Buechloch: Vier Einsprachen eingegangen
Vor knapp zwei Wochen ging die Planauflage des QP Buch-Hain II zu Ende. Dabei kam es zu mehreren Einsprachen. So geht es nun weiter.

Keine Baufläche in Reinach ist so umstritten wie das Gebiet Buechloch. Seit 1951 ist das Areal eingezont und könnte bebaut werden. Bis heute sind mehrere Anläufe gescheitert: 2014 und 2021 lehnte das Reinacher Stimmvolk entsprechende Bauprojekte beziehungsweise Quartierpläne ab. Nun startete die Landeigentümerin, die Fagus Immobilien AG aus Luzern, einen weiteren Anlauf.
Am 13. Januar hat der Gemeinderat den Quartierplan Buch-Hain II bestehend aus Plan und Quartierplan-Reglement im vereinfachten Quartierplanverfahren beschlossen. Vom 22. Januar bis zum 20. Februar lag das Projekt öffentlich auf. Auf dem Grundstück sind fünf Gebäude mit insgesamt maximal 39 Wohnungen geplant. Die Gebäude sollen bis zu drei Stockwerke hoch sein.
Eine Nachfrage bei der Gemeinde zeigt nun: Gegen den aufgelegten Quartierplan gab es vier Einsprachen. Zu welchen Themen, darüber gibt die Gemeinde zum jetzigen Zeitpunkt keine Auskunft. Die Einsprachen würden derzeit intern geprüft. Es handle sich dabei aber teilweise um Themen, die bereits in der öffentlichen Mitwirkung 2024 eingebracht wurden, erklärt Gemeindepräsident Ferdinand Pulver (FDP).
Beeinträchtigung des nahen Naturschutzgebiets befürchtet
Es dürfte dabei vor allem um Bedenken betreffend den Umweltschutz gehen. Denn das Areal ist von drei Seiten von Wald umgeben. In unmittelbarer Nähe, am westlichen Rand der Parzelle und bereits auf Therwiler Boden, liegt zudem das Naturschutzgebiet Buechloch. In diesem kleinen Feuchtgebiet befinden sich drei Weiher, die unterschiedlichste Amphibien, Insekten und Vögel beherbergen.
Das Naturinventar der Bauparzelle aus dem Jahr 2022 hält fest, dass die Amphibien- und die Fledermauspopulation von regionaler Bedeutung seien. Ausserdem müsse die Beeinträchtigung des Grundwasserstromes im gesamten Perimeter so gering wie möglich gehalten werden.
Wegen der Lage nahe des Naturschutzgebiets gingen die Grünen, unterstützt von Naturschutzvereinen, in den beiden Abstimmungen und im Einwohnerrat jeweils auf die Barrikaden. Das ist in dieser Form nicht mehr möglich. Aufgrund des angewendeten vereinfachten Quartierplanungsverfahrens müssen weder der Einwohnerrat noch das Stimmvolk grünes Licht geben.
Entscheid könnte bis vors Bundesgericht gezogen werden
Konkret geht es nun wie folgt weiter: Die Gemeinde führt innert drei Monaten nach Ablauf der Einsprachefrist das Verständigungsverfahren durch. Wenn keine Verständigung erfolgt, beantragt sie innert dieser Frist dem Regierungsrat die Abweisung der Einsprachen und die Genehmigung der Zonenvorschriften. «Über die unerledigten Einsprachen entscheidet der Regierungsrat als Beschwerdebehörde», sagt Pulver.
Sollte keine Verständigung erfolgen und der Regierungsrat die Einsprache abweisen (was in der Regel der Fall ist), haben die Einsprechenden die Möglichkeit, dagegen beim Kantonsgericht Beschwerde einzureichen. Das Urteil des Kantonsgerichts könnte dann auch noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Dass es bei solch sensiblen Bauprojekten zu langen Rechtsstreitigkeiten kommen kann, zeigt das Überbauungsprojekt «La Colline» in Arlesheim.
Passiert dies im Reinacher Fall nicht, wird der Quartierplan rechtskräftig und es kann ein Baugesuch eingereicht werden. «Wann dies sein wird, hängt vom weiteren Verfahren ab», sagt Pulver.


