«Sonst können wir uns den Schutz von Persönlichkeitsdaten schenken»

Durch eine Amtsgeheimnisverletzung wurden die Kosten für das Übergangsmandat des Gemeindeschreibers in Dornach öffentlich. Gemeindepräsident Christian Schlatter nimmt Stellung.

Im Gespräch: Gemeindepräsident Christian Schlatter.  Foto: Edmondo Savoldelli
Im Gespräch: Gemeindepräsident Christian Schlatter. Foto: Edmondo Savoldelli

Lukas Hausendorf

Wochenblatt: Herr Schlatter, wie schlecht ist die Stimmung auf der Gemeindeverwaltung? Die FDP hat in Leserbriefen mehrfach die Stimmung in der Verwaltung kritisiert.
Christian Schlatter: Ich empfinde die Stimmung auf der Gemeinde als wesentlich positiver als auch schon: Wenn man am Empfang eintritt, wird man seit rund zwei Jahren freundlich begrüsst. In der Bauverwaltung lächeln einem die Mitarbeitenden hilfsbereit entgegen und auch im Rest des Hauses werden die Kundinnen und Kunden freundlich und hilfsbereit empfangen.   
Betriebsintern stelle ich ebenso fest, dass wir einen guten Umgang miteinander pflegen und an den Gemeindeanlässen, an denen alle dem gewohnten Rahmen entspringen können, ist die überwiegende Mehrzahl der Mitarbeitenden in guter Stimmung. Was mich etwas beunruhigt, ist die Stimmungsmache, mit der versucht wird, der Verwaltung eine schlechte Stimmung anzudichten.

Die Partei monierte weiter die Kosten für Adrian Stocker, den interimistisch angestellten Gemeindeschreiber, und machte die Kosten im «Wochenblatt« publik, was sie als Amtsgeheimnisverletzung rügten. Das 40-Prozent-Mandat soll mit 11 000 Franken pro Monat vergütet werden. Entspricht das den Tatsachen, wäre das schon von öffentlichem Interesse.
Christian Schlatter: Die Solothurner Räte kennen auf kommunaler und kantonaler Ebene die öffentlichen Sitzungen. Lediglich Geschäfte, die den Persönlichkeitsschutz wie etwa Lohnfragen betreffen oder strategischen Charakter haben, werden vorgängig unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten. Die Information über Beschlüsse nichtöffentlicher Sitzungen obliegt dem Gemeindepräsidenten.       
Am 14. März habe ich über die Nachfolgeregelung informiert und das Kostendach des Lohnes der bisherigen Stelleninhaberin genannt. Das Kostendach bezieht sich auf die Lohnkosten der vorherigen Amtsinhaberin. Darin enthalten sind die Lohnkosten von Adrian Stocker sowie einer temporären Sachbearbeiterin. Der mandatierte Aufragnehmer ging aufgrund einer deutlich günstigeren Offerte aus zweien hervor. Die Kosten entsprechen in etwa der Höhe der budgetierten Lohnkosten der Gemeindeschreiberei.

Das Mandat soll auf sechs Monate befristet sein. Warum dauert die Besetzung des Gemeindeschreiber-Postens so lange?
Christian Schlatter: Die Neubesetzung der Gemeindeschreiberei ist in mehrfacher Hinsicht kein alltägliches Geschäft. Einerseits handelt es sich dabei um eine der Schlüsselstellen der Gemeinde, anderseits betrug die Kündigungsfrist nur drei Monate. Der Aufwand für die Organisation einer Übergangslösung, der Klärung des Stellenprofils, des Verfahrens und der Auftragserteilung an ein externes Rekrutierungsbüro konnte so sehr rasch erfolgen. Solche Geschäfte sind durch den Gemeinderat zu bewilligen, was zusätzliche Zeit in Anspruch nimmt. Die Nachfolgeregelung wurde vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist erfolgreich aufgegleist. Die Wahl der Nachfolge soll bis Ende Juni geregelt sein.

Sie rügten eine Amtsgeheimnisverletzung seitens der FDP, weil einer ihrer Gemeinderäte offenbar Interna aus einer geheimen Sitzung an die Öffentlichkeit trug. Weshalb?
Christian Schlatter: Das Amtsgeheimnis ist nicht einfach eine Schikane des Systems, es ist eine gesetzliche Geheimhaltungspflicht, welche für die Behördenmitglieder und die Verwaltungsmitarbeitenden allgemein besteht und mittels Amtsgelöbnis oder Unterzeichnen des Arbeitsvertrags verbindlich wird. Es untersagt die Bekanntgabe von Geheimnissen, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit oder in der Eigenschaft als Behörden in Erfahrung gebracht wurden, ohne dass dafür ein gesetzlicher Rechtfertigungsgrund besteht.           
Um den Betrieb der Gemeinde zu gewährleisten, müssen die wenigen bestehenden Spielregeln eingehalten werden, zu denen auch das Amtsgeheimnis gehört. Andernfalls können wir uns die strategische Beratung und den Schutz der Persönlichkeitsdaten schenken und beispielsweise das Steuerregister publizieren und Voranfragen zu Bauabsichten noch vor deren Konkretisierung publizieren.           
Es steht aber jedem Mitglied des Gemeinderats frei, in einer Sitzung darauf hinzuweisen, dass ihm eine Information von öffentlichem Interesse erscheint und damit unverzüglich publiziert werden soll. Dies ist im vorliegenden Fall nicht geschehen.

Ist die Organisation der Gemeinde Dornach noch zeitgemäss?
Christian Schlatter: Ich bin der Meinung, dass in unserer Gemeinde, die nach wie vor ohne Ressorts auskommt und in der der Gemeindepräsident Verwaltungsleiter und politisches Oberhaupt in Personalunion ist, noch einiges in Sachen Organisation zu unternehmen ist. Auch ein neunköpfiger Gemeinderat, der mehr parlamentarischen Charakter als exekutiven hat und dessen Fraktionen sich immer wieder in die Rolle der Opposition gedrängt fühlen, statt sich am Konsens zu orientieren, ist aus meiner Sicht nicht mehr zeitgemäss.

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