Buchloch: Unterschriften gesammelt, Referendum eingereicht

Zum siebten Mal in 70 Jahren stimmt Reinach über das Buchloch ab. Die Waldlichtung ist als Bauland eingezont.

Dürfte früher oder später überbaut werden: Die Waldwiese am Rande des Bruderholzes.  Foto: Nicole Nars-Zimmer / bz
Dürfte früher oder später überbaut werden: Die Waldwiese am Rande des Bruderholzes. Foto: Nicole Nars-Zimmer / bz

Ein Gebiet, das fast vollständig von Wald umgeben ist, als Bauland einzonen – auf diese Idee käme heutzutage niemand mehr, erst recht nicht, wenn unmittelbar nebenan ein Naturschutzgebiet von nationaler Bedeutung ist. Doch genau das geschah 1951 mit dem Reinacher Buchloch, einer Wiese am Hang des Bruderholzes.

An der damaligen Einzonung beisst sich die Reinacher Politik heute noch die Zähne aus. Das vorläufig letzte Kapitel einer langen Geschichte wurde gestern geschrieben, denn überbaut ist das Areal immer noch nicht. Ein Referendumskomitee reichte 1522 Unterschriften ein gegen den Quartierplan, den der Gemeinderat mit den Grundeigentümern ausgehandelt hat, mit dem Segen des Einwohnerrats. Vorgesehen sind fünf bis zu 17,5 Meter hohe, ovale Bauten mit insgesamt 38 Wohnungen.

Den Gegnern ist das zu viel. «Das Buchloch ist der dümmste Ort für Verdichtung», sagt die Grüne Einwohnerrätin Katrin Joos Reimer vom Referendumskomitee. «Am Siedlungsrand zu bauen und an einer so sensiblen Lage so hohe Häuser zu bauen, das widerspricht den Grundsätzen des Kantons.» Dabei sind die jetzt vorgesehenen Gebäude weniger hoch als die 40 Meter, die 2014 ein erster Quartierplan zugelassen hätte. Mit dem Argument, man wolle kein Hochhaus im Wald, brachten die Anwohner das Vorhaben per Referendum an die Urne, wo das Volk mit 72 Prozent Nein sagte. Und das war nicht das erste Mal, dass sich die Reinacher schwertaten mit der Überbauung der Waldlichtung. Schon 1986 nahmen sie eine Volksinitiative an, die verlangte, dass die Gemeinde einen Teil des Areals als Naturschutzzone klassifizieren solle. Das Land sollte den Besitzern, der Familie Mall, abgekauft werden. Diese klagte darauf die Gemeinde auf Entschädigungen ein. In einem Vergleich einigte man sich auf eine Zahlung von 1,6 Millionen Franken. Doch diese Summe war dem Volk zu hoch, in einer Volksabstimmung sagte es Nein zu dieser Entschädigung.


Sicher ist: Das Areal wird überbaut
Daraufhin schlug der Gemeinderat als Kompromiss vor, nur noch einen kleinen Teil aus der Bauzone auszuschliessen. Der Einwohnerrat hätte das befürwortet, aber auch gegen diesen Deal war das Volk in einer Abstimmung. Schliesslich entschieden die Richter, dass die Gemeinde für die Rückzonung des grösseren Teils des Areals der Familie Mall zwei Millionen Franken schuldete. So viel war den Reinachern das Freihalten einer Waldlichtung aber auch wieder nicht wert. Auf Antrag des Gemeinderats beschloss der Einwohnerrat, die umstrittenen Teile des Areals wieder einzuzonen, also für eine Bebauung freizugeben. Das Volk gab 1990 an der Urne seinen Segen dazu. 2012 bezifferte der Gemeinderat die Kosten eines allfälligen Rückkaufs auf fünf Millionen Franken.

All diese gescheiterten Bemühungen um eine Rückzonung haben immerhin etwas bewirkt: In Reinach ist man sich jetzt einig, dass das Areal früher oder später bebaut wird. «Die Frage ist nur, was gebaut wird», sagt Joos Reimer. Auf der Website der Gegner ist die Rede von «Baukolossen». Man traut den Plänen nicht, gemäss denen der ökologische Fussabdruck der Überbauung gering sei.


Abstimmung im Frühjahr 2021
Gemeindepräsident Melchior Buchs (FDP) findet hingegen: «Das Projekt nimmt Rücksicht auf die Umgebung und auf die umliegende Bevölkerung.» Dass die Anwohner nicht glücklich seien, könne er aber nachvollziehen. Joos Reimer ihrerseits betont, dass das Referendum bei weitem nicht nur von Anwohnern unterschrieben worden sei. Abgestimmt wird voraussichtlich im März 2021. Es wird, 70 Jahre nach der Einzonung, der siebte Urnengang über das Buchloch sein.

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