Als er ein Bild holte, stach er zu

Ein Gempner hatte seine Mutter mit einem Messer attackiert. Er beging damit versuchte vorsätzliche Tötung, ist jedoch schuldunfähig.

Das Verhältnis zwischen Mutter und Sohn ist zerrüttet. Kurz bevor sie letzte Woche den Gerichtssaal in Dornach betrat, musste er diesen verlassen. Zu gross war ihre Angst, nach den Ereignissen an einem Dezemberabend 2022 auf ihn zu treffen. Damals hatte der Sohn mehrmals in deren Haus in Gempen mit einem Küchenmesser auf die Mutter eingestochen und sie im Gesicht verletzt. Die Solothurner Staatsanwaltschaft warf ihm versuchte vorsätzliche Tötung vor. Zu Beginn der Verhandlung am Richteramt Dorneck-Thierstein schilderte die Mutter die Ereignisse. Der damals 20-Jährige, der nicht mehr bei ihr lebte, sei zu ihr gekommen, um ein Bild abzuholen. Da er vorhatte, Käse und Brot zu essen, habe er ein Messer hervorgeholt. «Er hat das Messer auf eine bestimmte Art auf den Tisch gelegt. Mir war nicht mehr wohl.» Daraufhin hatte sie gesehen, wie er mit dem Messer auf sie zustürzte. Es gelang ihr, sich abzuwenden und ins Schlafzimmer zu flüchten.

Tat als Notwehr bezeichnet

Dass er ihr einige Schnittwunden zugefügt hatte, habe sie erst dort bemerkt. Nach den Geschehnissen habe sie nicht mehr im Haus wohnen können und sei zu ihrem Lebenspartner gezogen. «Ich habe panische Angst vor dieser Art Messer und gehe in keine Räume, in denen es solche Messer gibt.» Unter anderem besuche sie keine Metzgereien mehr. Seit der Tat habe sie ihren Sohn nicht mehr gesehen und vorher hätten sie nur losen Kontakt gehabt. Er sei ein wenig nervös, aber es gehe ihm grundsätzlich gut, sagt der Angeklagte. Der 22-Jährige leidet seit Jahren an paranoider Schizophrenie und befindet sich in den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel. Auf die Frage der Amtsgerichtspräsidentin, ob er sich äussern möchte, erklärte der junge Mann: «Ich will nichts mehr sagen, da ich schon in den Einvernahmen alles gesagt habe.»

Die Tat hatte er in den Befragungen als Notwehr bezeichnet, was er nun wiederholte. Gleichzeitig hatte er erklärt, dass er vorhatte, seine Mutter umzubringen. Damals gab er gemäss Anklageschrift zu Protokoll: «Ich wollte sie töten. Ich wollte sie erstechen.» Dies sei jedoch eine Nothandlung gewesen, da die Mutter mit dem Messer auf ihn losgegangen sei. Die Staatsanwaltschaft stellt den Antrag auf Anordnung einer stationären Massnahme. Der Staatsanwalt erklärte, der Beschuldigte habe sich zuvor nichts zuschulden kommen lassen. «Fakt ist, dass er psychisch schwer krank ist und es ihm im damaligen Winter nicht gut ging.» Mehrmals sei er in psychiatrischer Behandlung gewesen und nur wenige Stunden nach der Tat hätte er in Psychiatrie Baselland eintreten sollen. «Leider kam die Einweisung einige Stunden zu spät.»

Die Mutter als Medusa gesehen

Die Aussagen des Angeklagten zur Tat seien nicht konstant, was durch seine Krankheit zu erklären sei. Die Staatsanwaltschaft gehe nicht von Notwehr aus, sondern sehe den Grund in einem «immer grösser werdenden Hass auf seine Mutter». Er habe sie als Medusa, die Schreckgestalt mit Schlangenhaaren aus der griechischen Mythologie, gesehen. Aufgrund der früheren Aussagen des Beschuldigten gehe die Staatsanwaltschaft von einer versuchten vorsätzlichen Tötung aus. Da er während des Tatzeitpunkts aufgrund seiner psychischen Störung schuldunfähig sei, verlangte die Staatsanwaltschaft eine stationäre Massnahme.

Die amtliche Verteidigerin des 22-Jährigen plädierte ebenfalls für eine stationäre Massnahme. Auch sah sie den Tatbestand der versuchten vorsätzlichen Tötung als erfüllt. «Ich bin selten einig mit der Staatsanwaltschaft, aber in diesem Fall ist es so», sagte sie.

Die Aussagen ihres Klienten, er sei von seiner Mutter angegriffen worden, seien nicht glaubwürdig. «Er hat die Mutter mit dem Messer attackiert, nicht umgekehrt.» Die Vorstellung, sich in einer Notsituation befunden zu haben, sei durch seine paranoide Schizophrenie zu erklären. In den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel fühle er sich wohl, weshalb er dortbleiben soll.

Das Amtsgericht Dorneck-Thierstein stimmte der Verteidigerin und der Staatsanwaltschaft zu: Der Angeklagte habe versuchte vorsätzliche Tötung begangen, sei jedoch schuldunfähig. Es ordnete eine stationäre Massnahme an. Der Verurteilte wird verpflichtet, seiner Mutter 1000 Franken zu bezahlen. Die Entschädigungen der Anwälte von rund 30000 Franken sowie die Kosten des Verfahrens von 26000 Franken gehen zu Lasten des Kantons Solothurn.

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