Keine Perimeterpflicht bei Strassensanierung am Unteren Zielweg

Die Sanierung des Unteren Zielwegs wird für die Anstösser ohne Kostenfolge bleiben. Dies auch Dank des Bundesgerichtsurteils zum Fall Lehmenweg.

Unterer Zielweg: Bei der anstehenden Sanierung entfällt für die Anstösser die Beitragspflicht.  Foto: Lukas Hausendorf
Unterer Zielweg: Bei der anstehenden Sanierung entfällt für die Anstösser die Beitragspflicht. Foto: Lukas Hausendorf

Lukas Hausendorf

Die Sanierung des Unteren Zielwegs sorgte bei den Anwohnern schon vor zwei Jahren für rote Köpfe, als das Projekt vor die Gemeindeversammlung kam. Damals war noch von einer Kostenbeteiligung der Anstösser die Rede, was nicht gut ankam. Die Vorlage erreichte nur eine knappe Mehrheit und ein neuerlicher Rechtsstreit um Perimeterbeiträge schien vorprogrammiert. So weit kommt es jetzt aber nicht. Nachdem das Ingenieurbüro Holinger weitere Sondierlöcher bohrte, wurde festgestellt, dass im Abschnitt Rainweg bis Goetheanumstrasse entgegen früherer Annahmen ein Strassenkoffer besteht, dieser aber nicht frostsicher sei und deshalb heutigen Anforderungen nicht mehr genüge.

Damit entfällt in diesem Abschnitt die Beitragspflicht – nicht zuletzt, weil der Gemeinderat in einem vergleichbaren Fall am Schledernweg gleich entschieden hatte. Auch im zweiten Abschnitt zwischen Goetheanumstrasse und Herzentalstrasse wird die Perimeterpflicht aufgehoben. Dort aber aus anderem Grund. Die Leitungen, für deren Koffer die jeweiligen Werke aufkommen müssen, sind praktisch über die gesamte Breite des Strassenunterbaus verteilt. Somit könnte nur noch das Trottoir den Anstössern als Mehrwert verrechnet werden. Der Kostenanteil dafür ist im Vergleich zur übrigen Strassenerneuerung aber nicht namhaft.

Und gemäss Bundesgerichtsurteil im Fall Lehmenweg ist diese Bedingung erst ab einem Anteil von 50 Prozent gegeben. An der Gemeindeversammlung vom Juni 2011 stellte sich der Gemeinderat zwar noch auf den Standpunkt, dass dieses Urteil nur für den Lehmenweg Gültigkeit habe, doch davon ist er mittlerweile abgekommen. An der Sitzung vom Montag folgte das Gremium dem Antrag der Baukommission, die Beitragspflicht bei der Sanierung des Unteren Zielwegs aufzuheben.

Ja zum kantonalen Richtplan
Ebenfalls auf Zustimmung ist am Montag der kantonale Richtplan gestossen, der demnächst in die Vernehmlassung geht. Dieser tangiert Dornach vor allem in der Entwicklungsplanung des Gebiets Widen. Zum Swissmetal Areal wird darin aber noch keine verbindliche Aussage getroffen, zumal die Zukunft des Produktionsstandorts nach wie vor nicht geregelt ist. Der Richtplan definiert es deshalb als Umstrukturierungsgebiet, womit mindestens der Handlungsspielraum für eine Umnutzung gegeben ist.

Hierzu wird sich nach einer Interpellation von Kantonsrat Christian Imark aber auch die Regierung noch äussern. Weiter ist im Richtplan die Erschliessung des Gebiets Öpfelsee mit einer S-Bahn-Station vorgesehen. Dies sei auch vor dem Hintergrund einer möglichen Neupositionierung des Areals Widen von grösster Bedeutung, heisst es dazu in den Erläuterungen.

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