Erneuter Perimeterstreit vor Gericht
Lukas Hausendorf
Dornach wird sein Perimeter-Trauma nicht los. Die Beitragspflicht, die bei Strassensanierungen von Anstössern erhoben werden kann, bereitet der Einwohnergemeinde einmal mehr Kopfschmerzen. Denn schon wieder steht der Vorwurf im Raum, die Gemeinde habe missbräuchlich Beiträge von Grundeigentümern erhoben. Diesmal am Gwändweg. Dort schien die Rechtslage geklärt, nachdem das Bundesgericht letztes Jahr die Beitragspflicht der Anwohner bejahte.
Jetzt erheben betroffene Anstösser, die durch Max Rumpel beraten werden, der in Perimeterstreitigkeiten gegen die Gemeinde vor Bundesgericht bereits drei Mal Recht bekam, neue Vorwürfe. Vorwürfe, die es in sich haben. So sollen die involvierten Bauunternehmer Aushubzahlen für den Ersatz der Kieskofferung der Strasse gefälscht und der Gemeinde fast 50 Kubikmeter zu viel Aushub verrechnet haben.
Zu diesem Schluss kam Rumpel nach Durchsicht der Lieferscheine und Abrechnungen. Erst durch diese nach Einschätzung Rumpels «arglistige Täuschung» konnte den Anwohnern ein namhafter Anteil von über 50 Prozent des ersetzten Strassenunterbaus in Rechnung gestellt werden. Tatsächlich sei dieser Anteil aber sechs Mal geringer. In den Augen Rumpels hat sich Dornach damit sogar strafbar gemacht, weil sie die falschen Zahlen vor Gericht verwendete und sich damit der Irreführung schuldig gemacht habe. Rumpel zeigte die Gemeinde darum vergangenen Oktober an.
Gemeinde unbeeindruckt
Der Dornacher Gemeinderat lässt sich von den Vorwürfen vorderhand nicht beirren. Auch zuhanden der kantonalen Schätzungskommission, die sich als nächste Instanz mit der Einsprache auseinandersetzen muss, weicht er nicht von seiner Position ab. Im Rahmen des provisorischen Beitragverfahrens vor Bundesgericht sei der geforderte Nachweis für die Richtigkeit der Verfügung bereits erbracht worden, argumentierte der Gemeinderat schon im Januar und wies die Einsprache ab. Max Rumpel ist aber auch in diesem Fall überzeugt, dass die Gemeinde damit falsch liegt.


