Die Kosten sind um 76 Prozent gestiegen

Im Rahmen der Verlängerung des Strategischen Sachplans Gesundheit bis Ende 2027 zeigen sich die massiven Kostensteigerungen im Bereich Alter. Der Gemeinde sind vielerorts die Hände gebunden.

Schwierige Lage: Eine Herausforderung bleibt in Reinach der Mangel an Heimplätzen.Foto: Symbolbild / Severin Bigler
Schwierige Lage: Eine Herausforderung bleibt in Reinach der Mangel an Heimplätzen.Foto: Symbolbild / Severin Bigler

«Ambulant vor stationär» lautet im Gesundheitswesen das Prinzip, um Kosten zu senken oder wenigstens nicht weiter derart stark wachsen zu lassen. Dass dies nicht so einfach geht, zeigt sich am Beispiel der Gemeinde Reinach. «Während der vergangenen sechs Jahre hat sich die Kostenverteilung im Bereich Gesundheit leicht vom ambulanten Bereich zur stationären Pflege verschoben», schreibt die Sachkommission Bildung, Soziales und Gesundheit (BSG) des Einwohnerrats in ihrer Stellungnahme zur Verlängerung des Strategischen Sachplans Gesundheit. Der Gemeinderat ist bestrebt, die Angebote im Bereich der ambulanten Pflege und Betreuung im Alter auszubauen und so die Eintritte in Alters- und Pflegeheime hinauszuzögern.

Der Bereich Gesundheit umfasst Themen aller Generationen. Aufgrund der Kosten stehen in den Gemeinden die Seniorinnen und Senioren im Fokus. Rund 1,3 Prozent der Reinacher Bevölkerung leben in Alters- und Pflegeheimen. In der Laufzeit des letzten Strategischen Sachplans (2020–2025) haben die Vollkosten des Ressorts Gesundheit in Reinach um 76 Prozent zugenommen, was im Vergleich zum allgemeinen Bevölkerungswachstum und zu den Lebenshaltungskosten einer überproportionalen Zunahme entspreche, heisst es im Bericht der BSG. Im vergangenen Jahr betrugen die Ausgaben im Leistungsbereich Gesundheit knapp 15,6 Millionen Franken. Es ist der zweitteuerste Leistungsbereich hinter der Bildung. Die Gesamtausgaben der Gemeinde Reinach betrugen 2025 115,4 Millionen Franken.

Im vergangenen Jahr wurden zwei Drittel der Basiskosten des Leistungsbereichs durch die stationäre Pflege verursacht, deren Abrechnung übergeordnet gesetzlich geregelt ist. Die Gemeinde hat darauf keinen Einfluss. Nur wenig Einfluss gibt es auf kommunaler Ebene bei der ambulanten Pflege, die 2025 in Reinach rund 30 Prozent der Basiskosten ausmachte. Gemäss BSG-Bericht waren im Jahr 2024 rund 92 Prozent der Basiskosten gesetzlich vorgeschrieben.

Mangel an Heimplätzen

Die demografische Entwicklung als einzigen Grund für die Kostensteigerung bei der stationären Pflege zu nennen, greife zu kurz, obwohl die Zahl der über 80-Jährigen in der Laufzeit von 2020 bis 2025 um 24 Prozent auf rund 1970 angewachsen ist, betont die Sachkommission Bildung, Soziales und Gesundheit.

Als Hauptgrund für den Kostensprung (plus 38 Prozent) im Jahr 2024 gilt in vielen Gemeinden das schweizweit umgesetzte neue Abrechnungssystem bei den Pflegekosten, welches kostendeckend sein muss und keine Quersubventionierung innerhalb der Alters- und Pflegeheime mehr erlaubt. Eine Herausforderung bleibt in Reinach der Mangel an Heimplätzen. Viele Betagte sind in externen Heimen untergebracht. Der Strategische Sachplan Gesundheit wurde vom Einwohnerrat um zwei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.

Keine Abfallgrundgebühr

Nur um ein Jahr verlängert wurde der Strategische Sachplan Freizeit und Kultur. Als Grund nannte eine knappe Ratsmehrheit die aufgrund der finanziellen Schieflage der Gemeinde nötige Flexibilität, die rund 60 Leistungsvereinbarungen mit Vereinen und Organisationen neu zu regeln. Schon jetzt ist klar, dass die Leistungsvereinbarung mit dem Neuen Theater in Dornach nicht verlängert wird. Bis anhin erhielt das Theater von der Gemeinde Reinach 20 000 Franken im Jahr. Der entsprechende Kommissionsantrag wurde bei nur einer Gegenstimme gutgeheissen. Der Gemeinderat folgt bei der Teilrevision des Abfallreglements der Empfehlung der Sachkommission Bau, Umwelt und Mobilität (BUM) und verzichtet auf eine Abfallgrundgebühr. Der Einwohnerrat setzte gegen den Willen des Gemeinderats sogar durch, dass dieser Verzicht im Reglement schriftlich festgehalten wird. Die Finanzierung bleibt über die Sackgebühr bestehen. Der Häckseldienst ist neu kostenpflichtig. Neu wird geregelt, dass Abfallsäcke frühestens am Vorabend der Abfuhr bereitgestellt werden dürfen, um Verschmutzungen zu vermeiden.

Zur verstärkten Bekämpfung von Littering können neu Einkaufsläden, Restaurants, Tankstellenshops und Take-away-Betriebe dazu verpflichtet werden, genügend Sammelbehältnisse für Kehricht, Separat- und Zigarettenabfälle zur Verfügung zu stellen. Auch können Betriebe dazu verpflichtet werden, liegen gelassene Abfälle auf eigene Kosten einzusammeln und zu entsorgen. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben sind Bussen möglich.

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