Die Sicherheit steht über allem
Seit diesem Jahr gelten für Fasnachtswagen strengere Sicherheitsvorschriften. Was bedeutet das für die lokalen Wagencliquen?

Was in Basel seit Jahren Standard ist, gilt ab diesem Jahr auch an sämtlichen Baselbieter Fasnachtsumzügen. Wagencliquen müssen eine sogenannte Betriebssicherheitsbescheinigung (BeSiBe) für ihren Wagen vorweisen können. In Aesch und Reinach bedeutete dies für die Wagencliquen einen zusätzlichen finanziellen und zeitlichen Aufwand – den nicht alle stemmen konnten.
Die BeSiBe mussten sich die Cliquen bei einer Garage oder einem Fachbetrieb mit Kompetenz für schwere und landwirtschaftliche Fahrzeuge ausstellen lassen. Diese kontrollierten unter anderem den Zustand der Bremsen und der Räder und schauten, dass die Wagen rostfrei waren. Bei bestandenem Test wurde eine entsprechende Bescheinigung ausgehändigt. «Sie muss während der Veranstaltung lediglich mitgeführt und beim Kanton nicht vorgängig eingereicht werden», sagt Andreas Schiermeyer, Leiter Kommunikation der Sicherheitsdirektion des Kantons Baselland.
Nicht alle Wagencliquenhaben überlebt
Doch wer kontrolliert das Ganze? Bisher waren die Komitees für die Kontrolle der Fasnachtswagen zuständig. Daran ändert sich nichts. «Die Veranstalterinnen und Veranstalter stehen in der Pflicht, dass die Vorschriften während der Veranstaltungen eingehalten werden», schreibt die Kantonspolizei Basel-Landschaft auf Anfrage. Sie sind es auch, die im Ereignisfall allenfalls haftbar gemacht werden können. Kontrollen durch die Polizei seien jedoch möglich.
In Reinach hätten schon in der Vergangenheit hohe Sicherheitsstandards gegolten. Darum seien viele der kantonal neu gewichteten Anforderungen bereits umgesetzt worden. «Die BeSiBe hat aber dazu geführt, dass einzelne Cliquen dieses Jahr nicht mit einem Wagen teilnehmen können», sagt Alain Wyss vom Fasnachtskomitee Rynach. Ähnliches gilt auch in Aesch. «Wir haben das Glück, dass sich dieses Jahr neue, auswärtige Wagencliquen für den Umzug angemeldet haben. Daher merken wir momentan keinen Rückgang der Teilnehmerzahl», sagt Daniela Räss vom Fasnachtscomité Aesch.
Sicherheitsstandards warenbereits hoch
Wie verhältnismässig die neuen Sicherheitsvorgaben sind, an dieser Frage scheiden sich die Geister. Räss und Wyss betonen beide, dass die Sicherheit oberstes Gebot sei, daher begrüssen sie sicherheitsrelevante Anpassungen bei Fasnachtsumzügen grundsätzlich. «Als Veranstalter tragen wir eine hohe Verantwortung für Teilnehmende und Publikum sowie ein entsprechendes Haftungsrisiko», betont Wyss. Verschärfte Vorgaben durch die Behörden seien vor diesem Hintergrund nachvollziehbar.
Räss und Wyss weisen aber beide auch darauf hin, dass bereits in der Vergangenheit hohe Standards gegolten haben. Bei älteren Wagen mache es Sinn, wenn diese genauer überprüft würden. «Jedoch haben wir auch junge Wagencliquen, welche dadurch entweder aufgeben mussten oder mit Glück das Geld zusammenbrachten, um die ganzen Umbauten zu finanzieren oder sogar einen neuen Wagen zu kaufen», sagt Räss.
Neu gelten auch Einschränkungen für nicht immatrikulierte Fahrzeuge, insbesondere Rasentraktoren. Diese seien grundsätzlich nachvollziehbar. «Gleichzeitig hoffen wir auf pragmatische Lösungen und klar geregelte Sonderbewilligungen unter definierten Bedingungen», sagt Wyss.
Der Spagat zwischen hoher Sicherheit und verhältnismässigen Vorgaben für die Wagencliquen ist nicht einfach. «Umso wichtiger sind klare, praktikable und verhältnismässige Vorgaben, um Tradition und Sicherheit sinnvoll miteinander zu verbinden», sagt Wyss. Gleich sehen es die Verantwortlichen in Aesch: «Es wäre sehr schade, wenn durch immer mehr Bestimmungen diese tolle Tradition wegfallen würde.» Die beiden Umzüge in Aesch und Reinach haben mit 42 beziehungsweise 58 teilnehmenden Formationen bislang kaum an Grösse eingebüsst. Fasnachtswagen sind dabei bei beiden Umzügen am meisten vertreten.


