Keinen Kompromiss gefunden: Mehrwertabgabeim Baselbiet muss eine Extrarunde drehen

Im Baselbiet hapert es mit der Einführung einer Mehrwertabgabe. Nun erschwert auch noch eine Initiative des Haus-eigentümerverbands das Prozedere.

Mehrwertabgabe: Wird auf Grundstücken gebaut, erhöht sich der Wert der Areale. Foto: Symbolbild / Juri Junkov
Mehrwertabgabe: Wird auf Grundstücken gebaut, erhöht sich der Wert der Areale. Foto: Symbolbild / Juri Junkov

Es war viel Arbeit für die Bau- und Planungskommission des Baselbieter Landrats. Ganze 13 Sitzungen hielten die Mitglieder ab, um den Vorschlag der Regierung zur Revision des Gesetzes über die Abgeltung von Planungsmehrheiten zu beraten und abzuändern. Das Ergebnis nach den zahlreichen Stunden fällt überraschend aus: Die Kommission empfiehlt dem Landrat einstimmig mit 13 zu 0 Stimmen, das Geschäft zurückstellen.

Damit sind die langjährigen und kontroversen Diskussionen um die Mehrwertabgabe um ein Kapitel reicher. Doch von vorne: Auch im Kanton Baselland steigt der Wert von Arealen und Grundstücken, wenn deren Nutzungsmöglichkeiten erhöht werden und auf diesen gebaut wird. Durch eine Mehrwertabgabe soll auch die Allgemeinheit von der Wertsteigerung profitieren. Gleichzeitig ist sie auch ein Mittel, um Spekulationen mit Grundstücken entgegenzuwirken.

Kanton will die Gemeinden einschränken

Aufgrund von Bundesvorgaben musste auch der Landkanton tätig werden. Im Jahr 2019 entschied das Baselbieter Stimmvolk mit hauchdünnem Mehr, eine kantonale Mehrwertabgabe einzuführen. Im Widerspruch dazu steht jedoch die kommunale Regelung der Gemeinde Münchenstein, welche eine mit 50 Prozent überdurchschnittlich hohe Mehrwertabgabe für Ein-, Um- und Aufzonungen sowie Quartierpläne verlangt. Münchenstein war mit seinem Vorhaben, eine Mehrwertabgabe auf Gemeindeebene einzuführen, bis vor Bundesgericht gegangen. Dieses gab der Gemeinde Recht, und 2023 führte die Gemeinde mittels Volksabstimmung die Mehrwertabgabe von 50 Prozent ein.

Seit dem Bundesgerichtsentscheid obliegt es den Baselbieter Gemeinden, die Höhe der kommunalen Mehrwertabgabe festzulegen. Davon Gebrauch gemacht haben bisher jedoch nur wenige Ortschaften. Mit einer Gesetzesrevision will der Regierungsrat nun den Gemeinden vorgeben, wie hoch die Mehrwertabgabe sein soll. Der Regierungsrat sieht bei Um- und Aufzonungen einen Spielraum von 20 bis 40 Prozent vor. Bei Einzonungen gibt der Bund hingegen bereits eine Minimalhöhe von 20 Prozent vor.

Die Bau- und Planungskommission des Landrats sieht es anders als der Regierungsrat, wie dem eben erschienenen Bericht zu entnehmen ist. Die Kommission plädiert dafür, dass die Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen zwischen 0 und 40 Prozent betragen kann. «Damit möchten wir den Gemeinden mehr Entscheidungskompetenz geben», sagt Kommissionspräsident Thomas Eugster (FDP) gegenüber der bz. Er denke dabei vor allem an kleinere ländliche Gemeinden, die bei Um- und Aufzonungen eventuell gar keine Mehrwertabgaben erheben möchten.

Kommission hat keinen Kompromiss gefunden

Gleichzeitig stimmte die Kommission einstimmig dafür, die Gesetzesrevision zurückzustellen. Der Landrat wird in der Sitzung am kommenden Donnerstag über den Kommissionsantrag beraten. Grund für die beantragte Sistierung ist eine im Februar eingereichte und im Juni für rechtsgültig erklärte Initiative des Hauseigentümerverbands Baselland zur Mehrwertabgabe. Die Initiative verlangt eine Deckelung bei 30 Prozent für Umzonungen, während Aufzonungen gar nicht vorkommen. Eine Befreiung von der Mehrwertabgabe soll es bei Vererbung oder Weitergabe innerhalb der Familie geben. Die Bau- und Planungskommission schwächte die Gesetzesvorlage der Regierung ab. «Dennoch gab es keine Signale, dass der Hauseigentümerverband seine Initiative zurückziehen könnte», sagt Eugster. Im Kommissionsbericht heisst es dazu: «Die Bemühungen der Kommission, einen Kompromiss zu finden, der zum Rückzug der Initiative führen sollte, fruchteten nicht.» Um zwei Volksabstimmungen zum Thema zu vermeiden, habe man entschieden, die Landratsvorlage zur Volksinitiative abzuwarten, um dieser die von ihr angepasste Gesetzesrevision als Gegenvorschlag gegenüberzustellen.

Für Münchenstein hätte ein Ja des Baselbieter Stimmvolks zur Initiative wie auch zum Gegenvorschlag übrigens Konsequenzen: Die Gemeinde müsste die bereits geltende kommunale Mehrwertabgabe von 50 Prozent reduzieren. Die Mehrwertabgabe sorgt also weiter für viel Arbeit und hitzige Diskussionen.

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