Private Sicherheitsdienste übernehmen
Nur Reinach und Pfeffingen haben eine Leistungsvereinbarung mit der Polizei Baselland abgeschlossen. Aesch, Arlesheim und Münchenstein setzen für Ruhe und Ordnung lieber auf private Sicherheitsdienste.

Lukas Hausendorf
Das neue kantonale Polizeigesetz regelte per 1. Januar die Kompetenzbereiche zwischen der Kantonspolizei und den Gemeinden neu. Demnach sind nun die Gemeinden komplett für den Bereich Ruhe und Ordnung zuständig, während die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Gefahrenabwehr in die Zuständigkeit der Polizei Baselland fällt. Allerdings, und das ist die Krux, sind die Gemeinden nicht in der Lage, rund um die Uhr für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Die Polizeikräfte in den Gemeinden sind personell zu dünn besetzt, um nachts und am Wochenende zum Rechten zu schauen. Deshalb können sie Leistungen bei der Kantonspolizei einkaufen, um die Ordnungslücke zu schliessen. Aber nur bedingt. «Die Kantonspolizei schaut nur von Sonntag bis Mittwoch», sagt der Arlesheimer Gemeindepolizist Stefan Fiechter.
Sein Münchensteiner Kollege Guido Siegrist nennt die Leistungsvereinbarung mit Liestal deshalb eine «Mogelpackung». Denn, das sagen beide Gemeindepolizisten unisono: «Von Donnerstag bis Samstag geht die Post ab.» Ausserdem ist der Einkauf von Leistungen beim Kanton mit massiven Mehrkosten verbunden. Viele Gemeinden haben daher von der Unterzeichnung einer Leistungsvereinbarung mit der Polizei Basel-Landschaft abgesehen. Kantonsweit haben nur 40 von 86 Gemeinden eine solche unterzeichnet. Im Birseck waren es Reinach und Pfeffingen.
Kostengünstigere Lösung
Aesch, Arlesheim und Münchenstein setzen lieber auf private Sicherheitsdienste, welche ausserhalb der Dienstzeiten der Gemeindepolizei für Ruhe und Ordnung sorgen sollen. Münchenstein rechnet damit, dass dies aufs Jahr rund 10 000 Franken günstiger ist als die Lösung mit der Kantonspolizei. Ähnliche Beträge dürften es in Aesch und Arlesheim sein. Doch nicht das Geld allein war ausschlaggebend für diese Entscheidung. Die privaten Sicherheitsdienste sind immer verfügbar. Und viele Gemeinden haben schon Erfahrung damit.
Zum Beispiel Arlesheim. Hier ist die Securitas seit Jahren für den Objektschutz von Gemeindeanlagen wie dem Jugendhaus oder der Sportanlage Hagenbuchen betraut. Zusätzlich arbeitet die Gemeindepolizei mit der Firma VIP Security zusammen, die meist am Wochenende Hotspots aufsucht, wo sich Jugendliche aufhalten um diese auf die Spielregeln aufmerksam zu machen. «Die Jungen kennen die Securitys mittlerweile. Bis jetzt sind wir damit gut gefahren», sagt Fiechter.
Das wird nun auch in Zukunft so bleiben. Wenn eine Meldung wegen Ruhestörung bei der Polizei eingeht, verständigt diese einfach den zuständigen Sicherheitsdienst der Gemeinde. Für den Bürger bleibt alles einfach: Er ruft weiterhin die Polizei. Und es kommt dann ein privater Sicherheitsdienst, ausser es besteht Anlass zur Annahme, dass die Sicherheit gefährdet ist. Reinachs Gemeindepräsident Urs Hintermann sieht die Auslagerung von Polizeiaufgaben deshalb skeptisch. «Private haben kaum Kompetenzen.» Zudem sei die Kostenersparnis gering.
Rechtlich heikle Aufgabenteilung
Das neue kantonale Polizeigesetz war und ist bei den Gemeindepolizeien sehr umstritten. Auf Druck des Gemeindepolizeiverbands musste es in letzter Sekunde noch dahingehend geändert werden, dass den Gemeindepolizisten die Kompetenz zur Durchsuchung von Personen und deren Festhaltung zugebilligt wurde. Allerdings ist das Gesetz auch juristisch nicht über jeden Zweifel erhaben. Das Bundesgericht hielt in einem Urteil vom 21. Januar 2009 fest, dass «die öffentliche Sicherheit nicht streng von der öffentlichen Ordnung getrennt werden kann».
Das Baselbieter Polizeigesetz vollzieht diese Trennung aber auf Ebene der Gemeinden. Unter dem Spardruck wurde diese Kompetenz nun ganz in die Obhut der Gemeinden gegeben. Diese können mit ihren Ressourcen aber nur teilweise den Schutz des Polizeiguts der öffentlichen Ordnung gewährleisten. Sobald private Sicherheitsdienste diese Aufgabe übernehmen, fehlt ihnen die Kompetenz, einen Unruhestifter festzuhalten und seine Personalien aufzunehmen. Dazu muss dann doch wieder die Polizei gerufen werden.