Einwohnerrat sendet widersprüchliche Signale
Eine Mehrheit des Einwohnerrats stimmte für die Rückweisung eines Sparvorschlags des Gemeinderats bei Entlastungsleistungen für die Betreuung zu Hause.

Es ging um einen möglichen Sparbetrag von rund 10000 Franken im Jahr. Das Zeichen, das der Reinacher Einwohnerrat am Montag ausgesandt hat, dürfte weit grösser sein: Auf Antrag von Katrin Joos (Grüne) wiesen SVP, FDP, die Mitte, GLP, Grüne und eine Minderheit der SP die Teilrevision des Reglements für Entlastungsleistungen für die Betreuung zu Hause an den Gemeinderat zurück.
In Reinach erhalten Personen, die zu Hause einen Angehörigen pflegen, seit 1995 eine finanzielle Entschädigung. Damit drückt die Gemeinde einerseits ihre Wertschätzung für die geleistete Arbeit aus, andererseits wird damit ein Anreiz für einen späteren Eintritt ins Pflegeheim gesetzt, was der Gemeinde wiederum finanziell entgegenkommt.
Die Anzahl Bezügerinnen und Bezüger nahm zwischen den Jahren 2020 und 2024 von 15 auf 31 zu. In der gleichen Zeitspanne wuchsen die ausbezahlten Beiträge von 50600 auf 99300 Franken pro Jahr an. Als Sparmassnahme schlug der Gemeinderat eine Vermögensgrenze bei der betreuten Person vor. So soll das Vermögen bei einer Einzelbesteuerung nicht mehr als 100000 Franken und bei der Ehepaarbesteuerung nicht mehr als 200000 Franken betragen, um für einen Entlastungsbeitrag überhaupt infrage zu kommen. Die Prüfung des Vermögens soll anhand der Ziffer 399 der Steuererklärung erfolgen.
Problematik des Wohneigentums
«Je nach Wohneigentum könnte dies zu Ausschlüssen aus den Entlastungsleistungen führen, obwohl nur wenige liquide Mittel vorhanden sind», mahnte Erwin Götschi (SP) als Präsident der Sachkommission Bildung, Soziales und Gesundheit (BSG). Weil die Kommission diesen Fakt erst nach der internen Abstimmung und der Empfehlung an den Gesamteinwohnerrat festgestellt hatte, lieferte sie keinen Alternativvorschlag. Die Problematik des Wohneigentums als Berechnungsgrundlage war offensichtlich. Kommissionspräsident Götschi erarbeitete am Vorabend der Einwohnerratssitzung als Einzelsprecher selbst zwei Vorschläge, um diese Krux zu entschärfen.
Der BSG-Präsident kam aber nicht einmal dazu, seine Anträge vorzustellen, geschweige denn darüber abstimmen zu lassen. Katrin Joos grätschte mit einem Ordnungsantrag auf Rückweisung der Vorlage dazwischen. Die bürgerliche Mehrheit im Rat nahm den Steilpass auf, um den Gemeinderat vorerst auszubremsen. FDP-Sprecher Thierry Bloch geisselte die Vorlage als «eindimensional, einseitig, ungerecht, unausgewogen und unnütz». Bloch nannte einerseits die Problematik des Wohneigentums, das Personen automatisch als Berechtigte von Entlastungsleistungen ausschliessen würde, geisselte andererseits grundsätzlich die Bestrafung von Menschen, die sparsam gelebt haben.
«Lächerlich geringe Entlastung»
Von einer «unfairen Vorlage» sprach SVP-Sprecher Ronny Ankli. «Wenn jemand ein Leben lang gespart hat, wird er bestraft. Nicht jeder ist vermögend, der Wohneigentum besitzt.»
Katrin Joos, die Sitzung für Sitzung vehement fürs Sparen beim Gemeindehaushalt plädiert, bezeichnete die 10 000 Franken als eine «lächerlich geringe Entlastung». Die Vorlage sei vonseiten Gemeinderat zu kurz gedacht. «Wo sind da die Verhältnisse?», fragte Joos rhetorisch. Eine Mehrheit der SP stützte den Vorschlag des Gemeinderats, auch wenn sie die Problematik des Wohneigentums anerkennen würden, sagte SP-Sprecher Mikula Thalmann. «Wir erachten es als sinnvoll, von der Giesskanne wegzukommen.»
Nach der angenommenen Rückweisung blieben im Gemeindesaal viele fragende Blicke. Man darf gespannt sein, wie die Reinacher Legislative agiert, wenn es in den kommenden Monaten um die wirklich grossen Sparbrocken geht.


