Biker und Waldeigentümer einigen sich:Gütliches Ende für umstrittenes Waldgesetz
Das neue Solothurner Waldgesetz sorgte für viel Unmut. Nach langen Diskussionen ist eine Einigung gelungen.

Bald dürfte eine turbulente Geschichte ihren Abschluss finden, die im Kanton Solothurn für viel Aufsehen und Unmut gesorgt hat. Im November wird der Kantonsrat die Totalrevision des Solothurner Waldgesetzes beschliessen. Bei Bikerinnen und Bikern hatte das neue Gesetz heftige Kritik ausgelöst. Darunter waren auch zahlreiche Mountainbiker aus der Region Basel, da sich im Schwarzbubenland beliebte Gebiete befinden. Dazu gehört unter anderem der Gempen.
Dabei war der Bedarf für eine Modernisierung des Gesetzes von Beginn weg unbestritten: Nach 30 Jahren war es in die Jahre gekommen. Das Freizeitverhalten im Wald hat sich stark verändert, der Lärmpegel und die Lichtverschmutzung sind gestiegen. Gleichzeitig halten sich seit der Coronapandemie die Menschen mehr denn je im Wald auf. Ausserdem traten im nationalen Waldgesetz mit der Teilrevision im Jahr 2017 verschiedene Änderungen in Kraft, die nun auf kantonaler Ebene nachvollzogen werden müssen.
Wenn auch über den Bedarf für eine komplette Überarbeitung des Gesetzes Einigkeit herrschte, so gingen die Vorstellungen darüber auseinander. Die Bedürfnisse von Holzwirtschaft, Jägerinnen, Joggern, Pilzsammlerinnen, Schneeschuhwanderern und Walkerinnen sind nicht deckungsgleich. Zu einem offenen Konflikt kam es im Jahr 2023 zwischen den Bikern und der Waldeigentümerschaft. Zugunsten der Waldbesitzer wollte die Solothurner Regierung das Velofahren im Wald auf die befestigten Waldwege beschränken. Insbesondere das Biken auf Singletrails sollte verboten werden.
12000 Unterschriften gegen das Bikeverbot
Dagegen machten die Biker sofort mobil. Die Interessengemeinschaft Mountainbike (IG MTB) überreichte der Regierung eine Petition mit 12000 Unterschriften, die innert weniger Wochen zusammengekommen waren. Die Vernehmlassung, die im vergangenen November endete, zeigte, dass das Bikeverbot allgemein durchfiel und im Entwurf für das neue Gesetz nicht haltbar sein würde.
Mehrere grosse Solothurner Parteien machten sich in der Vernehmlassung für eine Lösung stark, die vorsah, dass alle Wege, die auf einer Landkarte im Massstab 1:25000 verzeichnet sind, mit dem Velo befahren werden dürfen. Das war ein Ansatz, mit dem sich alle Velovereine im Kanton einverstanden erklärt hatten. Diesen Frühling teilte die Solothurner Regierung mit, auf das Bikeverbot zu verzichten. Im Juni kam es zu einem runden Tisch zwischen dem Verband Bürgergemeinden und Wald Kanton Solothurn als Vertreter der Waldeigentümer und den Mountainbikern. Von den Bikern wurde die junge IG MTB eingeladen. Zudem nahmen die Revierjagd Solothurn, Solothurner Wanderwege und Pro Natura teil. Dabei gelang es, sich zu einigen.
Fahren auf bestehendem Wegnetz weiterhin erlaubt
Man gelangte zur Ansicht, dass es im revidierten Gesetz eine Regelung zum Velofahren im Wald brauche. So soll das Fahrradfahren auf dem bestehenden Wegnetz weiterhin erlaubt sein. «Sensible Wege» sollen hingegen auch künftig gesperrt werden können, der «gewachsene Waldboden» nicht befahren werden dürfen. Das Verbot umfasst auch Wildwechsel, Rückegassen und «nicht kartografierte Wegspuren». Schanzen und Kurvenelemente dürfen von Bikerinnen und Bikern nicht aufgestellt werden. Wer sich nicht an die Verbote hält, soll im Wald neu ebenso gebüsst werden können wie beim Velofahren im Strassenverkehr. So sieht es der Entwurf des neuen Waldgesetzes vor, über den die Kantonsrätinnen und Kantonsräte bald befinden.
Roy Studer, Co-Präsident der IG MTB, fordert, dass der Kantonsrat dem Entscheid der vorberatenden Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission folgt, und sagt: «Wir anerkennen, dass eine Regelung des Fahrradfahrens im Wald Rechtssicherheit schafft. Gegen illegalen Wegebau, welchen wir ebenfalls nicht gutheissen, hatten die Waldeigentümer bisher kaum eine rechtliche Handhabe.» Schliesslich wolle niemand, dass Fremde im eigenen Garten etwas bauen, ohne um Erlaubnis zu fragen.