Gemeinderat will keine grauen Flachdächer in Dornach

Wer ein Flachdach baut, das grösser als 20 Quadratmeter ist, muss dieses künftig zwingend begrünen. Das gilt auch für Carports, die die entsprechende Dachfläche aufweisen.

Neue Bauvorschrift: Bei Neu- und Anbauten müssen ungenutzte Flachdächer ab einer Fläche von 20 Quadratmetern begrünt werden.  Foto: Lukas Hausendorf
Neue Bauvorschrift: Bei Neu- und Anbauten müssen ungenutzte Flachdächer ab einer Fläche von 20 Quadratmetern begrünt werden. Foto: Lukas Hausendorf

Lukas Hausendorf

Das Flachdach hat in der modernen Wohnbauarchitektur dem Giebel mittlerweile den Rang abgelaufen. Das hat nicht nur ästhetische Gründe, sondern auch praktische Vorteile. Etwa bei der Entwässerung, sofern es denn begrünt ist. Durch ihr Wasserrückhaltevermögen entlasten sie die Kanalisation, wodurch sie dem Überschwemmungsrisiko der Gewässer entgegenwirken und obendrein einen ökologischen Ausgleich leisten. Die Gemeinde Dornach trägt der baulichen Entwicklung im Dorf nun mit einer Ergänzung der kommunalen Bauvorschriften Rechnung. 

Der neue Artikel 9bis verlangt bei Neu- und Anbauten eine Vegetationsschicht auf ungenutzten Dachflächen bis zu einer Neigung von 15 Grad ab einer Fläche von 20 Qua-dratmetern. Die vorberatende Bau-, Werk- und Planungskommission wollte ursprünglich sogar noch weiter gehen. Sie beantragte die Vegetationspflicht für Flachdächer ab zehn Quadratmetern und verlangte, dass der Artikel auch bei Dacherneuerungen zur Anwendung kommt. Das ging dem Gemeinderat aber in zweierlei Hinsicht zu weit. Zum einen wurde es als Unsinn qualifiziert, jeden Carport begrünen zu müssen und zum anderen stiess man sich an der Dacherneuerung, die kein eindeutiges Kriterium darstelle, wie von Lorenz Altenbach (FDP) moniert wurde.

 Je nach Lesart hätte es dann nämlich sein können, dass eine geringfügige Dachreparatur eines Autounterstandes eine Begrünungspflicht zeitigen würde, was einen massiven Ausbau der gesamten Konstruktion zur Folge hätte.
Mit dem neuen Passus im Dornacher Baureglement hat im Übrigen der erste bis-Artikel seinen Eingang in die Dornacher Gesetzgebung gefunden.

 Damit können im Gesetz Ergänzungen vorgenommen werden, ohne dass dafür ein neuer Artikel eingeführt werden muss. Wäre die Dachbegrünung nämlich als neuer Artikel 10 in die Bauvorschriften eingegangen, hätte die Gemeindeversammlung über eine Teilrevision befinden müssen. Daniel Urech (Freie Wähler) wusste das, sehr zum Erstaunen der Nichtjuristen im Gemeinderat, mit seinem Vorschlag zu verhindern.

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Auf dem Schulgartenweg gilt auf dem Abschnitt Rebenweg/Efringerweg neu ein Fahrverbot. Anwohner monierten schon seit Längerem, dass es auf dem einseitig befahrbaren Strassenstück immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, bei denen oftmals Schulkinder involviert sind. Der Gemeinderat hat dem Bürgeranliegen am Montag nun stattgegeben. Stattgegeben wurde auch dem Antrag der Verkehrskommission, die Verkehrsbeschränkung auf dem Wollmattweg zwischen Pflegeheim und Migros aufzuheben, wovon man sich eine Erhöhung der Fussgängersicherheit auf der Bahnhofstrasse erhofft.

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