Niederlage für IG Fruschd: Gericht stützt Haltung der Arlesheimer Behörden
Das Baselbieter Kantonsgericht hat Beschwerden gegen die Durchführung der Arlesheimer Gemeindeversammlung zur umstrittenen Ortskern-Planung abgewiesen. Ob damit der Rechtsstreit ein Ende findet, ist vorerst unklar.

Das Thema bewegt in Arlesheim seit geraumer Zeit die Gemüter: Die Gemeindeversammlung stimmte im Februar 2024 nach jahrelangen Vorbesprechungen und teils hitzigen Debatten dem Teilzonenplan Siedlung Ortskern zu. Dieser soll den über 50 Jahre alten Quartierplan ablösen. Im Juni 2024 folgte dann die Zustimmung zum Bau- und Strassenlinienplan Ortskern. Besonders umstritten waren die strengeren Schutzbestimmungen für einzelne Liegenschaften. Eigentümerinnen und Eigentümer befürchten dadurch Einschränkungen bei baulichen Veränderungen sowie Wertminderungen. Die Widerstandsbewegung IG Fruschd wurde gegründet und machte mobil.
Mehrere Betroffene legten zuerst bei der Gemeinde und dann beim Regierungsrat Beschwerde gegen die Durchführung der Gemeindeversammlungen ein. Dabei ging es weniger um den Inhalt als um den Ablauf der Versammlung. Moniert wurde unter anderem, dass die Versammlungen nicht fair abgelaufen seien. So habe die Gemeinde noch am Tag der Abstimmung eine Woche zuvor eingereichte Anträge abgelehnt, sagte Johannes Mangold, Co-Präsident der IG Fruschd, im Juli 2025 zu dieser Zeitung. Auch warfen die Kritiker den Behörden Willkür vor, da an der Versammlung über einzelne Liegenschaften abgestimmt worden ist und nicht nur über das Reglement als Ganzes. Wer nicht dort war oder im Dorf nicht vernetzt genug – so wurde es jedenfalls von den Kritikern dargestellt –, habe keine faire Chance gehabt.
Auch das Gericht stellt keine Mängel fest
Nachdem die Gemeinde und der Regierungsrat die Beschwerden abgewiesen hatten oder erst gar nicht darauf eingetreten sind, zogen drei Einzelpersonen diese weiter. Vor wenigen Tagen nun hat das Kantonsgericht entschieden – und zwar ebenfalls zugunsten der Gemeinde Arlesheim. Wie schon der Regierungsrat sieht auch das Kantonsgericht keine nicht rechtskonformen Handlungen der Versammlungsleitung. Auch in der Vorbereitung der Gemeindeversammlung konnte das Gericht keine Mängel feststellen. Das Gericht hat einstimmig alle Beschwerden abgewiesen. Für die Gemeinde sei dies eine Bestätigung, dass die Vorbereitung und Durchführung der «streitgegenständlichen Gemeindeversammlungen» korrekt erfolgten, erklärt Katrin Bartels, Leiterin der Arlesheimer Gemeindeverwaltung, auf Anfrage. Ob Beschwerdeführende das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen, wie sie dies mal angekündigt hatten, ist vorerst offen. Das Urteil liegt noch nicht schriftlich vor. Mit dem Teilzonenplan Siedlung Ortskern sollten in Arlesheim unter anderem die im Bauinventar Basel-Landschaft (BIB) und im Inventar der schützenswerten Ortsbilder Schweiz (Isos) als schützenswert identifizierten Bauten in angemessene Schutzkategorien überführt werden. «Mit der Annahme der Teilzonenvorschriften Siedlung Ortskern und dem Bau- und Strassenlinienplan Ortskern hat die Bevölkerung dem Gemeinderat attestiert, dass ein adäquater Weg gefunden wurde, um diese Ziele umzusetzen», konstatiert Bartels. Mit der Verzögerung kann das Regelwerk erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten. «Sowohl das öffentliche Interesse am verbesserten Schutz des Ortskerns als auch das Interesse der Eigentümerschaft können vorderhand nicht umgesetzt werden», sagt die Leiterin der Gemeindeverwaltung.
Als Beispiel für ein Interesse der Eigentümerschaft nennt Bartels die rückwärtigen Erweiterungsbauten oder die Möglichkeit für zusätzliche Dachfenster. Wann der Teilzonenplan rechtskräftig wird, ist auch nach dem deutlichen Urteil des Kantonsgerichts offen.


