«Prämienabzug für alle» im Überblick
Die Baselbieter SVP will, dass die Krankenkassenprämien vollständig von den Steuern abgezogen werden können.
Am 8. März stimmen die Baselbieterinnen und Baselbieter über die SVP-Initiative «Prämienabzug für alle» ab. Dann heisst es: alle gegen die SVP. Die Schweizerische Volkspartei verspricht eine «spürbare Entlastung für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler». Alle anderen Parteien empfehlen ein Nein. Sie warnen vor erheblichen Steuerausfällen und sprechen vom «Giesskannenprinzip».
Was verlangt die Initiative «Prämienabzug für alle» konkret?
Die Initiative will, dass die selbst getragenen Prämien der obligatorischen Krankenversicherung künftig vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können – ohne Obergrenze. Der heutige Maximalabzug von 2000 Franken (Alleinstehende) beziehungsweise 4000 Franken (Verheiratete) bliebe für andere Versicherungsprämien bestehen. Für die Grundversicherung hingegen gäbe es keine Limite mehr.
Wie ist die heutige Regelung ausgestaltet?
Derzeit gibt es bei Versicherungsprämien einen Pauschalabzug von 2000 Franken für Ledige, 4000 Franken für Verheiratete und pro Kind 450 Franken. Zusätzlich können Steuerzahlende die selbst getragenen Krankheitskosten bei der Steuererklärung abziehen.
Wie hoch wären die finanziellen Auswirkungen?
Gemäss Berechnungen des Regierungsrats würde die Initiative beim Kanton zu jährlichen Mindereinnahmen von rund 85 bis 95 Millionen Franken führen. Für die Gemeinden kämen weitere 50 bis 55 Millionen Franken hinzu. Insgesamt ist damit von rund 135 bis 150 Millionen Franken pro Jahr die Rede. Mit jeder weiteren Prämienerhöhung würde sich der Steuerausfall vergrössern. Der Steuerertrag würde direkt an die Entwicklung der Gesundheitskosten gekoppelt.
Wer würde tatsächlich profitieren?
Ob und wie stark jemand profitiert, hängt vom Einkommen und damit vom Steuersatz ab. Ein zusätzlicher Abzug senkt das steuerbare Einkommen – je höher die Progression, desto stärker wirkt sich das in Franken aus. Laut Modellrechnung der Befürworter würde ein in Liestal wohnhaftes Ehepaar mit zwei Kindern bei einem steuerbaren Einkommen von 80 000 Franken rund 2800 Franken weniger Steuern zahlen. Bei einem Einkommen von 100 000 Franken würden 3300 Franken eingespart und bei einem Einkommen von 150 000 Franken würde die Steuerrechnung um 3800 Franken tiefer ausfallen. Mit demselben zusätzlichen Abzug steigt die Entlastung in Franken mit dem Einkommen. Das ist eine direkte Folge der Steuerprogression. Prozentual fällt die Entlastung bei mittleren Einkommen stärker ins Gewicht, absolut profitieren höhere Einkommen stärker.
Wie verhält sich die Initiative zur Prämienverbilligung?
Die individuelle Prämienverbilligung richtet sich gezielt an Haushalte mit tiefem Einkommen und bietet einen Anreiz, ein günstiges Prämienmodell zu wählen. Gegner der Initiative argumentieren, dieses Instrument sei zielgenauer als ein allgemeiner Steuerabzug. Die SVP entgegnet, gerade der Mittelstand erhalte oft keine Verbilligung und brauche deshalb eine steuerliche Entlastung.


