Theaterverein Gempen atmet auf: Souverän bewilligt Fluchttür

Die Gebäudeversicherung beanstandet die Sicherheit der Mehrzweckhalle. Die Gempner reagieren mit dem Einbau einer Fluchttür.

Mit 57 Anwesenden sind wir sieben zu viel», meinte Roland Sauter an seiner letzten Gemeindeversammlung als Gempner Gemeindepräsident lakonisch. Laut Gebäudeversicherung reichen die Sicherheitsvorkehrungen in der Mehrzweckhalle nicht mehr aus. Festgestellt hat dies die Versicherung beim Baugesuch für den Umbau der Schulanlage. Grossanlässe mit mehr als 50 Personen dürften nicht mehr bewilligt werden, heisst es. Damit sind die legendären Theateraufführungen gefährdet. Der Gemeinderat hat einen Experten beauftragt, die notwendigen Massnahmen abzuklären. Die Lösung ist der Einbau einer 1,2 Meter breiten Fluchttür an der Westseite der Turnhalle. Kostenpunkt 24000 Franken. Die Gemeindeversammlung stimmte diesem Kredit zu. Während der Sommerferien werden die Arbeiten ausgeführt.

Wie budgetiert schliesst die Gempner Rechnung 2012 mit einem Aufwandüberschuss von knapp 190000 Franken ab. Gegenüber dem Vorjahr gab es eine Kostensteigerung von 500000 Franken. Der Ertrag hat sich lediglich um 400000 Franken erhöht und beträgt 4,7 Millionen Franken. Die Pro-Kopf-Verschuldung ist im Jahr 2012 wiederum leicht angestiegen und beträgt 1530 Franken, wie Finanzchef – und designierter Gemeindepräsident – Patrik Stadler erklärte. Die Rechnung wurde einstimmig genehmigt.


Flachdach ja oder nein?

Bei der Teilrevision des Bau- und Zonenreglements entflammte eine Grundsatzdiskussion darüber, ob Gempen neu nicht nur für Nebenbauten, sondern auch für Einfamilienhäuser Flachdächer zulassen soll. Dieser Antrag aus der Versammlung unterlag in der Abstimmung dem Antrag des Gemeinderates mit 23 zu 24 Stimmen. Die anderen Änderungen im Bau- und Zonenreglement waren nicht umstritten und wurden klar genehmigt. So erhöht Gempen im Hinblick auf den haushälterischen Umgang mit dem Boden die Ausnützungsziffern um 0,5 Punkte. Für An- und Nebenbauten sind Flachdächer bis 30 Quadratmeter Fläche zulässig. Die gesamte Flachdachfläche pro Parzelle darf maximal 60 Quadratmeter betragen. Die Anpassungen des Reglements sind möglich aufgrund der im März dieses Jahres geänderten kantonalen Bauverordnung. Bei einer rechtwinkligen Garagenzufahrt ab Gemeindestrasse müssen die Gempner neu einen Baulinienabstand von fünf Meter einhalten.


Pumpwerk Ramstel aufwerten


Das Quellwasser für das Pumpwerk Ramstel wies in den letzten Proben Verkeimungswerte auf und konnte zeitweise nicht als Trinkwasser genutzt werden. Der Gemeinderat ging dem auf den Grund und präsentiert den Einbau einer Ultraviolett-Entkeimungsanlage (UV-Lampe) als Lösung. Mittels dieser Anlage können die Keime abgetötet werden. Die Nutzung des eigenen Wassers sei uneingeschränkt möglich, erklärte Ressortchef Martin Dietler. Die neue Anlage bringe auch den Vorteil, dass die Behandlung des Quellwassers mit Javelwasser entfalle. Der Gemeinderat beantragte einen Kredit von 33000 Franken, dem die Versammlung klar zustimmte.

Dietler informierte, dass auch eine Lösung gefunden sei, wie in Zukunft Wasserverschmutzungen in der Stumpenleitung im Schulhaus vermieden werden können. Zu Verkeimungen komme es dann, wenn während der Ferienzeit das Wasser in den Leitungen still stehe. Mit erhöhten Kontrollen und vermehrtem Spülen der Rohre könne das Problem behoben werden, versprach Dietler.

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