Zu viele Überstunden ausbezahlt

Nachdem Christian Schlatter 2021 als Gemeindepräsident zurückge­treten war, gab es Fragen zu seiner Abrechnung. Der Gemeinderat forderte eine Rückzahlung. Jetzt kam es zu einer Einigung.

An der Gemeindeversammlung erkundigte sich SVP-Dornach-Präsident René Umher unter Verschiedenem nach der Höhe eines Betrages, den der Gemeinderat vom ehemaligen Gemeindepräsidenten Christian Schlatter eingefordert habe. Schlatter soll sich Überstunden ausbezahlt haben, obwohl die Dienst- und Gehaltsordnung (DGO) dies ausschliesse. Dort heisst es, Überstunden müssten kompensiert werden, zitierte Umher aus der DGO. Gemeindepräsident Daniel Urech (FWD / Grüne) bestätigte, dass der Gemeinderat von Schlatter eine Rückzahlung eingefordert habe, wobei es sich in erster Linie um zu viele ausbezahlte Überstunden handle. Dies aufgrund von Überschneidungen von Sitzungszeiten und Arbeitszeit und um falsch berechnete Stundenansätze bei der Auszahlung eines Ferienrestguthabens. Urech verwies darauf, dass Personalgeschäfte, über die der Gemeinderat befinde, im nicht öffentlichen Teil der Sitzung behandelt würden.

Zum Betrag, den Schlatter der Gemeinde inzwischen zurückbezahlt habe, sagte Urech: «Er ist fünfstellig im unteren Bereich.»

Ungerechtfertigte Bereicherung

Umher betonte gegenüber dem Wochenblatt, dass er der Sache weiter nachgehen wolle. Die Steuerzahler hätten ein Anrecht darauf, die ganze Wahrheit zu erfahren, sagt er. Judith Büttler, Beauftragte für Information und Datenschutz beim Kanton Solothurn, sagt auf Nachfrage des Wochenblattes, dass es die Möglichkeit gebe, bei der Gemeinde ein Zugangsgesuch zu den entsprechenden Unterlagen zu stellen. In diesem Fall würde der Gemeinderat über das Gesuch befinden. Wenn das Gesuch abgelehnt werde, könne ein Schlichtungsverfahren verlangt werden. Auf die Frage, wie das Ganze ursprünglich ins Rollen gekommen sei, sagt Gemeindepräsident Daniel Urech: «Der ehemalige Gemeindepräsident hat im Sommer 2021 einen Teil der Auszahlungen dem alten Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Gestützt darauf ergaben sich Fragen, bei deren Untersuchung wir zum Schluss kamen, dass der Gemeinde ein Rückforderungsanspruch zusteht.» Zu viele ausbezahlte Gelder könnten zurückgefordert werden. «Der Gemeinderat hat dies in schriftlicher Form gemacht», erklärt Urech. «Die Rückforderung erfolgte basierend auf einer analogen Anwendung der Artikel 62ff OR.» In diesem Teil des Obligationenrechts geht es um die ungerechtfertigte Bereicherung. Letztlich sei es zu einer Einigung gekommen, sagt Urech.

Dies bestätigt Christian Schlatter auf Anfrage: «Ja, der Gemeinderat und ich haben die Sache bereinigt und beglichen.» Er hält dazu fest, dass eine Auszahlung durch ihn alleine nicht möglich gewesen wäre: «Die Genehmigung lief über das Vieraugenprinzip in den Fachabteilungen.»

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