Anthroposophische Gesellschaft bezieht erstmals Stellung zur Villa Kaelin
Das Goetheanum meldet sich in der Denkmalschutzdebatte zu Wort. Trotzdem dürfte der Abbruch der Villa in Arlesheim bald erfolgen.

Dass eine breite Debatte um das kulturhistorische Erbe der Anthroposophie entbrannt ist, dafür hat vor allem eine Frau gesorgt: Jennifer McGowan kämpft seit Jahren für Natur und Architektur rund ums Goetheanum, obwohl sie, wie sie selbst sagt, keine bekennende Anthroposophin ist. Die Anthroposophische Gesellschaft selbst, welche das Goetheanum führt, schwieg bislang. Nun nimmt sie erstmals Stellung. Dies, nachdem die bz über den vom Bundesgericht gutgeheissenen Abriss der Villa Kaelin berichtet hatte.
Das Goetheanum engagiere sich ausserordentlich für den Schutz der historischen Bausubstanz, schreibt die Institution. «Die Weiterentwicklung dieser besonderen Form organischen Bauens ist ein Anliegen des Goetheanums und wird auch in neuen Bauprojekten verwirklicht.» So seien sämtliche Rudolf- Steiner-Bauten auf dem Gelände des Goetheanums geschützt. Neu hat die Anthroposophische Gesellschaft ausserdem im Rahmen der Ortsplanungsrevision in Dornach zwölf Liegenschaften, die in ihrem Besitz sind, unter Schutz stellen lassen. «In Arlesheim können wir dies nicht, weil wir keine Liegenschaften besitzen», erklärt Wolfgang Held, Beauftragter für Kommunikation.
Zum Haus Kaelin schreibt das Goetheanum, es handle sich um ein gelungenes Beispiel eines privaten Hauses im anthroposophisch-organischen Stil aus den 30er-Jahren des letzten Jahrhunderts. Eine ästhetische nachbarschaftliche Beziehung bestehe durchaus. Dies, obwohl die Villa nicht in der Zone der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (Isos-Zone) liegt, «welche auf Arlesheimer Seite im Vergleich sehr schmal ausfällt gegenüber dem Dornacher Anteil», wie das Goetheanum bedauert.
Mehrere Jahre sei das Haus leer gestanden, und ein Teil des Treppenhauses musste vor dem drohenden Abbruch notfallmässig gerettet werden. Gleichwohl sei «eine Neu- und Umnutzung denkbar», so das Goetheanum. «Dafür ist allerdings der Erhaltungswille der Eigentümerschaft Voraussetzung.» Oder aber der «Wert für die Allgemeinheit wird rechtzeitig durch die öffentliche Hand erkannt und rechtlich bewahrt».
Bauherrin nimmt keine Stellung
Das Goetheanum hat ein Stück weit aber auch Verständnis für die Baupläne der Investoren. Der hohe Baupreisdruck auf den Quadratmeter Landfläche gebe in diesem Fall wohl den Ausschlag. Eine bauliche Verdichtung könne auch das Ausufern von Siedlungen verhindern, daher gelte es, eine Balance zwischen Erhalt und Neuem zu finden. In der Anthroposophischen Gesellschaft gebe es vielfältige Ansichten über den Umgang mit baulicher Substanz. «Dies spiegelt die Vielfalt ihrer Mitglieder und eines ihrer Grundprinzipien – die individuelle Freiheit», schreibt das Goetheanum.
Eine unerwartete Wendung scheint bezüglich Haus Kaelin ausgeschlossen. Die Tage der Steiner-Villa sind wohl gezählt. Die Bauherrin Mefrimo AG will auf Anfrage keine Stellung nehmen.
Ein Käufer hätte das Haus erhalten wollen
Jennifer McGowan sind nach dem Bundesgerichtsurteil die Hände gebunden. Sie sagt, der geplante Abbruch der Villa Kaelin sei umso bedauerlicher, weil «sich ein Käufer gefunden hatte, der bereit gewesen wäre, Haus Kaelin sachgerecht zu renovieren und als Mehrfamilienhaus langfristig zu erhalten».
Der nächste Gerichtsentscheid zu einem Bauprojekt auf dem Boden einer Steiner-Villa steht in unmittelbarer Nachbarschaft zum Haus Kaelin bevor. Rund 100 Personen haben Einsprache gegen das Projekt «Schwinbach Süd» erhoben, das teilweise im Garten vom Haus Kirchner entstehen soll. Dadurch drohe eine weitere starke Beeinträchtigung der anthroposophischen Kolonie, so McGowan. Der Fall ist vor Bundesgericht hängig. Die beiden Bauprojekte würden zeigen, «dass eine Inventarisierung der anthroposophischen Bauten in Arlesheim und Dornach dringend nötig ist», sagt McGowan. «Ansonsten droht der schrittweise irreversible Verlust eines weltweit einmaligen Kulturgutes, bevor dieses überhaupt fachgerecht erfasst wurde.»


