Ortsplanrevision: Mitwirkungsfrist wird verlängert

Behördenmitglieder beschäftigen sich seit Jahren mit der Ortsplanrevision. Die Grundeigentümer mussten sich in kurzer Zeit in die schwierige Materie einarbeiten. Neu haben diese bis Ende September Zeit.

Wegweisend für die nächsten Jahre: Von der Revision ist das ganze Dorf betroffen. Foto: Fabia Maieroni
Wegweisend für die nächsten Jahre: Von der Revision ist das ganze Dorf betroffen. Foto: Fabia Maieroni

Dornach ist daran, den Grundstein für seine künftige bauliche Entwicklung zu legen. Die Gemeinde überarbeitet derzeit die Zonenpläne, welche die Bebaubarkeit regeln. Das Sagen haben Gemeinderat und Regierungsrat, Grundeigentümer können sich nur mit einer schriftlichen Eingabe äussern. Dieses Mitwirkungs­verfahren erfordert die grosse Aufmerksamkeit und sollte ursprünglich im August enden.

René Umher, Präsident der SVP Dornach, bemängelt, dass in den Unterlagen noch vieles undurchsichtig und die Auswirkungen der Ortsplanrevision teilweise schwer abschätzbar seien. «Man muss erkennen, ob ein späteres Bauprojekt verunmöglicht wird, gerade auch im Bereich von Anbauten oder kleineren Vorhaben. Betroffen sind insbesondere Grundstücke der Hofstattzone. Doch auch für andere Grünflächen ist es wichtig, die Folgen der Zonenplanänderung einzuschätzen. Dafür muss man die Pläne richtig deuten können und in einem Berg von Dokumenten die Tücken der Details erkennen.» Die Verzweiflung der Bürger sei spürbar, gerade weil der Gemeinderat angefangene Teilzonenplanänderungen in die Ortsplanrevision verpackt habe. «Die SVP Dornach erhielt viele Anfragen.»

Umher forderte den Gemeinderat auf, den Dornachern mehr Zeit für das Studium der Pläne einzuräumen. Die Behördenmitglieder hätten sich über Jahre mit der Ortsplanrevision auseinandergesetzt, den Betroffenen blieben hingegen nur wenige Wochen, sich mit der Materie vertraut zu machen. Er wie auch Vertreter der FDP und weitere Gesuchsteller baten um eine Fristverlängerung bis Ende Oktober.

Bedürfnis nach Verlängerung gross

Gemeindepräsident Daniel Urech (FWD/Grüne) wollte an der Gemeinderatssitzung vom Montag aus der Fristverlängerung keine «Prinzipienreiterei» machen. Von Gesetzes wegen wäre der Rat nicht verpflichtet, die Frist zu verlängern. Ein Vergleich mit anderen Gemeinden zeige, dass der Dornacher Gemeinderat grosszügig sei. «Wir stellen kantonsweit einen neuen Rekord auf», so Urech. Allerdings sei auch anzuerkennen, dass das Bedürfnis für eine Fristverlängerung gross sei. Urech schlug einen Kompromiss vor, nämlich eine Fristverlängerung bis Ende September. Ausserdem beantragte er, dem Wunsch der Bevölkerung nach verbesserter Darstellung der Zonenplanänderung nachzukommen. Das entsprechende Dokument sei vom Planungsbüro erhältlich. Der Gemeinderat stimmte diesem Vorgehen diskussionslos zu.

Perimeterbeiträge ausserhalb der Bauzone

An der Sitzung nach der Sommerpause befasste sich die Exekutive auch mit dem Kriselmannshollenweg. Der Gemeinderat war 2017 zum Schluss gekommen, dass es sich bei der Instandstellung um einen Ausbau der Strasse handle, da die Kofferung fehlt. Die Anrainer müssten sich also finanziell beteiligen. Das Projekt kam vor die Gemeindeversammlung, doch nicht zur Ausführung, denn gegen den Beitragsplan gab es Einsprachen.

Da es sich um ein Gebiet handelt, das ausserhalb der Bauzone liegt, könne es nicht mit anderen Strassenprojekten gleichgesetzt werden. «Es ist klar, dass die unbebauten Parzellen nicht bebaut und die bestehenden Bauten kaum verändert werden können. Dies führt dazu, dass nur Perimeterbeiträge für die bebauten Grundstücke zur effektiven Zahlung fällig werden», erklärte Bauverwalter Marc Etterlin.

Offenbar sei vor vielen Jahrzehnten das Bauen ausserhalb der Bauzone möglich gewesen, erklärte der Ressortverantwortliche Urs Kilcher (FDP). Die Bauherren seien selber für die Kosten der Werkleitungen aufgekommen. «Unter anderen war es der damalige Gemeindeschreiber, der am Kriselmannshollenweg eine Liegenschaft errichtete.» Die Frage, ob nun bei der Erneuerung der Strasse die üblichen Beiträge der Liegenschaftsbesitzer von 80 Prozent zu reduzieren seien, bejahte die Ratsmehrheit. Sie folgte einem Rechtsgutachten, das eine Beitragshöhe von 60 Prozent vorschlägt.

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