Schluss mit Anlassgebühren

Wer als Verein oder Partei Leben ins Dorf bringt, soll nicht zusätzlich mit Anlassgebühren belastet werden. Diese Meinung setzte sich an der Gemeindeversammlung von Hochwald durch.

Die Gemeinde darf den Vereinen von Hochwald, aber auch den Ortsparteien keine Anlassgebühren mehr in Rechnung stellen, wenn diese im Dorf zu einem öffentlichen Anlass einladen. Die Gemeindeversammlung vom Montagabend hat eine entsprechende Korrektur im Gebührenreglement beschlossen.

Der Kanton Solothurn hatte das Einfordern von Anlassgebühren vor zwei Jahren den Gemeinden übertragen. Das Gebührenreglement war in Hochwald auch bereits unter Dach und Fach, wobei die Vereine von einem tiefen Ansatz profitierten – die Anlassgebühren für ortsansässige Vereine betrugen 80 Franken. Bis Ende 2015 hatte der Kanton für den «kulinarische Rundgang» 120 Franken verlangt, für die «Proklamation Fasnacht» 220 Franken, für die «Oldies Night» 170 Franken und der Theatergruppe Hochwald 780 bis 980 Franken in Rechnung gestellt.

Vereinsvertreter forderten nun vom Gemeinderat die «Aufhebung der Anlassgebühren für alle Anlässe, welche von Vereinen aus Hochwald im Dorf organisiert werden». Wer Leben ins Dorf bringe, brauche jede Unterstützung. Früher habe die Dorfexekutive immer wieder Geld gesprochen zur Deckung der vom Kanton verhängten Anlassgebühren, lautete ihre Begründung für den Vorstoss beim Gemeinderat. Dieser entschied, die Frage, ob die Vereine von Hochwald gebührenfrei werden sollen, vors Volk zu bringen.

Gemeinderat wurde überstimmt

Er beantragte der Gemeindeversammlung aber die Ablehnung des Vorstosses. Denn die Frage sei nicht, «ob Gebühren erhoben werden, sondern wer diese bezahlt», argumentierte der Gemeinderat. Eine Veranstaltung sei für das Gemeindepersonal mit Mehraufwand verbunden und diese Kosten sollen dem Veranstalter in Rechnung gestellt werden. Die Vereine könnten mit Eintrittsgeld oder der Bewirtschaftung Einnahmen generieren. «Gebührenfrei» bedeute aber, dass die Steuerzahler die Zeche bezahlen. Der Gemeinderat rief die 70 Anwesenden auf, nicht am Verursacherprinzip zu rütteln.

Doch mit grossem Mehr wurde der Antrag des Gemeinderates abgelehnt und zudem ein Antrag aus dem Publikum angenommen, der verlangte, dass auch die Ortsparteien von den Anlassgebühren befreit werden. Das Abstimmungsprozedere sorgte für Verwirrung. Frühere Behördenmitglieder monierten, der Gemeinderat hätte nicht direkt auf das Begehren eintreten sollen. Die Vereinsvertreter hätten eine Motion einreichen müssen und nur, wenn diese für erheblich erklärt worden wäre, hätte man an einer späteren Versammlung über eine Reglementänderung befinden können. Die Versammlung kam dann aber zur Überzeugung, dass es sich um ein «verkürztes Verfahren» handle, und verzichtete auf ein anderes Prozedere.

Budget genehmigt

Das Budget 2018 gab zu keinen Debatten Anlass. Der Steuerfuss wird bei 120 Prozent der Staatssteuer belassen. Die Erfolgsrechnung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von 150470 Franken, die Bruttoinvestitionen betragen 1,041 Millionen Franken.

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