Der Streit um den Wasserpreis steht vor einem Kompromiss

Der Münchensteiner Gemeinderat soll weiterhin Gebühren festlegen können, aber innerhalb einer definierten Preisspanne: Das schlägt die SVP vor.

Der Unmut war gross in Münchenstein, als der Gemeinderat Ende 2022 beschloss, den Wasserpreis zu erhöhen: Anstatt 1 Franken sollte man für den ­Kubikmeter Trinkwasser 1.30 Franken zahlen. Mit rund 50 Franken werde das ­einen durchschnittlichen Haushalt pro Jahr belasten, wurde kritisiert. Sogar der eidgenössische Preisüberwacher befand die Preissteigerung als zu hoch.

In Münchenstein kann der Gemeinderat selbstständig in einer Verordnung die Gebühren der Sonderfinanzierungen Wasser, Abwasser und Abfall festlegen. Die Gemeindeversammlung hat dazu nichts zu sagen. Und so wurde der Preis trotz Kritik auf 1.30 Franken festgesetzt. Der Gemeinderat begründete die Steigerung mit anstehenden Investi­tionen in den kommenden Jahrzehnten und erklärte, der Preisüberwacher habe nur zehn Jahre in die Zukunft geblickt.

Doch damit wollte sich die FDP-Landrätin Christine Frey, die auch Präsidentin des lokalen Hauseigentümervereins ist, nicht abfinden. Sie reichte zuhanden der Gemeindeversammlung einen Vorstoss ein. Darin verlangte sie, dass ebendiese Versammlung jegliche Veränderung des Wasserpreises jedes Jahr genehmigen müsse.

Rund fünfzig verschiedene Gebühren betroffen

Doch dieser wurde im Juni 2023 abgelehnt, Frey wurde nicht mal von ihrer eigenen Partei richtig unterstützt. «Ihr Antrag war nicht zu Ende gedacht», sagt SVP-Präsident Stefan Haydn. Seiner Meinung nach habe es nicht viel Sinn er­geben, nur den Wasserpreis vom Volk kontrollieren zu lassen. Schliesslich umfassen die Verordnungen zu Wasser, Abwasser und Abfall insgesamt rund fünfzig verschiedene Gebühren.

Jetzt hat Haydn im Namen seiner Partei drei Vorstösse eingereicht, «die Frau Freys Grundidee weiterentwickeln», wie er selber sagt. Am 13.  Juni befindet die Gemeindeversammlung darüber. Stimmt sie zu, ist die Höhe der Gebühren neu in den Reglementen zu Wasser, Abwasser und Abfall definiert, und diese dürfen nur von der Gemeindeversammlung geändert werden. Doch gemäss Haydns Vorstössen sollen in den Reglementen keine fixen Frankenbeträge stehen, sondern für jede Gebühr ein Spielraum, den der Gemeinderat nutzen darf.

Neu soll zum Beispiel der Kubikmeter Trinkwasser zwischen 40 Rappen und 1.40 Franken kosten dürfen. Will der Gemeinderat die Minimal- oder die Maximallimite überschreiten, muss er die entsprechende Reglementsänderung der Gemeindeversammlung vorlegen – und damit auch begründen. «Die Idee ist, dem Gemeinderat eine gewisse Flexibilität zu lassen», erklärt Haydn.

Gemeinderat ist einverstanden

Damit hat die SVP einen Kompromiss vorgeschlagen, der mehrheitsfähig sein dürfte. Der Gemeinderat kann sich jedenfalls damit einverstanden erklären. Er empfiehlt der Gemeindeversammlung, Haydns Vorstösse anzunehmen. Gemeindepräsidentin Jeanne Locher-Polier (SP) sieht keine Einschränkung der eigenen Handlungsfähigkeit. «Wir haben ja eine Preisspanne», sagt sie auf Anfrage. Wichtig sei, dass es nicht bei jeder Preisanpassung eine Änderung des Reglements brauche. «Wir müssen in Zukunft garantieren können, dass wir die Investitionen tätigen können. Mit der neuen Regelung können wir das.»

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