«Gempenraser»: Es war versuchte vorsätzliche Tötung
Das Richteramt Dorneck-Thierstein verurteilt 25-jährigen Jurassier zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten.

Mit fast 100 Kilometern pro Stunde nahm am 19. Juni 2019 ein 23-jähriger Jurassier eine enge Rechtskurve auf der Gempenstrasse zwischen Gempen und Dornach. Selbst für den McLaren-Boliden, den er zuvor in Münchenstein für eine Probefahrt im Hinblick auf einen eventuellen Kauf ausgeliehen hatte, war das zu viel – laut Gutachten kann man die Kurve maximal mit Tempo 59 nehmen, ohne zu verunfallen.
Die Folge: Der korrekt entgegenkommende, damals 39-jährige Velofahrer hatte keine Chance und kollidierte frontal mit dem Sportwagen, der nicht mehr zu kontrollieren war. Während das Auto nur unbedeutende Schäden davontrug, verursachte die ungeheure Wucht des Aufpralls beim Opfer 24 Knochenbrüche am ganzen Körper, zahlreiche Verletzungen von Weichteilen und eine Hirnverletzung. Dass das Opfer überhaupt überlebt hat, grenzt an ein Wunder. Obwohl der heute 40-Jährige bereits unzählige Operationen, Behandlungen und Therapien hinter sich hat, ist es fraglich, ob er sich jemals physisch und psychisch vom Unfall erholen wird.
«Irgendwie» die Kontrolle verloren
Besonders die Wesensveränderung infolge der Hirnverletzung machen ihm und seiner Familie zu schaffen: «Oft wünschte ich mir, ich wäre bei dem Unfall gestorben», erklärte er am Mittwoch vor Gericht.
Gegenüber dem Gericht beteuerte der Beschuldigte, der als Jungunternehmer zu einem beachtlichen Vermögen gelangt war und nach wie vor in ein komplexes Geflecht von Firmen und Gesellschaften involviert ist, dass er bei der Fahrt trotz der hohen Geschwindigkeit immer aufgepasst habe: «Ich weiss nicht, wie das passieren konnte.» Als er den Velofahrer sah, sei er auf die Bremse getreten, worauf das Fahrzeug «irgendetwas» gemacht und er «irgendwie» die Kontrolle verloren habe.
Mehrfach betonte der Beschuldigte an das Opfer gewandt, wie leid ihm die ganze Sache tue. «Ich habe seit dem Unfall jeden Tag in einer Höhle eine Kerze angezündet und für Sie gebetet.» Während die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten unter anderem versuchte vorsätzliche Tötung vorwarf und ein Strafmass von fünf Jahren und zehn Monaten forderte, bestritt die Verteidigung diesen Vorwurf und beantragte dem Gericht eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Im wegweisenden Urteil vom Freitag folgte das Gericht der Einschätzung der Staatsanwaltschaft, dass sich der Beschuldigte unter anderem der versuchten vorsätzlichen Tötung und der groben Verletzung der Verkehrsregeln strafbar gemacht hat. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten unbedingt. In seiner Begründung erklärte das Gericht: «Wer die Strecke wie Sie kennt, weiss, wie unübersichtlich sie ist und dass Überholmanöver nur unter höchsten Risiken möglich sind.» Mehrere Zeugen hätten auf die eine oder andere Weise übereinstimmend ausgesagt, dass sie vom Sportwagen in einem sehr hohen Tempo und auf waghalsige Art und Weise überholt worden seien. Ihre Aussagen deckten sich mit dem Gutachten.
Anders, so die Gerichtspräsidentin, sei dies beim Beschuldigten, dessen verschiedene Aussagen widersprüchlich und unglaubwürdig seien. Er habe die Fähigkeiten des McLarens testen wollen, wobei ihn die langsameren Autos gestört hätten. «Sie haben sich nicht mehr fahrlässig verhalten, sondern sich für das Risiko entschieden.»