Ist der oder die Ex zu reich, gibt es keine Verbilligung

Die Reinacher Landrätin Caroline Mall fordert, dass der Zugang zur Prämienverbilligung für Ein-­Eltern-Familien fairer wird.

Caroline Mall. Foto: Archiv / Kenneth Nars

Im Kanton Baselland zahlen Personen und Familien mit weniger Einkommen auch weniger für ihre Krankenversicherung. Sie werden mit einer individuellen Prämienverbilligung (IPV) finanziell entlastet. So soll verhindert werden, dass Menschen aus finanziellen Gründen auf eine angemessene Gesundheitsversorgung verzichten müssen. SVP-Landrätin Caroline Mall sieht im aktuellen System der IPV Ungerechtigkeiten, insbesondere für geschiedene Eltern mit Kindern. Nämlich würden geschiedene Personen vom Anspruch auf Prämienverbilligung ausgeschlossen, wenn das Einkommen oder Vermögen der Expartnerin oder des Expartners zu hoch sei. Dies gelte, auch wenn kein gemeinsamer Haushalt mehr bestünde und nur eine der beiden Personen mit den Kindern einen eigenen Haushalt führe. «Diese Praxis widerspricht dem Grundsatz der Bedarfsgerechtigkeit», schreibt Mall in ihrem Vorstoss. Dass sich Einkommen oder Vermögen einer Person, mit der weder ein gemeinsamer Haushalt noch eine geteilte Lebensführung bestehe, negativ auf den Zugang zu  einer staatlichen Leistung auswirke, sei nicht haltbar. Besonders da diese auch den Lebensunterhalt der Kinder ­betreffe.

In einem Postulat fordert Mall den Regierungsrat auf, zu prüfen, mit welchen Anpassungen sichergestellt werden kann, dass geschiedene Eltern mit Kindern im geschilderten Fall nicht länger benachteiligt werden. Der Zugang zur IPV solle für Ein-Eltern-Familien gerechter werden.

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