Reinachs Gemeindepräsident kämpft vor Gericht vergebens um seine IV-Rente
Ferdinand Pulver hat seine IV-Rente verloren, weil er als Gemeindepräsident von Reinach zu viel verdient. Dies wirke auf Menschen mit Behinderung hemmend, findet Pulver.

Ein Motorradunfall im April 2007 veränderte Ferdinand Pulvers Leben. Der Reinacher erwachte eine Woche nach dem Unfall aus dem künstlichen Koma und erfuhr, dass er querschnittgelähmt ist. Im Rollstuhl kämpfte er sich zurück ins Leben – arbeitete fortan Teilzeit als selbstständiger Grafiker und erhielt zusätzlich eine halbe IV-Rente. Zehn Jahre nach dem Unfall entdeckte Pulver die Politik für sich. Er begann sich in der Gemeinde zu engagieren, wurde später FDP-Kantonalpräsident. Es folgte der nächste Schritt: 2024 wählte ihn die Agglogemeinde Reinach zu ihrem Gemeindepräsidenten.
Es ist kein Milizamt, sondern wird in einem 50-Prozent-Pensum mit gut 107 000 Franken entlohnt. Weil Pulver gemäss Invalidenversicherung als Grafiker ohne gesundheitliche Einschränkungen auf ein geschätztes Jahreseinkommen von 90 000 Franken käme, strich sie ihm die IV-Rente. Heute habe er unter dem Strich aber ein geringeres Einkommen, sagt Pulver. Die IV berücksichtige nur das Bruttoeinkommen, aber nicht die mehreren tausend Franken, die er an seine Partei abgibt, und die Mehrausgaben, welche das politische Amt mit sich bringt.
Kampf «für Tausende Menschen in der Schweiz»
Für Pulver ein Affront. Er legte Beschwerde ein und sagte am Donnerstag vor Gericht: «Ich mache dies nicht für mich, sondern für Tausende Menschen in der Schweiz, die bei der IV versichert sind und es sich fast nicht erlauben können, ein Jobangebot anzunehmen.» Wer als behinderte Person die Rente verliere, verliere auch Sicherheit. Es erschwere Menschen, die von der IV abhängig sind, den Zugang zu politischen Ämtern. Und es hemme beeinträchtigte Personen, sich beruflich oder für die Gesellschaft zu engagieren.
Pulver hatte bereits im Vorfeld betont, dass es ihm mehr ums Prinzip gehe, und versprochen: Würde er die IV-Rente zurückerhalten, so hätte er diese an die Schweizerische Paraplegikerstiftung gespendet. Die Rechtsprechung berücksichtigt nicht, dass die IV-Rente Menschen mit Behinderung die Sicherheit gibt, Neues zu wagen. Dies wurde auch in Liestal vor dem Kantonsgericht offenkundig. «Immer dann, wenn man eine Erwerbseinbusse erleidet, dann beginnt der Rentenanspruch», schilderte Gerichtspräsident Dieter Freiburghaus die Ausgangslage. Entsprechend hätte Pulver nachweisen müssen, dass er durch einen beruflichen Aufstieg, der ihm aufgrund seiner Querschnittlähmung unmöglich war, ein höheres Einkommen hätte erreichen müssen.
Hätte Pulver es zum Regierungsrat geschafft?
Der Reinacher Gemeindepräsident tat dies mit seinem Anwalt Patrick Wagner vor Gericht, indem er darauf hinwies, dass er 2023 als Parteipräsident gute Chancen gehabt hätte, Baselbieter Regierungsrat zu werden. «Das Momentum wäre damals auf meiner Seite gewesen», sagte Pulver vor den Kantonsrichtern. Er sei auch angefragt worden, ob ihn das Amt reizen würde. «Ich wusste aber, dass dieses Amt für mich im Rollstuhl nicht machbar ist.»
Gemäss Rechtsprechung muss ein Werdegang als «überwiegend wahrscheinlich» gelten, damit die IV diesen als Erwerbsausfall anerkennt. Und so widmete sich das Kantonsgericht um Referent Christof Enderle der Frage, wie gut seine Chancen auf eine Politkarriere bis hin zum Regierungsrat gestanden hätten. Die Richter zweifelten ob der Vita Pulvers einstimmig daran. «Es ist eher davon auszugehen, dass der Unfall und der damit verbundene Schicksalsschlag zur Politkarriere geführt haben», sagte Enderle. Indizien für einen gleichen Werdegang ohne gesundheitliche Beschwerden würden fehlen.
Zudem hätte sich selbst bei einer Kandidatur als Regierungsrat nicht mit grosser Wahrscheinlichkeit voraussagen lassen, ob Pulver die Wahl gelingt. Die Rechtsprechung sei in dieser Frage überaus streng. Um dies zu untermauern, zog Enderle den Vergleich zu früheren Bundesgerichtsurteilen. In einem Fall urteilte das höchste Gericht, dass selbst der Vorvertrag für eine Tätigkeit als Trainer in der höchsten Schweizer Fussballliga nicht genüge, um den Erwerbsausfall nachzuweisen.
Das Kantonsgericht kam daher einstimmig zum Schluss, dass Pulver aufgrund seines politischen Erfolges keinen Anspruch mehr auf eine IV-Rente hat. Pulver liess offen, ob er den Fall vor Bundesgericht weiterzieht.


