Mehr Demokratie, mehr Tempo
Bei der Volksinitiative «Tempo 30 vors Volk» geht es darum, wie rasch man durch Ortskerne fahren darf – und wer tiefere Geschwindigkei-ten fordern kann. Das Baselbieter Stimmvolk entscheidet am 8. März.
Worüber stimmt das Baselbiet am 8. März ab?
Die Sektion beider Basel des Touring Club Schweiz (TCS) reichte 2023 die Volksinitiative «Tempo 30 auf Hauptstrassen – nur mit Zustimmung des Volkes» ein, mit über 10 000 Unterschriften. Sie fordert eine Änderung im Verfahren bei der Einführung von tieferen Geschwindigkeiten auf Abschnitten von Kantonsstrassen. Neu soll es einen Urnenentscheid der Bevölkerung der betroffenen Gemeinde brauchen. Ein Beschluss des Gemeinderates wie bisher soll nicht mehr ausreichen. Zudem solle Tempo 30 auf Hauptstrassen nur als letztes Mittel angewendet werden, wenn andere Massnahmen nicht infrage kommen.
Es gibt einen Gegenvorschlag. Worum geht es da?
Es soll nicht einen Volksentscheid brauchen, um einen Antrag nach Liestal zu schicken, sondern nur einen Entscheid der Gemeindeversammlung beziehungsweise des Einwohnerrats. Das ist immer noch eine höhere Hürde als ein Gemeinderatsbeschluss.
Haben nicht bereits viele Gemein-den Tempo 30 eingeführt?
Doch, auf ihren eigenen Strassen. Am 8. März geht es aber nur um die Strassen des Kantons. Dort darf man derzeit innerorts mit 50 Kilometern pro Stunde fahren.
Wie kam es zur Initiative?
Hintergrund ist ein Beschluss der Baselbieter Regierung aus dem Jahr 2021. Demnach dürfen Gemeinderäte einen Antrag bei der Regierung stellen. Diese prüft dann, ob sie auf einem Kantonsstrassenabschnitt die Höchstgeschwindigkeit reduziert. Die Gemeinderäte müssen nicht im Voraus abklären, ob ihre Bevölkerung die Temporeduktion will. Verkehrsgeplagte Gemeinden äussern schweizweit seit Jahren den Wunsch, den Verkehr in ihren Ortskernen zu beruhigen und diese so lebenswerter zu machen. Zudem soll die Sicherheit erhöht werden. Bis dahin hatte sich die Baselbieter Regierung dagegen gesträubt.
Haben Gemeinderäte von dieser Regelung Gebrauch gemacht?
Ja. In Maisprach, Duggingen und Rümlingen gilt in Abschnitten bereits Tempo 30, in Arisdorf und Bennwil demnächst. In Birsfelden, Binningen, Liestal, Münchenstein und Sissach haben die Gemeinderäte Anträge gestellt. In Bottmingen, Oberwil und Therwil sind genehmigte Abschnitte wegen Einsprachen blockiert.
Gab es dagegen Widerstand?
Ja, insbesondere die Autoverbände bekämpften sofort Tempo 30 in Ortsdurchfahrten. Um die Hürden vor der Einführung zu erhöhen, lancierte der TCS die Initiative, ähnliche Vorstösse gab es im Landrat. In Bottmingen, Therwil und Oberwil haben die Verbände ihre Beschwerden bis vors Bundesgericht weitergezogen, wo die Sache noch hängig ist.
Sind die Initianten grundsätzlich gegen Tempo 30 auf Ortsdurch-fahrten?
Auf ihrer Website betonen sie, dass es ihnen um mehr Mitspracherecht der Bevölkerung beim polarisierenden Thema Tempo 30 geht. Gleichzeitig erklären sie, was aus ihrer Sicht gegen beruhigte Ortsdurchfahrten spricht: Die Strassenhierarchie werde nicht eingehalten, es gebe Ausweichverkehr in Wohnquartieren sowie Zeitverlust für den öffentlichen Verkehr und Blaulichtorganisationen. Als Lärmschutzmassnahme bevorzugen sie Flüsterbeläge.
Was sagen die Gegner von Initiative und Gegenvorschlag?
Dem Ruf nach mehr demokratischer Mitsprache halten sie entgegen, bereits jetzt beziehe der Kanton die Gemeinden bei Temporeduktionen auf Kantonsstrassen mit ein. «Tempo 30 ist eine einfache, kostengünstige und dauerhaft wirksame Massnahme gegen Strassenlärm», schreiben sie auf ihrer Website. Flüsterbeläge und Schallschutzfenster würden hingegen Millionen kosten. Initiative und Gegenvorschlag würden wirksamen Lärmschutz und mehr Sicherheit verhindern.
Wer ist dafür, wer ist dagegen?
Im Nein-Komitee sind SP, Grüne, EVP, Grünliberale und der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) beider Basel. Das Initiativkomitee wäre mit dem Gegenvorschlag zufrieden, bevorzugt aber die Initiative. FDP und SVP empfehlen ein doppeltes Ja, die FDP bevorzugt den Gegenvorschlag, die SVP die Initiative. Die Mitte lehnt die Initiative ab und sagt Ja zum Gegenvorschlag.
Ist nach einem Ja im Baselbiet Tempo 30 auf Kantonsstrassen kein Thema mehr?
Doch. Es geht jetzt nur darum, welche Gemeindebehörde bei der Regierung einen Antrag stellen darf. Das letzte Wort über seine eigenen Strassen behält der Kanton, der sich zudem an die Bundesgesetzgebung halten muss.
Was geschieht nach einem Ja mit hängigen Gesuchen von Gemeinderäten?
Wird der Gegenvorschlag angenommen, müssen hängige Gesuche innerhalb von zwei Jahren der Gemeindeversammlung oder dem Einwohnerrat unterbreitet werden. Die Initiative wirkt sich hingegen nur auf neue Gesuche aus. Ursprünglich war im vorgeschlagenen Gesetzestext eine rückwirkende Klausel. Es gab aber Zweifel an deren Bundesgerichtskonformität, weshalb sie gestrichen wurde.


