Sind Eingaben bei Mitwirkungen wirkungslos?

Zwei Wochenblatt-Leser kritisieren die Gemeinde, weil sie auf ihre Eingaben bei öffentlichen Mitwirkungen keine Rückmeldung erhalten haben. Gemeindepräsident Ferdinand Pulver erklärt das Vorgehen.

Quartierpläne: Davon wurden in Reinach in der Vergangenheit mehrere verabschiedet.
Auf Eingaben der Bevölkerung gab es nicht immer eine Antwort. Foto: zvg/Archiv

Quartierpläne: Davon wurden in Reinach in der Vergangenheit mehrere verabschiedet. Auf Eingaben der Bevölkerung gab es nicht immer eine Antwort. Foto: zvg/Archiv

Nimmt Eingaben ernst: Gemeindepräsident Ferdinand Pulver. Foto: Archiv / Tobias Gfeller

Nimmt Eingaben ernst: Gemeindepräsident Ferdinand Pulver. Foto: Archiv / Tobias Gfeller

Die Vorwürfe, die Wochenblatt-Leser Heiner Leuthardt am 22. Mai in einem Leserbrief formuliert hat, sind happig. Er wirft den Verantwortlichen des Quartierplans Mischeli-Center vor, die Eingaben im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung ignoriert zu haben. Gemeinderat und Einwohnerrat hätten es nicht für nötig gehalten, sich bei den Verfasserinnen und Verfassern der Eingaben zu melden und auf deren Anliegen und Vorschläge einzugehen. «Wenn dieses Vorgehen bei zukünftigen Quartierplanverfahren zur Norm werden sollte, könnte man auf diese verzichten und alles gleich unbesehen genehmigen», schrieb Leuthardt.

Vergangene Woche stimmte Felix Grieder in seinem Leserbrief Leuthardt zu. Er habe bei der Mitwirkung für den Quartierplan Buch-Hain II ähnliche Erfahrungen gemacht, schrieb Grieder. Die Mitwirkenden hätten von den Be­hörden nie eine Rückmeldung auf ihre Eingaben erhalten. «Wie in früheren Mitwirkungen zum Buechloch fällt es der ­Gemeinde schwer, auf Bevölkerungseingaben angemessen und vorurteilsfrei einzugehen.» Und weiter: Die gesetzlich geregelte Mitwirkung und die mehrfach empfohlene Mitsprache beziehungsweise der Miteinbezug der Bevölkerung bei Quartierplänen scheine für die Behörden eher mühsam zu sein, glaubt Felix Grieder. «Der Einbezug der Bevölkerung verkommt damit zur wirkungslosen Farce.»

Gemeindepräsident hat Verständnis für Kritik

Mitwirkungsverfahren sind gerade bei Quartierplanverfahren ein wichtiges Element, um der Bevölkerung die Möglichkeit für Kritik, Verbesserungsvorschläge und auch Lob zu geben. Zu Richt- und Nutzungsplänen sind sie gesetzlich vorgeschrieben. Doch sind solche Eingaben im Rahmen von öffentlichen Mitwirkungen in Reinach tatsächlich wirkungslos?

Gemeindepräsident Ferdinand Pulver (FDP) war im Zeitraum der Mitwirkungen für die beiden angesprochenen Quartierpläne noch nicht im Amt. Er könne aber nachvollziehen, dass es ein Bedürfnis nach Rückmeldungen gebe, gerade wenn man sich umfassend mit einer Vorlage beschäftigt und eine detaillierte Eingabe formuliert habe. «Die schriftlich eingereichten Eingaben werden in einem Mitwirkungsbericht erfasst und durch den Gemeinderat beurteilt. Das Abklären verschiedener Themen, die Berücksichtigung der Ergebnisse aus der kantonalen Vorprüfung sowie die allfällige Anpassung der Quartierplanung sind mit einigem Zeitaufwand verbunden.» Je nach Umfang der Eingaben und Vielschichtigkeit der Themen könne es in einzelnen Fällen auch mal bis zu einem Jahr oder mehr dauern, gibt Pulver zu bedenken.

Keine Garantie, dass der Inhalt umgesetzt wird

Die Gemeinden sind nicht dazu verpflichtet, bei öffentlichen Mitwirkungen auf Eingaben zu reagieren beziehungsweise zu antworten. Der Reinacher Gemeindepräsident kann sich aber vorstellen, dass die Gemeinde in dieser Thematik aktiver wird. «Ich werde einbringen, ob es möglich ist, dass im Rahmen der Eingangsbestätigung zu den Eingaben die Mitwirkenden über diesen Sachverhalt beziehungsweise die Abläufe und Zeitdauer des Planungsverfahrens wieder vermehrt informiert werden.» Mitwirkende sollten spüren, dass ihre Arbeit nicht für nichts war, findet Pulver. Denn wirkungslos seien Eingaben keinesfalls. «Eingaben werden mit Sicherheit nicht ignoriert, im Gegenteil. Sie werden gelesen, geprüft, behandelt und in die Interessensabwägung miteinbezogen. Am Ende erscheinen sie für alle einsehbar als Anhang im Mitwirkungsbericht, der öffentlich aufgelegt und den Mitwirkenden zugestellt wird.» Eine Garantie, dass der Inhalt einer Eingabe partout umgesetzt wird, gebe es aber nicht.

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