Weiterhin Widerstand gegen Mobilfunkantenne

Der Bau einer im September 2011 beantragten UMTS-Antenne an der Dammstrasse wurde nach Einsprachen im November 2014 gut geheissen. Eine Anwohnergruppe setzt ihren Widerstand jedoch fort.

Zankapfel: Der Mast an der Dammstrasse auf der Höhe der Gartenstrasse.  Foto: Thomas Brunnschweiler
Zankapfel: Der Mast an der Dammstrasse auf der Höhe der Gartenstrasse. Foto: Thomas Brunnschweiler

Thomas Brunnschweiler

Ein «Kampf gegen Windmühlen» sei der Widerstand der Anwohner gegen die Mobilfunkantenne mit Basisstation auf einem SBB-Mast an der Dammstrasse, hiess es vor vier Jahren an dieser Stelle. Doch die angeblichen «Don Quichottes der Moderne» haben offensichtlich einen langen Atem. Am 18. November 2014 wies die Baurekurskommission des Kantons Basel-Landschaft eine Beschwerde gegen die Mobilfunkantenne zurück. Damit war formal der Weg zu ihrem Bau frei. Doch eine Anwohnergruppe um Irene Pfisterer und Sergio Viva liess sich dadurch nicht beirren und erhob am 18. Mai 2016 beim Kantonsgericht Beschwerde gegen den Entscheid des Bauinspektorats. Ziel ist nicht eine Modifikation des Entscheids, sondern dessen völlige Aufhebung.

Neue Situation

Unter anderem verweisen die Beschwerdeführer auf einen Formfehler des kantonalen Entscheids. Sie finden es seltsam, dass die Baurekurskommission am gleichen Tag, nämlich am 18. November 2014, sowohl den Augenschein durchführte wie auch den abschlägigen Entscheid fällte. Unterdessen gibt die Swisscom AG auf der Webseite zur Netzabdeckung selbst bekannt, dass das infrage stehende Gebiet für die Grundversorgung restlos abgedeckt ist und keine Versorgungslücke mehr besteht. Zudem ging die ehemalige Eingabe von der sogenannten 3G-Technik aus.

Wenn die Swisscom eine neue Mobilfunkantenne mit modernerer Technik (4G oder 5G) baut, muss sie laut Gesetz nicht einmal ein neues Baugesuch einreichen. Dies erscheint den Beschwerdeführern stossend. Mit der neuen Technik lassen sich mehr Daten übertragen. Im neuen Mobilfunkantennenplan der Gemeinde Münchenstein wird empfohlen, dass zur Abdeckung von möglichen Funklöchern der weiter südlich gelegene SBB-Mast beim Kuspo belegt werden könnte. Gegen eine solche Verlegung würden die Beschwerdeführer nicht intervenieren.

Gesundheit und Liegenschaftswert

In der nun eingereichten Beschwerde wird auch darauf hingewiesen, dass das Messverfahren von 2002, das bis zu plus/minus 45 Prozent Messungenauigkeit aufweist, beim heutigen Stand der Technik nicht tolerierbar sei. Es wird ebenfalls auf die gesundheitlichen Risiken einer unnötigen Mobilfunkanlage in einem dicht besiedelten Quartier und der bereits bestehenden Belastung durch die Hochspannungsleitung der SBB hingewiesen, ein Argument, bei dem die Gegenseite meist abwiegelt.

 Nicht zuletzt wird eine mögliche Wertverminderung der Liegenschaften ins Feld geführt. Das Verfahren vor dem Kantonsgericht ist kostenpflichtig. Der Kostenvorschuss von 2200 Franken verteilt sich auf sechs Personen. «Diesen Beitrag zahlen wir gerne», sagt Sergio Viva, einer der Unterzeichner der Beschwerde.

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