Ein zweites Leben für die Birsbrücke? Die Landratskommission ist gespalten

Die historischen Birs­brücken in Münchenstein werden ersetzt. Zu­mindest für ein Exemplar besteht noch die Chance auf eine Wieder-­ verwendung.

Zeitzeugen: 1892 und 1909 wurden die neuen Zwillingsbrücken errichtet. Foto: zvg

Schon lange besteht die Diskussion, ob man die ehemaligen Birsbrücken wiederverwenden möchte. Besonders Mitte-Landrat Simon Oberbeck machte sich mittels eines Postulats dafür stark. «Die beiden Birsbrücken gehören in die Region», fand der Birsfelder. Nur weil sie ihren Zenit als Eisenbahnbrücken überschritten haben, könnten sie anderswo noch immer als Fussgänger- oder Velobrücken dienen. Ein zweites Leben für die Birsbrücken stünde auch exemplarisch für eine nachhaltige Wiederverwendung von Baustoffen, fügte Oberbeck an. Eine der beiden Birsbrücken musste bereits im Juni 2024 dran glauben. «Eine sorgfältige Demontage wäre mit hohen terminlichen Risiken infolge der Umstellungen des Bauablaufs verbunden. Deshalb fehlte die Zeit für vertiefte Abklärungen, Umplanungen und Finanzierungszusagen», schrieb die BUD damals. Abbruch und Entsorgung der ersten Brücke haben laut Verwaltung rund 20000 Franken gekostet.

Im September 2024 wurde über das vorläufige Schicksal der zweiten Brücke entschieden. Der Regierungsrat bewilligte Ausgaben von 770000 Franken für Demontage, Transport und Lagerung. Ende Februar beginnen die Bauarbeiten.

Historischer Wert gegen finanziellen Aufwand

Die Frage über die Wiederverwendung spaltet die Kommission, wie aus dem Bericht der Bau- und Planungskommission hervorgeht. Das Konfliktpotenzial besteht zwischen dem historischen Wert der Stahlkonstruktion und dem finanziellen Aufwand einer Wiederverwendung. Ein Teil der Kommission findet, es sei aus denkmalschützerischer Sicht und im Sinne der Baukultur durchaus sinnvoll, die Brücke zu erhalten. Auch habe die Brücke grosse Bedeutung für das Ingenieurwesen.

Die Gegenseite denkt in Zahlen. Der Unterhalt einer alten Brücke wäre teurer als der einer neuen. Ausserdem wären die Gesamtkosten für eine Wiederverwendung rund eine Million Franken höher als die Erstellungskosten einer neuen Brücke.

Die Befürworter der Wiederverwendung hielten dagegen: Die Brücke werde dort eingesetzt, wo es eine brauche, wodurch sowieso Kosten entstehen würden. Man wolle darauf achten, dass die Kosten für die Wiederverwendung nicht zu hoch werden. Die Absicht, die Brücke zu zerlegen und einzulagern, impliziere, dass sie wiederverwendet werden solle, merkte ein Kommissionsmitglied an. Die Verwaltung betonte darauf jedoch, eine Wiederverwendung wäre nun möglich, ob diese Möglichkeit genutzt werde, liege in den Händen des Landrats.

Letztlich beantragte die Kommission dem Landrat mit 8:5 Stimmen, das ­Postulat abzuschreiben.

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