Baselbieter Justizkommission will keine Polizisten mit C-Ausweis
Soll die Baselbieter Kantonspolizei auch Ausländerinnen und Ausländer mit C-Ausweis anstellen dürfen? In dieser Kontroverse hat die vorberatende Kommission des Landrats nun eine bemerkenswerte Kehrtwende vollzogen.
Nein, ja, nun wieder nein – und am Ende vielleicht doch wieder ja? Zur Frage, ob die Kantonspolizei Ausländerinnen und Ausländer mit C-Ausweis anstellen darf, kommen aus der Baselbieter Politik widersprüchliche Willensbekundungen. Nachdem die Idee vor Jahren in einem ersten Anlauf gescheitert war, überwies der Landrat im Mai 2024 eine Motion aus der SP, wonach die Niederlassungsbewilligung ausreicht, um in die Polizeischule aufgenommen zu werden. Die Regierung arbeitete daraufhin eine Vorlage zur Änderung des Polizeigesetzes aus.
Die landrätliche Justiz- und Sicherheitskommission (JSK) will nun aber doch alles beim Alten belassen. Die Abstimmung fiel in der JSK mit 7 zu 5 Stimmen sehr knapp aus, wie dem eben veröffentlichten Kommissionsbericht zu entnehmen ist. Im Landratsplenum könnten die Mehrheitsverhältnisse abermals gedreht werden.
Nach Ansicht der JSK-Mehrheit sollen nur Schweizer Staatsbürger das staatliche Gewaltmonopol ausüben. Ausländerinnen und Ausländer, die sich für den Polizeiberuf interessieren, sollen sich einbürgern. Anstatt diesen für Ausländer zu öffnen, soll er durch bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne attraktiver gemacht werden, findet diese Mehrheit.
Demgegenüber argumentierte die Minderheit, dass durch den vergrösserten Pool der Bewerbenden die Qualität im Korps gesteigert werden könnte. Zudem werde die Akzeptanz der Polizei verbessert, wenn sie möglichst ein Abbild der Gesamtgesellschaft darstellt. Laut Kommissionsbericht begrüsst eine Mehrheit der Polizeileitung die Öffnung für Personen mit dem C-Ausweis. Hingegen ist dazu nicht das gesamte Korps befragt worden.
Laut dem heutigen Polizeigesetz kann auf das Erfordernis des Schweizer Bürgerrechts bei der Anstellung «ausnahmsweise» und «aus wichtigen dienstlichen Gründen» verzichtet werden. So werden in der Baselbieter Polizei einige Spezialistenstellen von Ausländerinnen und Ausländern besetzt, ihnen bleibt allerdings der Dienst in der Uniform mit Waffe verwehrt. Aktuell stellen fünf Kantone Personen mit C-Ausweis als Polizisten an: Basel-Stadt, Jura, Neuenburg, Graubünden und Schwyz.


