Zufriedenheit über das Vorgehen der Gemeinde bei öffentlichen Aufträgen

Bei den diesjährigen Reinacher Wirtschaftsgesprächen stand das öffentliche Beschaffungswesen im Zentrum.

Referierte: Beat Tschudin, Leiter Zentrale Beschaffungsstelle Baselland.  Foto: ZVG
Referierte: Beat Tschudin, Leiter Zentrale Beschaffungsstelle Baselland. Foto: ZVG

Bea Asper

Läuft alles sauber in Reinach bei der Auftragsvergabe?», fragt Gemeindepräsident Urs Hintermann in die Runde. Er hat die ortsansässigen Firmen zu den Wirtschaftsgesprächen eingeladen mit Schwerpunktthema «Öffentliches Beschaffungswesen». Die zahlreich erschienenen Unternehmer zeigten sich öffentlich zufrieden, hatten nichts zu beanstanden.
Laut Statistik gehen zwei Drittel der Reparaturaufträge an Reinacher Firmen. Beschwerden gibt es nur in wenigen Einzelfällen, sowohl in Reinach als auch beim Kanton, wie Referent Beat Tschudin, Leiter Zentrale Beschaffungsstelle Baselland, erklärt.

Achtung Stolpersteine
Sollte sich ein Unternehmer nachweislich benachteiligt fühlen, könne er sich bei ihm melden. «Ich habe immer ein offenes Ohr», so Tschudin. Er macht in seinen Ausführungen auf die möglichen Stolpersteine aufmerksam. Formal zum Ausschluss führt das zu späte Eintreffen der Unterlagen. «Wobei nicht der Poststempel entscheidend ist, sondern das rechtzeitige Eintreffen im Haus», stellt er klar. Fragen tauchten auf zur Vielfalt der Verfahren, ob Einladungsverfahren, selektives Verfahren oder freihändiges Verfahren. Zum Beispiel, ob eine Unternehmung nicht mehr zugelassen sei, wenn sie aufgrund Beratungsmandaten Informationsvorsprung habe. Das sei fallabhängig, sagt Tschudin. Aber es gäbe den Grundsatz: «Wer plant, baut nicht.»

Arbeitserleichterungen möglich
Den bürokratischen Aufwand erleichtern könne man sich, wenn man die Formulare nicht immer jeweils von Hand ausfülle «was noch immer sehr oft vorkommt», sondern mithilfe der elektronischen Programme. «Die Unterlagen können bei uns auf CD bestellt werden, die Formulare sind dann einmal sorgfältig auszufüllen und könnten bei Bedarf jeweils kopiert werden», ist Tschudins Tipp. Nebst den Amtsblättern seien heute die meisten Ausschreibungen im Internet zu finden. Eine gute Adresse sei: www.simap.ch.

Auskunftspflicht der Vergabestelle
Tschudin machte die Anwesenden darauf aufmerksam, dass Bewerber ein Recht auf Information hätten. Sie könnten nachfragen, warum wer den Zuschlag erhalten hat. «Die Vergabestelle ist verpflichtet, Auskunft zu erteilen über die ausschlaggebenden Merkmale und die Vorteile des berücksichtigten Angebots gegenüber seinem Angebot», sagt der Fachstellenleiter. Der Preis müsse nicht das wichtigste Merkmal sein. «Das hängt sehr von der Ausschreibung ab, was genau wie gewichtet wird.»

Im öffentlichen Beschaffungswesen spielten das Arbeitsgesetz, die Suva und das Gesetz gegen Schwarzarbeit eine wichtige Rolle. Für die öffentliche Hand habe die Submission dazu geführt, dass sie günstiger zu Angeboten käme, während die Unternehmungen die Chance bekämen, Aufträge zu erhalten, die zuvor unter der Hand vergeben worden waren, fasste Hintermann zusammen. Dass dabei Schweizer Firmen mehr Konkurrenz erhalten hätten von Unternehmen aus dem grenznahen Ausland können Tschudin und Hintermann nicht bestätigen: Sowohl in Reinach wie auch beim Kanton würden kaum Bewerbungen aus dem Ausland eingehen.

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