Jenzer streitet mit Kanton über Solarziegel

Christoph Jenzer möchte auf seinem Dach im Arlesheimer Dorfkern Strom produzieren. Der Denkmalschutz kommt ihm in die Quere.

Grosse Investition: Christoph Jenzer will das Dach seines Betriebs mit Solarziegeln der neuesten Generation verkleiden. 
         
         
            Foto: Juri Junkov
Grosse Investition: Christoph Jenzer will das Dach seines Betriebs mit Solarziegeln der neuesten Generation verkleiden. Foto: Juri Junkov

Christoph Jenzer ist fassungslos: Die Menschen wüssten, dass sie jetzt rasch den CO2-Ausstoss senken müssten, um das eigene Überleben zu sichern. «Doch wir verhalten uns wie das Orchester auf der ‹Titanic› – und machen einfach mal nichts.» Der bekannte Metzgermeister liegt im Clinch mit den Behörden: Er möchte auf dem Dach des Gebäudes, wo ein Teil der Metzgerei und der von Jenzer geführte Gasthof Ochsen untergebracht sind, eine Solaranlage bauen.

Doch das darf er nicht: Denn das Gebäude befindet sich im Dorfkern von Arlesheim. Dieser ist (wie übrigens 29  weitere der 86 Baselbieter Gemeinden) seit 2008 im Inventar der Ortsbilder von nationaler Bedeutung (Isos) eingetragen. Diese Isos-Schutzzone A ist die strengste überhaupt; Solaranlagen werden hier – wenn überhaupt – nur unter strengsten Auflagen bewilligt.

Gebäude ist nicht geschützt

Das Gebäude, auf dem Jenzer Strom produzieren will, ist selber nicht geschützt. Die kantonale Denkmalpflege behandelt Kernzonen mit Isos-Schutz aber als zusammenhängende Häusergruppen. Die restriktive Bewilligungspraxis für Solaranlagen und andere bauliche Veränderungen betrifft demnach auch nicht geschützte Gebäude wie das von Jenzer. Auch darüber schüttelt der Unternehmer den Kopf. Sein Vater baute 1990 den «Ochsen» neu auf, konservierte dabei aber das wertvolle, über 100 Jahre alte Täfer aus dem früheren Restaurant. «Wenn wir alles einfrieren, dann werden unsere Dörfer zu einem leblosen Ballenberg», sagt Jenzer. Er will auf dem Gebäude nicht etwa eine herkömmliche Solaranlage installieren, sondern das Dach mit Solarziegeln der neuesten Generation verkleiden. Diese seien optisch von herkömmlichen Ziegeln fast nicht mehr zu unterscheiden, betont Jenzer. Dafür nähme der Unternehmer massive Mehrkosten in Kauf: Der Einbau von Solarziegeln auf seinem Dach schlägt laut Kostenvoranschlag mit 700 000 bis 800 000 Franken zu Buche – das ist ein Mehrfaches der Summe, die eine herkömmliche Solaranlage der entsprechenden Grösse kostet.

Obwohl sich die Anlage für Jenzer damit erst viele Jahre später rechnet, will er darauf nicht verzichten. Insbesondere die ­Kühlung verschlingt viel Strom – auf dem eigenen Dach könnte er immerhin 20 Prozent der für die Metzgerei und den ­«Ochsen» benötigten Energie selber produzieren. Die  von Jenzer mitinitiierte Metz­ger­huus Stadt  & Land AG mit Schlachthof  und Fleisch­verarbeitung für regionale Metzger in ­Füllinsdorf soll dereinst gar zu  hundert  Prozent mit vor Ort produ­ziertem  Solarstrom betrieben werden.

Kritik am Baselbieter Baudirektor Isaac Reber

Derzeit ist Jenzer in Arlesheim zudem daran, die Fassade des «Ochsen» zu sanieren und die Wärmedämmung zu verbessern. «Es wäre sinnvoll, im selben Aufwisch auch gleich auf Solarstromproduktion umzustellen», findet er.

Sein Wunsch, im geschützten Arlesheimer Ortskern Solarstrom zu produzieren, steht beispielhaft für den schweizweiten Konflikt zwischen Denkmal- beziehungsweise Landschaftsschutz auf der einen und der Produktion erneuerbarer Energien auf der anderen Seite. «Wir müssen jetzt Vollgas geben für die Energiewende», findet Jenzer. Er äussert Kritik am grünen Regierungsrat Isaac Reber, der seinerzeit immer wieder versprochen hat, sich bei der Bewilligung von Solaranlagen für eine grosszügige Handhabe einzusetzen. Vor Jahresfrist verkündete der Vorsteher der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) eine Lockerung der Regeln für Isos-Gebiete. Diese betrafen allerdings explizit nicht die Dorfkerne. Reber war im Mai im «Ochsen» zum Essen und diskutierte mit Jenzer über sein geplantes Solardach. «Leider ist seither nichts passiert», klagt dieser.

Beim Kanton verteidigt man die restriktive Haltung punkto Solaranlagen in Schutzgebieten. Das Inventar für geschützte Ortsbilder bestehe just darin, dass sich dieses nicht auf Einzelbauten beziehe, sondern auf Ortsbilder – also Flächen und Ensembles, sagt BUD-Spreche­rin Andrea Bürki. «Der Kanton Baselland hält sich mit seiner Praxis an die Vorgaben des Bundes», sagt sie. Bewilligt werden könnte eine Solaranlage in der Isos-Schutzzone dann, wenn diese schlecht einsehbar wäre. Dies sei beim Gebäude Jenzers aber just nicht der Fall.

Kanton lege Regeln strenger aus als vom Bund verlangt

FDP-Landrätin Saskia Schenker ist nicht einverstanden. Aus ihrer Sicht legt die kantonale Denkmalpflege das Kriterium «schlecht einsehbar» als «nicht einsehbar» aus. «Damit werden in Kernzonen auch Solaranlagen verboten, die von ­einem mehrere hundert Meter entfernten Fussweg gesehen werden können.» Dies komme einem Verbot gleich. Auch kritisiert Schenker, dass der Kanton ein Ortsbild gemäss Isos-Inventar als zusammenhängendes Gebiet definiert.

Sie fordert, dass auf nicht schützenswerten Gebäuden in solchen Ortskernen die lockereren Kriterien angewendet werden. Der Bund ermögliche dies explizit. Im Widerspruch zu den Aussagen der BUD ist Schenker überzeugt, dass der Kanton den gesetzlichen Spielraum bei der Bewilligung nicht ausnutzt. Sie will nun mit zwei Vorstössen im Baselbieter Parlament eine Praxisänderung erreichen.

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