Geschützt und gewürdigt

Die Atriumhäuser «In den Gartenhöfen» gelten als schützenswert – eines steht jetzt unter Denkmalschutz.

In den 1960er-Jahren gebaut: Die Siedlung sei «ein einzigartiges, gut erhaltenes Beispiel verdichteten Bauens in der Nachkriegszeit», so die Würdigung des Regierungsrats und der kantonalen Denkmalpflege. Foto: zVg
In den 1960er-Jahren gebaut: Die Siedlung sei «ein einzigartiges, gut erhaltenes Beispiel verdichteten Bauens in der Nachkriegszeit», so die Würdigung des Regierungsrats und der kantonalen Denkmalpflege. Foto: zVg

Dem Begriff Kulturdenkmal haftet etwas Mittelalterliches an, die meisten Menschen assoziieren damit Burgen, Kirchen, Schlösser oder Ruinen. Die Realität ist jedoch eine andere, denn nicht wenige Bauwerke aus der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts sind im Inventar der geschützten Kulturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft zu finden.

Das Haus Nummer 5 der im Norden Reinachs gelegenen, in den 1960er-Jahren erbauten Siedlung mit dem anheimelnd klingenden Namen «In den Gartenhöfen» wurde vergangene Woche per Regierungsratsbeschluss ins Inventar aufgenommen. «Der Anlass für die Unterschutzstellung kam von der Eigentümerschaft, den Nachkommen des Architekten Ulrich Löw, der die Siedlung zusammen mit Theodor Manz entworfen und gebaut hatte», sagt die kantonale Denkmalpflegerin, Brigitte Frei-Heitz. Nachdem die Lebensgefährtin Löws, die das Haus zusammen mit ihrem Mann und Familie bewohnt hatte, gestorben war, erbten die Kinder ihr Elternhaus und wollten es schützen lassen.

Die auf freiem Feld im Jahre 1960 erbaute Siedlung, die als solche bereits im Bauinventar Baselland und in den Zonenvorschriften der Gemeinde als «schützenswert» aufgeführt ist, sei «ein einzigartiges, gut erhaltenes Beispiel verdichteten Bauens in der Nachkriegszeit», so die Würdigung des Regierungsrates und der kantonalen Denkmalpflege. Das Haus Nummer 5 nehme innerhalb der Siedlung eine besondere Stellung ein, da der Architekt das Haus bewohnte und der Baukörper, das Atrium sowie der Vor- und der Wohngarten grossmehrheitlich im originalen Zustand seien. Da das Haus nun ein Kulturdenkmal ist, werden «alle baulichen Massnahmen im Inneren wie am Äusseren bewilligungspflichtig», erklärt die Denkmalpflegerin. «Für substanzerhaltende Massnahmen gibt es Subventionen.»

Ein Einfamilienhaus für alle

Die Siedlung «In den Gartenhöfen» ist Ausdruck ihrer Zeit, denn wegen steigender Baukosten und Landpreise während der Hochkonjunktur wurde das Einfamilienhaus ab Ende der 1950er-Jahre ein Luxusgut, das einer oberen Mittelschicht vorbehalten blieb. Die findigen Basler Architekten Löw und Manz tüftelten an der Konzeption von Einfamilienhäusern, welche für eine breitere Bevölkerung erschwinglich sein sollten. So musste der Anteil an Land pro Haus gesenkt werden, ohne dass dies auf Kosten der Wohnqualität oder der Privatsphäre gehe.

Inspiriert wurden die Architekten vom Alten Rom, weshalb sie die Siedlung mit ihrem anfänglichen Namen «Atrium» tauften – in der römischen Architektur be­zeichnet Atrium einen zentralen Raum, von dem alle anderen Räume zugänglich sind.

Dieses römische Wohnhaus diente als Vorbild für die Siedlung: «Das zentrale Atrium wird auf zwei Seiten vom Gebäude eingefasst, so dass ein L-förmiger Gebäudegrundriss entsteht.» Die Architekten kritisierten zudem die ihrer Ansicht nach «ungesunde Vielfalt von Baustoffen» im Baugewerbe und entwickelten ein System, wodurch der ganze Rohbau mit nur fünf normierten, industriell fabrizierten Konstruktionselementen gebaut, errichtet werden konnte.

Schützenswert: «Im Pfeiffengarten»

«In den Gartenhöfen» ist allerdings nicht die einzige Siedlung von Löw und Manz, die nach diesem Muster errichtet wurde: In den 1960er-Jahren realisierten die beiden in der Region Basel eine ganze Reihe solcher Überbauungen, von Binningen über Therwil bis Reinach, wo mit der Adresse «Im Pfeiffengarten» im südlicheren Teil der Gemeinde sogar eine zweite ihrer Art existiert. Auch diese Überbauung gilt nach kantonalem Bauinventar und Kommunalvorschriften als «schützenswert», was etwa – wie in diesem Fall aktuell – bei Sanierungsvorhaben Fragen aufwirft: «Die Gemeinde Reinach will zusammen mit den Grundeigentümern sowie der Denkmalpflege klären, wie die Überbauung saniert und auf aktuelle Bedürfnisse angepasst werden kann», so Stefan Haller, Leiter Technische Verwaltung der Gemeinde Reinach.

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