Gerichtsurteil zu anthroposophischer Villa heizt die Denkmalschutzdebatte weiter an

Eine im Steiner-Stil gebaute Villa in Arlesheim darf abgerissen werden. Der Entscheid fällt in eine Zeit, in welcher im Hintergrund ein Streit um das kulturhistorische Erbe der Anthroposophie tobt.

Darf abgerissen werden: Die Villa Kaelin in Arlesheim löst eine Grundsatzdebatteüber das Erbe der anthroposophischen Baukultur aus. Foto: Kenneth Nars
Darf abgerissen werden: Die Villa Kaelin in Arlesheim löst eine Grundsatzdebatteüber das Erbe der anthroposophischen Baukultur aus. Foto: Kenneth Nars

Um welches Haus geht es?

Vor gut sechs Jahren reichten private Investoren ein Baugesuch ein. Wo heute noch eine Villa steht, sollen ein neues Mehrfamilienhaus mit Autoeinstellhalle, ein Einfamilienhaus sowie ein Pavillon entstehen. Doch das Projekt war lange Zeit blockiert. Zwei Nachbarinnen reichten Beschwerde ein. Bei der Villa handelt es sich nicht um irgendein Objekt, sondern um eine Baute im Steiner-Stil. Das Haus Kaelin wurde 1930 von einem Schüler Rudolf Steiners in den ersten Jahren nach dessen Tod entworfen. Am Quartiersträsschen Auf der Höhe finden sich weitere Villen im anthroposophischen Baustil. Es galt einst als Wohnquartier wichtiger Protagonisten der anthroposophischen Medizin und Therapie.

Weshalb stützt das Bundesgericht das umstrittene Bauprojekt?

Das Bundesgericht anerkannte zwar die kulturhistorische Bedeutung. Es stützte sich dabei auf ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD): «Den Bauten entlang des Quartiersträsschens ‹Auf der Höhe› kommt ein sehr hoher Zeugniswert zu, gehören sie doch zu den bedeutsamen Elementen im kulturhistorischen Kontext des Goetheanums, die dessen gewachsene Umgebung und Wahrnehmung prägen.»Aus dem Gutachten geht jedoch auch hervor, dass das «Gesamtkunstwerk Goetheanum» nur leicht geschmälert werde, wenn das Haus Kaelin verschwindet. Ausschlaggebend war für das Bundesgericht jedoch ein anderer Punkt: Es hielt fest, Arlesheim habe die Ortsplanungsrevision erst 2016 abgeschlossen. Dabei seien sowohl das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (Isos) als auch das kantonale Bauinventar berücksichtigt worden. Das betroffene Haus Kaelin und sein Garten seien aber weder besonders bezeichnet noch unter Schutz gestellt worden. Es sei zu früh, um die Planung der Gemeinde schon wieder infrage zu stellen oder nachträglich strengere Schutzregeln einzuführen.

Was sagen die Beschwerdeführer zum Urteil?

«Wir nehmen das Urteil mit grosser Sorge um die Zukunft des Goetheanum-Ensembles zur Kenntnis», sagt Jennifer Mc Gowan. Sie kämpft seit Jahren für Natur und Architektur rund ums Goetheanum. Die Arlesheimerin hofft nach wie vor auf das Gutachten des Bundes. Denn dieses kommt zum Schluss, dass «das Gesamtkunstwerk Goetheanum als weltweit einzigartiges und deshalb international bedeutendes baukulturelles Zeugnis der anthroposophischen Architektur seit ihren Anfängen zu bezeichnen ist». Die Kommissionen empfahlen deshalb bereits 2022, für das Gesamtkunstwerk Goetheanum sei ein gemeinde- beziehungsweise kantonsübergreifendes Schutzkonzept zu erarbeiten, «das den langfristigen Erhalt des Goetheanums mitsamt der anthroposophischen Kolonie auf dem Gemeindegebiet von Arlesheim und Dornach sichert». Es liege auf der Hand, dass das Privileg eines Kulturerbes von Weltrang mit einer grossen Verantwortung einhergehe, sagt Mc Gowan. «Die entsprechende Forderung des Bundes nach einem interkantonalen Schutzkonzept liegt seit rund vier Jahren auf dem Tisch, wurde jedoch von den Behörden bisher nicht umgesetzt.»

Wie hat der Kanton Baselland auf das Gutachten reagiert?

Der Kanton Baselland nimmt sich aus der Pflicht. «Grundsätzlich sind dafür die Gemeinden und nicht der Kanton zuständig», schreibt Andrea Tschopp, Kommunikationschefin der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), auf Anfrage. Der Kanton stelle keine ganzen Quartiere oder Kolonien unter Schutz. Die Aussage steht jedoch im Widerspruch zum kantonalen Inventar der geschützten Kulturdenkmäler, in dem es heisst, dass auch Ensembles aufgenommen würden. Weiter schreibt die BUD, beim Gutachten handle es sich bloss um eine Empfehlung – womit keine rechtliche Handlungspflicht bestünde. Allerdings urteilte das Bundesgericht etwa 2014, den Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission komme grosses Gewicht zu. «Vom Ergebnis der Begutachtung darf nur aus triftigen Gründen abgewichen werden», hält es fest. Erschwert wird der Schutz des Goetheanum-Gesamtkunstwerks dadurch, dass es durch eine Gemeindegrenze und eben auch eine Kantonsgrenze geteilt ist. Auch die BUD schreibt: «Zu bedenken ist, dass sich nur ein kleiner Teil der Kolonie auf Baselbieter Boden befindet.» Wie aus dem «Architekturführer Goetheanumhügel» hervorgeht, liegen 20 Häuser auf Arlesheimer und 186 anthroposophische Bauten auf Dornacher Boden.

Welche Institutionen unterstützen Jennifer Mc Gowan?

Die Vorkämpferin des steinerschen Baustils ist nicht allein. Als die Birsstädter vor zwei Jahren den Wakkerpreis auf dem Domplatz in Arlesheim feierten, war der Präsident des Schweizer Heimatschutzes zu Gast. Trotz Partystimmung fand Martin Killias deutliche Worte: Die anthroposophischen Bauten seien hochgradig gefährdet. Die Gemeinden und die Kantone müssten handeln, «bevor hier unwiederbringlich Schlimmes passiert. Wenn sich nichts ändert, werden bald die Bagger auffahren», berichtete die «Basler Zeitung» von Killias’ Rede. Überraschenderweise blieb hingegen bislang die Anthroposophische Gesellschaft inaktiv. Auf eine Anfrage der bz Basel ging sie nicht ein.

Was tut sich im Rahmen der Dornacher Ortsplanungsrevision?

Die solothurnische Gemeinde plant derzeit, wie sie ihr künftiges Ortsbild entwickeln will. Die Goetheanum-Kolonie spielt dabei eine zentrale Rolle. Und es prasselt viel Druck auf Dornach von aussen ein: Am Mitwirkungsprozess beteiligte sich auch der Schweizer Heimatschutz gemeinsam mit der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und dem Solothurner Heimatschutz. Sie forderten Dornach dazu auf, ein gemeindeübergreifendes Schutzkonzept mit Arlesheim zu erarbeiten. Auch die Solothurner Denkmalpflege riet zu diesem Schritt und empfahl «dringend eine kantonsübergreifende Inventarisierung aller Steiner-Bauten in Dornach und Arlesheim». Es sollen Schutzziele definiert werden, um einen «angemessenen Umgang mit dem baukulturellen Erbe der beiden Ortschaften sicherzustellen». Eine Inventarisierung, wie auch Mc Gowan sie fordert, blieb bislang aus. Dornach und Arlesheim haben sich in dieser Sache auch noch nicht zusammengetan, wie Gemeindepräsident Daniel Urech (FWD/Grüne) auf Anfrage sagt. Gleichwohl unternehme die Gemeinde viel, um die wertvolle Architektur zu erhalten, sagt Urech. «Um das Goetheanum und den Gartenpark herum haben wir eine Schutzzone vorgesehen.» Allerdings befindet sich ein Grossteil der anthroposophischen Bauten ausserhalb des Schutzperimeters. Mit einer Wohnzone Goetheanum wolle die Gemeinde hier die aussergewöhnliche Architektur bewahren, sagt Urech. In der Wohnzone gibt es jedoch keinen direkten Schutz der bestehenden Häuser, sondern vor allem Einpassungsvorgaben. Was heisst: Wer etwas Neues baut, darf das anthroposophische Ensemble nicht stören. Wie brisant die Ortsplanungsrevision in Dornach ist, zeigt sich auch an den rund 50 Einsprachen, welche die Gemeinde nun behandeln muss.

Fazit: Es bleibt ein weiter Weg, bis die anthroposophische Architektur im Herzen der Bewegung geschützt wird. Mc Gowan bleibt daher besorgt. Sie sagt: «Der geplante Abriss des prägenden Hauses Kaelin zeigt eindringlich, wie aktuell ein weltweit einmaliges Kulturerbe Stück für Stück verloren zu gehen droht.»

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