Tödlicher Messerangriff in Aesch:«Es hätte nie so weit kommen dürfen»

Neun Jahre Gefängnis wegen vorsätzlicherTötung fordert die Staatsanwältin für den Täter. Dessen Verteidigerin plädiert auf zwei Jahre bedingt.

Was sich in der Nacht auf den 29. Juni 2024 in Aesch ereignet hat, ist an Tragik nicht zu überbieten. Darin sind sich wohl alle einig, die in den Prozess am Baselbieter Strafgericht involviert sind. Doch bei dieser einen gemeinsamen Feststellung bleibt es: Die anklagende Baselbieter Staatsanwältin, die Verteidigerin des 19-jährigen Täters und der Anwalt der Opferfamilie werten das Geschehen sehr unterschiedlich.

Neun Jahre Gefängnis fordert Staatsanwältin Nicole Wolf für den Täter, der in besagter Nacht nach 1 Uhr einen 15-Jährigen mit einem Messerstich tödlich verletzt hat. Wolf plädiert in diesem Hauptanklagepunkt auf vorsätzliche Tötung, daneben sei der junge Mann auch wegen sexueller Handlungen mit Kindern, grober Verletzung der Verkehrsregeln und der Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig zu sprechen.

Staatsanwältin: «Jeder Laie weiss, dass solche Stiche gefährlich sind»

Der Beschuldigte habe gezielt mit einem Messer, dessen Klinge 8,5 Zentimeter lang ist, in den Oberkörper des Opfers gestochen. «Jedem Laien ist bekannt, dass solche Stiche extrem gefährlich, ja tödlich sein können», führt die Staatsanwältin aus. «Der Beschuldigte hat zumindest mit dem Eventualvorsatz gehandelt, das Opfer zu töten.»

Was sich vor dem tödlichen Stich zugetragen hat – wurde der Täter vom späteren Opfer und von dessen Kollegen angegriffen und geschlagen? –, bleibt unklar; in den Einvernahmen und nun auch vor Gericht wurden dazu widersprüchliche Aussagen gemacht. Staatsanwältin Wolf betont, dass selbst in einer Notwehrlage beim Einsatz des Messers höchste Zurückhaltung geboten sei. «So muss zuvor eine Warnung ausgesprochen werden – das hat der Täter nicht getan.» Belastend wirke sich aus, dass er sich nach dem Messerstich nicht um das Opfer gekümmert habe. Zudem zeige er keine echte Reue, findet die Staatsanwältin.

Zur Nebenanklage wegen sexueller Handlungen mit Kindern: Der damals 16-jährige Beschuldigte führte 2022 eine Liebesbeziehung mit einer 13-Jährigen. Eine solche kann zwar eine Strafbefreiung zur Folge haben. Diese komme hier aber nicht infrage, argumentiert die Staatsanwältin. Der Beschuldigte habe die Jugendliche immer wieder dazu gedrängt, mit ihr Sex zu haben, und sie ignoriert, wenn er nicht erhalten habe, was er wollte.

Anwalt: Therapie für Täter wäre für Familie «inakzeptabel»

Dezidiert äussert sich Matthias Aeberli als Anwalt der Opferfamilie: «Wir erwarten, dass der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt wird. Alles andere wäre für die Familie eine schallende Ohrfeige.» Dass vorliegend über eine therapeutische Massnahme anstelle eines ordentlichen Strafvollzugs diskutiert werde – die beigezogene Psychiaterin brachte dies vor Gericht ins Spiel –, sei für die Familie «unvorstellbar und inakzeptabel», führt Aeberli aus. Sie habe seit Beginn des Verfahrens den Eindruck, dass es weniger um den Getöteten und ihren Schmerz, sondern viel mehr um den Täter gehe.

Anders wertet das Geschehen die Verteidigerin Elisabeth Vogel. Dass der Beschuldigte in der verhängnisvollen Nacht in den Brustkorb des Opfers stechen wollte, sei nicht erwiesen. Vor dem Stich habe er angesichts der Bedrohung durch die beiden Angreifenden mit dem Messer herumgefuchtelt und weniger empfindliche Stellen treffen wollen: «Das zeigt, dass ihm das Leben der anderen beiden alles andere als egal war.» Vogel spricht von einer «überschiessenden Abwehrreaktion im Affekt». Der Beschuldigte sei rechtswidrig angegriffen worden.

Verteidigerin: Mandant verhielt sich im Verfahren «mustergültig»

Ihr Mandant habe ab der ersten Minute nach der Tat Aussagen gemacht und sofort ein Geständnis abgelegt. Die Verteidigerin bezeichnet seine Mitwirkung am Strafverfahren als «mustergültig», was die Staatsanwältin und der Privatkläger-Anwalt später in Abrede stellen. Das Verfahren wegen sexueller Handlungen mit Kindern sei einzustellen, fordert die Verteidigerin. Ihr Mandant habe keine Vorbehalte der Jugendlichen gegenüber den sexuellen Handlungen wahrgenommen, ja sie habe teilweise sogar die Initiative übernommen. Ihr Mandant bestreite, dass er Druck ausgeübt habe; es gebe auch keine objektiven Beweise wie Chat-Verläufe, die das belegen.

Zum Ende des zweiten Prozesstags hat der 19-jährige Täter das letzte Wort. Er liest von einem Manuskript ab: «Ich möchte nochmals betonen, dass ich das alles niemals wollte. Es tut mir unendlich leid. Es hätte nie so weit kommen dürfen.» Die Fünferkammer des Gerichts zieht sich nun zur Beratung zurück und gibt ihr Urteil am 11. Februar bekannt.

Weitere Artikel zu «Region», die sie interessieren könnten

Auslagerung der Dienstleistung: Während der Fasnachtsumzüge müssen Bus und Tram umgeleitet werden – das kostet ab diesem Jahr zusätzlich. Foto: Fabia Maieroni
Region04.02.2026

ÖV-Umleitung wird deutlich teurer

Seit diesem Jahr liefert eine externe Firma Schilder für die provisorischen Haltestellen von Bus und Tram. Die Folge: massive Mehrkosten für die…
Viel befahren: Der Kägenkreisel in Reinach ist die direkte Nord-Süd-Verbindung für Velofahrende Richtung Basel – und nur ausserhalb der Stosszeiten komfortabel querbar. Foto: Archiv / Roland Schmid
Region04.02.2026

Der leidige Kägenkreisel wird endlich entschärft – die Velofahrenden sollen ihn einfach meiden

Mit den neuen Baselbieter Velovorzugsrouten werden auch mehrere gefährliche Kreisel der Birsstadt-Gemeinden angegangen. Die Lösung für den Reinacher…
Mehr Demokratie, mehr Tempo
Region04.02.2026

Mehr Demokratie, mehr Tempo

Bei der Volksinitiative «Tempo 30 vors Volk» geht es darum, wie rasch man durch Ortskerne fahren darf – und wer tiefere Geschwindigkei-ten fordern kann. Das…