Arlesheim muss lange warten
Die Baselbieter Regierung soll Stimmrechtsbeschwerden rascher behandeln, fordert Landrat Balz Stückelberger.
Im Februar 2024 stimmte die Arlesheimer Gemeindeversammlung nach intensiven Diskussionen den Teilzonenvorschriften Siedlung Ortskern zu. Nun, mehr als ein Jahr später, ist Arlesheim von einer Umsetzung der neuen Reglemente noch weit entfernt. Denn kurz nach der Gemeindeversammlung reichten Gegner der Vorlage mehrere Stimmrechtsbeschwerden ein. Sie sahen Mängel in der Durchführung der Gemeindeversammlung. Arlesheim wartet immer noch auf eine Antwort aus Liestal. Das Geschäft ist blockiert. Der Baselbieter Regierungsrat behandelt solche Stimmrechtsbeschwerden aus den Gemeinden als erste Instanz.
Zwar muss eine Stimmrechtsbeschwerde innerhalb von drei Tagen nach der Abstimmung eingereicht werden. Das kantonale Reglement sieht umgekehrt aber keine Frist bei der Bearbeitung der Beschwerden vor. Dies will der Arlesheimer FDP-Landrat Balz Stückelberger ändern. In einem Postulat, das er im Kantonsparlament eingereicht hat, fordert er ein beschleunigtes Verfahren bei Stimmrechtsbeschwerden. Stückelberger sieht eine Frist von sechs Monaten pro Instanz als mögliche Option. Denn: Falls eine abgelehnte Stimmrechtsbeschwerde vor Gericht weitergezogen wird, könnten ohne Fristen Jahre vergehen, bis ein Beschluss, der an der Urne oder an einer Gemeindeversammlung gefällt wurde, umgesetzt werden kann.
«Situation sorgt für Unsicherheit»
Stückelberger verweist drauf, dass wegen solch hängiger Verfahren die Planungs- und Rechtssicherheit für Gemeinden, Verwaltung und Bevölkerung beeinträchtigt wird. Solche «Schwebezustände und Hängepartien ohne Klarheit» seien für alle Seiten mühsam. Verzögerungen wie in Arlesheim stünden im Widerspruch zum Ziel, rasch Klarheit über die Rechtmässigkeit von Gemeindeversammlungsbeschlüssen zu schaffen. Auch die Handlungsfähigkeit der betroffenen Privaten und der öffentlichen Hand werde durch die lange Wartezeit eingeschränkt.
Mit einer gesetzlichen Frist würde es auch unattraktiver, aus Frust aufgrund einer Abstimmungsniederlage eine Stimmrechtsbeschwerde einzureichen, um ein Geschäft weiter zu verzögern. Stückelberger kann sich nicht erklären, weshalb die Bearbeitung einer Beschwerde weit mehr als ein Jahr andauern kann. «Im Falle von Arlesheim wurde der Schriftenwechsel im vergangenen Dezember beendet. Dass es noch immer keinen Entscheid gibt, verstehe ich nicht.» Je nach Inhalt eines Geschäfts könne eine solche Verzögerung Folgen haben: «Bei einem grösseren Quartierplan kann es schnell um sehr viel Geld gehen», mahnt er.
Auch beim Arlesheimer Gemeinderat ist das Unverständnis über die lange Zeitdauer zur Behandlung der Stimmrechtsbeschwerden gross. «Die Situation sorgt für Unsicherheiten – bei uns und bei Liegenschaftsbesitzern im Ortskern, gerade wenn sie einen Umbau planen», betont Arlesheims Gemeindepräsident Markus Eigenmann (FDP). Zurzeit gibt der geplante Neubau von Architekt Gabriele Libera an der Hauptstrasse zu reden. Nach bestehendem Reglement ist eine Erhöhung von zwei auf drei Stockwerke möglich. Gemäss dem von der Gemeindeversammlung beschlossenen neuen Reglement sind Bauten mit drei Stockwerken an diesem Standort untersagt. Viele Menschen fürchten einen zu starken Eingriff ins Ortsbild. Das Warten auf den Bescheid des Regierungsrats zu den Stimmrechtsbeschwerden verstärkt diese Unsicherheit. Geht es nach Stückelberger, soll es ein solches Warten weder auf Gemeinde- noch auf Kantonsebene geben können.