«Das entspricht nicht dem Bedürfnis der Anwohner»

Anwohner laufen Sturm gegen eine geplante Mobilfunkantenne der Swisscom an der Dammstrasse. Beim Augenschein vor Ort wurde aber klar: Der Widerstand ist aussichtslos.

Augenschein: Am Hochspannungsmast Ecke Gartenstrasse/Dammstrasse will die Swisscom eine Mobilfunkantenne mit Basisstation (Gerüstprofil) bauen.  Foto: Lukas Hausendorf
Augenschein: Am Hochspannungsmast Ecke Gartenstrasse/Dammstrasse will die Swisscom eine Mobilfunkantenne mit Basisstation (Gerüstprofil) bauen. Foto: Lukas Hausendorf

Lukas Hausendorf

Wenn alle dagegen sind, dann – so würde man meinen – ist ein Vorhaben chancenlos. Wenn es um Baubegehren geht, ist die Mehrheitsmeinung aber nicht relevant. Dann sind einzig die geltenden Rechtsnormen verbindlich. Diese frustrierende Erfahrung machen Gegner von Mobilfunkantennen landauf, landab. Nur ganz selten ist der Widerstand erfolgreich. Dann nämlich, wenn die Bauvorschriften auf ihrer Seite sind. Üblicherweise, wenn schützenswerte Bauten betroffen sind. Darauf konnten sich 2009 Gegner eines Sendemastes bei der Tramhaltestelle Brown Boveri in Arlesheim erfolgreich berufen. Darauf werden sich die Gegner der Handyantenne am Dammweg in Münchenstein nicht berufen können. Mit einer Sammelbeschwerde rekurrierten die Anrainer vom Bruckfeld und der Zollweiden gegen einen neuen Mast der Swisscom an der Bahnlinie. Am Dienstag lud die Baurekurskommission nun zum Augenschein vor Ort, an der auch Vertreter der Swisscom und der Gemeinde Münchenstein zugegen waren.

Glücklich im Funkloch
«Wir haben alles vorwärts und rückwärts angeschaut», sagte Anwohner Clemens Meyer. Er bemängelte die Messungenauigkeit von 45 Prozent bei der Erhebung der Strahlenbelastung, die vom eidgenössischen Institut für Meteorologie bestätigt wird. Diese Toleranz müsse vom geltenden Grenzwert abgezogen werden, forderte er. Zudem machte Meyer auch ästhetische Argumente geltend. «Die Gegend darf nicht verschandelt werden», sagt er. Mehrere Liegenschaftsbesitzer im engeren Umkreis der geplanten Antenne fürchten eine Entwertung ihres Eigentums. Beschwerdeführerin Isabelle Viva äusserte auch Ängste wegen der steigenden Belastung durch nicht ionisierende Strahlung. Man habe schon die Hochspannungsleitungen der SBB, mit dem Handymast werde das kumuliert. Zudem entspreche die vollständige Netzabdeckung nicht dem Bedürfnis der Anwohner. Man wohne gerne im Funkloch.

Grenzwert im Ausland viel höher
Dafür entspreche diese heute dem Bedürfnis der Zugfahrenden. «Die Leute arbeiten unterwegs und nutzen ihre Geräte», entgegnete Werner Zgraggen vom Rechtsdienst der Swisscom. Zudem verwies er auf den Versorgungsauftrag, an den die Swisscom durch ihre Konzession vom Bund im Rahmen des Fernmeldegesetzes gebunden ist. Er versuchte auch gesundheitliche Bedenken, die geäussert wurden, zu zerstreuen. Verweise auf zig Studien und den in der Schweiz geltenden Grenzwert von 6 Volt pro Meter, der im benachbarten Ausland um den Faktor zehn höher ist, vermochten einen Grossteil der rund 20 Anwesenden Beschwerdeführer nicht zu überzeugen. Peter Ley, Präsident der Baselbieter Baurekurskommission musste mehrfach intervenieren. «Das ist nicht der Ort für Streitgespräche.»

Kämpfer auf verlorenem Posten?
Für die anwesenden Mobilfunkgegner war der Augenschein mit den Behörden letztlich ein frustrierender Ortstermin. Wohl konnten sie ihren Missmut äussern, aber rechtlich sind die subjektiven Befindlichkeiten der Bürger für die Beurteilung des Baugesuchs der Swisscom nicht von Belang. «Wir können gar nicht anders, als die Baubewilligung gutzuheissen», meinte Petra Schmidt von der Baurekurskommission. Den Anwohnern bleibt danach nur noch der Gang durch die Instanzen offen. Ein Rechtsstreit wird aber teuer, wenn man verliert.

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