Tote Skorpione, Schildkröten ohne Wasser: Münchensteiner verurteilt

Ein 55-jähriger Mann aus Münchenstein fiel wiederholt durch Verstösse gegen das Tierschutzgesetz auf und hielt sich auch nicht an ein Tierhalteverbot. Per Strafbefehl hat er nun eine unbedingte Geldstrafe erhalten.

Tierquälerei: Ein Mann aus Münchenstein hat zehn Schildkröten ohne Trink- und Badegelegenheit gehalten. Foto: Tierheim Beider Basel/zVg

Der Privatzoo war beeindruckend: Ende 2022 erhielt ein Tierhalter in Münchenstein wegen massiver Tierschutzverstösse einen Strafbefehl und musste mit den Gebühren insgesamt über 7000 Franken bezahlen. Wie aus einem neuen Strafbefehl nun hervorgeht, hatte das Baselbieter Amt für Veterinärwesen gegenüber dem Mann bereits früher ein generelles Tierhalteverbot verfügt. Die Frist zur Abgabe der Tiere in «geeignete Haltungen» war längst abgelaufen.

Skorpione spazierten ungesichert in der Wohnung herum

Im Juni 2023 führten die Veterinäre unangemeldet eine Nachkontrolle durch. Im Einfamilienhaus des heute 55-jährigen Mannes stiessen sie erneut auf Verstösse. So entdeckten sie abgemagerte Kanarienvögel mit Schnabelräude und zehn Schildkröten ohne Trink- und Badegelegenheit sowie mit teilweise deformierten Panzern. In der Küche schwammen zwei Goldfische in einem Plastikkübel ohne Wasserumwälzung.

Ein Skorpion krabbelte ungesichert in seinem Terrarium herum, bei zwei weiteren Skorpionen war zumindest das fehlende Gitter nicht mehr das Problem: Sie lagen bereits tot in der Wohnung. Vor dem Haus stand eine Tonne mit Wild­fischen, darunter auch mit einem ohne Bewilligung aus Frankreich importierten Katzenwels. Wegen der erneuten Verstösse gegen das Tierschutzgesetz sowie wegen Ungehorsams gegen die amtliche Verfügung sprach die Baselbieter Staatsanwaltschaft nun eine unbedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 150 Franken aus; hinzu kommt eine Busse von 500 Franken. Mit den Verfahrenskosten muss der Mann dieses Mal insgesamt 9215 Franken bezahlen. Auch gegen diesen Strafbefehl hat der 55-Jährige keine Einsprache erhoben, das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Weitere Verfahren gegen den Mann sind wohl nicht mehr zu erwarten: Raffaela Bernold von der Baselbieter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion bestätigt auf Anfrage, dass die genannten Tiere inzwischen an neue Tierhalter vermittelt worden sind.

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