Mit dem dauerhaften Gratisparkieren soll Schluss sein
Der Dornacher Gemeinderat legt der Gemeindeversammlung vom Juni ein Parkierungsreglement zur Genehmigung vor.

Die Einführung einer gebührenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung steht in Dornach seit zehn Jahren zur Diskussion. Im Juni 2017 wies die Gemeindeversammlung ein Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund zurück. Nach Diskussionen im Gemeinderat, in den Kommissionen und Gesprächen mit der Kantonspolizei Solothurn entschied sich der Gemeinderat, von einer Nachtlösung auf eine allgemeine Regelung umzuschwenken. Keine Solothurner Gemeinde habe eine explizite Nachtregelung, hiess es seitens der Kantonspolizei. Sie ist für das Büssen zuständig. Nun liegt das neue Reglement für die Parkraumbewirtschaftung vor. Der Gemeinderat verabschiedete es an seiner Sitzung vom Montag zuhanden der Gemeindeversammlung vom 18. Juni.
Die neue Regelung führe zu Mehreinnahmen – wie hoch diese ausfallen, sei schwierig abzuschätzen. Man gehe davon aus, dass die Initialkosten (rund 200000 Franken) rasch amortisiert seien, sagte die zuständige Gemeinderätin, Janine Eggs (FWD/Grüne). Als eine mögliche Annahme wurden 302000 Franken Einnahmen pro Jahr bei einem wiederkehrenden Aufwand von 18400 Franken genannt.
Bis zu vier Stunden gratis parken
Mit der neuen Parkraumbewirtschaftung wird das Gratisparkieren nicht ganz verboten, aber örtlich und zeitlich beschränkt, je nach Zone sind bis zu vier Stunden umsonst. Ausserdem gibt es einige Besonderheiten. Auf Antrag von Maria Montero Immeli (Mitte) beschloss der Gemeinderat, tagsüber beim Schulhaus Brühl ein Parkverbot zu erlassen, von dem die Lehrpersonen (Mitarbeitende der Gemeinde) ausgenommen seien.
Beim Dauerparkieren gelte die Gebührenpflicht für alle öffentlichen Abstellmöglichkeiten, also auch auf der Allmend. Bei den Gebühren für Monats- und Jahreskarten entschied sich der Gemeinderat zu unterscheiden, ob es sich um Privatpersonen, Gewerbebetriebe oder um Mitarbeitende der Gemeinde handelt. Dabei müsse die Person, welche die Parkkarte verlangt, einen Bezug durch Wohnsitz oder Geschäftsadresse zu Dornach haben. Ausnahmen bestätigen die Regel: Der Gemeinderat könne weitere Personen oder auch Vereine berechtigen. Zum Beispiel sei es auch möglich, dass ein Feriengast in den Genuss einer Parkkarte komme, erläuterte Gemeindepräsident Daniel Urech (FWD/Grüne). Für alle Personen erhältlich sind zudem die Tageskarten. Gemäss Bauverwaltung ist die neue Parkierregelung alltagstauglich. Bei (Vereins-)Anlässen würden dann Ausnahmen gelten, sagte der zuständige Bereichsleiter, Dominique Kleiber.
Zwischen fünf und sieben Franken pro Tag
Bei der Umsetzung setze man auf elektronische Lösungen mit der entsprechenden App. Parkkarten könnten aber auch am Schalter bezogen werden, zudem seien Parkuhren geplant. Diese wiederum würden aber nur Bargeld oder Twint akzeptieren. Den Erläuterungen zum Reglement ist weiter zu entnehmen, dass die Parkkarte auf das Kennzeichen des Fahrzeugs ausgestellt werden muss.
Bei der Festlegung der Gebühren ist im Reglement von einem Rahmen die Rede. Dieser beträgt für Tageskarten fünf bis sieben Franken, für Monatskarten 40 bis 60 Franken und für das jährliche Dauerparkieren zwischen 360 und 540 Franken. Für Gewerbetreibende und Mitarbeitende sollen die Gebühren etwas günstiger ausfallen.
Innerhalb der im Reglement verabschiedeten Bandbreite kann der Gemeinderat in der neuen Verordnung zur Parkraumbewirtschaftung die jährlichen Gebühren definieren und weitere Details regeln. Urech wies darauf hin, dass die umliegenden Gemeinden bereits seit längerem den Parkraum bewirtschaften. Der Gemeinderat beschloss zudem eine Preiserhöhung für Parkflächen, die er bisher in einem Mietverhältnis zur Verfügung stellte.