Einsprachen führen zu Praxisänderung bei Anschlussgebühren
Die Berechnung der Anschlussgebühren ist in Dornach beschwerdeanfällig. Um künftige Einsprachen zu vermeiden, werden sie jetzt erst aufgrund der definitiven Baukostenabrechnung verfügt.
Lukas Hausendorf
Gleich über fünf Einsprachen von privaten Grundeigentümern gegen die Erhebung von Anschlussgebühren infolge von Renovations- oder Umbauarbeiten hatte der Dornacher Gemeinderat am Montag zu befinden. Einsprachen, die teilweise lange liegen geblieben waren. Die älteste datierte auf den 15. April 2008. Dass sie erst jetzt behandelt wurden, ist aber nicht auf eine mutwillige Verschleppung seitens der Dornacher Verwaltung zurückzuführen. «Wir mussten zuerst einen Gerichtsentscheid zu einem Fall in Nuglar-St. Pantaleon abwarten», erklärte Baukommissionspräsident Urs Bendel (FDP) die lange Frist. Allerdings war das Urteil dann doch nicht auf die Dornacher Einsprachen anwendbar.
Die Baukommission erkundigte sich dann zwei Mal schriftlich beim Leiter des Solothurner Rechtsdiensts Christoph Schläfli, wie nun zu verfahren sei. Dieser reagierte allerdings nicht, so nahm die Kommission das Heft Ende des letzten Jahres selbst in die Hand und beantragte dem Gemeinderat am Montag bis auf eine Einsprache alle gutzuheissen.
Streitpunkt in allen Einsprachen war, ob der Freibetrag für wertvermehrende Investitionen von 100 000 Franken überschritten wurde oder nicht. Die bisherige Praxis der Bauverwaltung, die Berechnung der Anschlussgebühren, die bei einer Überschreitung fällig würden, aufgrund der Baukostenrechnung zu veranlagen, die mit dem Antrag für die Baubewilligung eingereicht wird, erwies sich dabei als fehleranfällig. In einem Fall wurde das eingereichte Bauprojekt nicht in vollem Umfang umgesetzt, wodurch sich die Schlussabrechnung von den veranschlagten rund 150 000 auf 48 000 Franken reduzierte. Auch in anderen Fällen hätte sich die Einsprache erübrigt, hätte die Bauverwaltung erst mit der endgültigen Baukostenabrechnung die Anschlussgebühr veranlagt.
Die Praxis wird nun entsprechend angepasst. So wird mit Erteilung der Baubewilligung künftig nur noch eine provisorische Rechnung an die Bauherrschaft gestellt, damit diese im Bild ist, dass die Gebühr fällig wird, wenn sie den Freibetrag für wertsteigernde Massnahmen ausschöpft. Damit hofft man nun, künftig keine unnötigen Einsprachen mehr zu provozieren.
Krasse Fehlschätzung
Eigentlich ist es erfreulich. Die Sanierung der Werkleitungen der Gempen-
strasse kommt die Gemeinde nun fast 230 000 Franken oder rund ein Drittel günstiger als im Kredit vorgesehen. Das entlastet zwar die Gemeindekasse, die zurzeit arg strapaziert ist, stimmte den Gemeinderat am Montag aber nicht wirklich glücklich. Die Massive Abweichung erachten viele als problematisch. «Auch hinsichtlich des Budgets», monierte Urs Bendel (FDP). So werde Geld blockiert, das anderweitig investiert werden könnte, wenn die Kosten derart zu hoch eingeschätzt würden, gab auch Daniel Grossenbacher (CVP) zu bedenken. Offenbar war dies kein Einzelfall. Gemeindepräsident Christan Schlatter (FWD) zufolge wurden auch andere, kleinere Sanierungsprojekte zu hoch budgetiert.


