Kantonsstrasse soll ins Tal verlegt werden

Für den Ausbau der Talstrasse zwischen Arlesheim und Münchenstein und die damit verbundene Verlegung der Kantonsstrasse müssen Unternehmen und Private grosse Landflächen abtreten.

Entlastung des Dorfkerns: Die Kantonshauptstrasse verläuft aktuell noch durch den alten Ortskern von Münchenstein. Foto: Kenneth Nars

Entlastung des Dorfkerns: Die Kantonshauptstrasse verläuft aktuell noch durch den alten Ortskern von Münchenstein. Foto: Kenneth Nars

Neue Verkehrsführung: Die Kantonsstrasse wird ins Gebiet Talboden verschoben. Die heutige Kantonsstrasse dient künftig als Gemeindestrasse.

Neue Verkehrsführung: Die Kantonsstrasse wird ins Gebiet Talboden verschoben. Die heutige Kantonsstrasse dient künftig als Gemeindestrasse.

Seit Jahren verfolgen die Gemeinden Arlesheim und Münchenstein das Ziel, den Verkehr auf der Kantonsstrasse durch den teilweise engen historischen Ortskern von Münchenstein und das Siedlungsgebiet von Arlesheim zu reduzieren. Gelingen soll dies mit der Verlegung der Kantonsstrasse in den Talboden. Damit könnten gleich mehrere Ziele der Gemeinden und des Kantons Baselland erreicht werden: Geht die heutige Kantonsstrasse durch das historische Zentrum von Münchenstein und das Siedlungsgebiet von Arlesheim (Haupt-, Basel- und Birseckstrasse) an die Gemeinden über, könnten diese in Eigenregie verkehrsberuhigende Massnahmen ergreifen. Bei der Gemeinde Arlesheim geht man gemäss Kommunikationsleiterin Verena Jäschke bei einer Verlegung der Kantonsstrasse von einer Verkehrsreduktion um bis zu 40 Prozent aus. «Eine Verringerung des Durchgangsverkehrs bedeutet eine grosse Entlastung für die Anwohnenden», betont Jäschke. Deshalb sei es der Gemeinde Arlesheim wichtig, dass die Talstrasse möglichst zeitnah realisiert wird.

Arealentwicklungen sorgen für Mehrverkehr

Mit der Aufstufung der Talstrasse von einer Gemeindestrasse in eine Kantonsstrasse und dem damit verbundenen Ausbau der Achse zwischen Bahnhof Münchenstein und dem Knoten Sundgauerstrasse auf Höhe Autobahnausfahrt Reinach Nord würde die Erreichbarkeit der Gewerbegebiete «Münchenstein – Unter Gstad» und «Arlesheim – Im Tal» deutlich verbessert. Die verbesserte Anbindung der Gewerbezonen an die Autobahn geht auf einen Vorstoss des Arlesheimer FDP-Landrats Balz Stückelberger aus dem Jahr 2017 zurück. Aufgrund der laufenden und der noch geplanten Arealentwicklungen im Tal – unter anderem bei uptownBasel mit der Straumann Group – gehen Kanton und Gemeinden in den kommenden Jahren von einem zunehmenden Verkehrsaufkommen aus. Nach der Präsentation des Vorprojekts und der damit einhergehenden öffentlichen Mitwirkung legte der Baselbieter Regierungsrat vergangene Woche die für das Projekt nötige Vorlage dem Landrat vor und beantragt damit einen Projektierungskredit für die Detailplanungen von 4,5 Millionen Franken. Gemäss aktuellen Schätzungen rechnet die Regierung mit Gesamtprojektkosten von rund 38,5 Millionen Franken.

Zusätzlicher Radweg als Streitpunkt

Neben dem motorisierten Individualverkehr (MIV) sollen auch der öffentliche Verkehr mit zusätzlichen Busverbindungen und einer neuen Haltestelle bei uptownBasel sowie der Velo- und Fussgängerverkehr vom Ausbau und von der Neugestaltung der Talstrasse profitieren. Unter anderem soll das Gebiet rund um den Bahnhof Münchenstein besser erschlossen werden. Im Gebiet Talboden sind zusätzliche Fussgängerverbindungen vorgesehen. Mit den beiden Velovorzugsrouten Birsstadt Ost und West plant der Kanton neue Radverkehrsanbindungen. Zusammen mit dem Ausbau der Talstrasse wird dafür ein neuer Radweg parallel zum Bahntrassee geplant. Dieser wird später Teil der Velovorzugsroute Birsstadt Ost. Der zusätzliche Radweg parallel zum Bahntrassee und zur Talstrasse stellte sich aufgrund der knappen Platzverhältnisse im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung als Knackpunkt heraus. Mehrere Mitwirkende forderten eine Alternativlösung für den Radweg. Der Vorschlag, die Veloverbindung entlang der Birs zu führen, komme aufgrund möglicher Konflikte mit dem Freizeitverkehr und dem Wald- und Naturschutz nicht infrage, schreibt der Regierungsrat in der Vorlage.

Kopfbau der Stamm AG muss abgebrochen werden

Die knappen Platzverhältnisse im Talboden machen für den Ausbau der Talstrasse Landabtretungen von Unternehmen und Privatpersonen notwendig. Gemäss Auskunft von Catia Allemann, Mediensprecherin der kantonalen Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), geht es um mehrere tausend Quadratmeter Landflächen. «Gemäss heutigem Projektstand ist es notwendig, dass der Kopfbau der Stamm AG abgebrochen werden muss, um Platz für die neue Verkehrsinfrastruktur zu schaffen.» Gemeinsam mit der Stamm AG würden Ersatzmassnahmen erarbeitet, um die Eingriffe ins Areal und in den Betrieb kompensieren zu können. Zudem fallen rund hundert Parkplätze im Projektperimeter weg. Auch diese sollen ersetzt werden. Wie hoch die Entschädigungen für die Landabtretungen angesetzt werden, ist Teil der weiteren Planungen und Verhandlungen. Für die Gemeinde Münchenstein sei es wichtig, betont Geschäftsleiter Stefan Friedli, «dass die kantonalen Instanzen und die beiden Gemeinden für die Landabtretungen mit dem Gewerbe beziehungsweise den privaten Landeigentümern eine einvernehmliche Lösung erarbeiten können und die Kosten der Landsicherung nach Massgabe des wirtschaftlichen Nutzens zwischen den Gemeinden und dem Kanton aufgeteilt werden».

Die Vorlage kommt nun in den Landrat und wird zuerst von der zuständigen Kommission behandelt. Läuft alles nach Plan, soll im Jahr 2030 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Die Inbetriebnahme der «neuen» Talstrasse ist für 2032 vorgesehen.

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