Gempen will sein Leitbild aufs Papier bringen

Am Montag stellte der Gemeinderat seine Ideen für die Ortsplanungsrevision vor. Ein Vorschlag sorgte besonders für Kritik.

Sorgte für Diskussionen: Das Gemeindehaus wird vom Gemeinderat
nicht als erhaltenswert definiert.Foto: Tobias Gfeller

Sorgte für Diskussionen: Das Gemeindehaus wird vom Gemeinderat nicht als erhaltenswert definiert.Foto: Tobias Gfeller

Massvolle Entwicklung: Die neue Ortsplanrevision soll dafür sorgen,
dass Gempen nicht stärker wächst, als im Leitbild festgehalten ist. Foto: zvg

Massvolle Entwicklung: Die neue Ortsplanrevision soll dafür sorgen, dass Gempen nicht stärker wächst, als im Leitbild festgehalten ist. Foto: zvg

Noch bis am 27. Juni haben die Gempnerinnen und Gempner im Rahmen der öffentlichen Mitwirkungen die Möglichkeit, sich zu den Vorschlägen des Gemeinderats zur Revision der Ortsplanung schriftlich zu äussern. Im Ortsplanungsreglement wird definiert, wie der Boden innerhalb und ausserhalb des Siedlungsgebiets geplant und genutzt wird. Das bestehende Reglement aus dem Jahr 2001 ist in die Jahre gekommen und sollte gemäss Vorgabe des Kantons Solothurn längst einer Revision unterzogen werden.

Am Montagabend stellte Gemeindepräsidentin Eleonora Grimbichler gemeinsam mit Raumplanerin Janine Eggs von BSB + Partner die vorliegenden Reglemente mit den entsprechenden Plänen vor. Diese wurden neben dem Gemeinderat auch von einer dafür gegründeten Ortsplanungskommission erarbeitet. Die Ortsplanungsrevision orientiere sich an der Stossrichtung des räumlichen Leitbilds «Gempen 2040», das im Februar 2022 von der Gemeindeversammlung abgesegnet wurde.

2,8 Hektaren innerhalb der Wohnzone unbebaut

Ziel sei es, erklärte Grimbichler, durch eine Verdichtung gegen innen die freien Flächen ausserhalb der Siedlungszone zu bewahren. Dies solle auch eine massvolle Entwicklung ermöglichen, die im Leitbild mit maximal 1200 Einwoh­nerinnen und Einwohnern bis 2040 definiert wurde. Ende 2024 wohnten 934 Menschen in Gempen. Es gebe Potenzial von 2,8 Hektaren unbebauter Parzellen innerhalb des Siedlungsgebiets, betonte Grimbichler.

Trotz des Wachstumspotenzials soll Gempen seinen Charakter bewahren. Gerade der identitätsstiftende Ortskern sei weit über die Gemeindegrenzen hinaus bekannt, erinnerte die Gemeindepräsidentin. Dies bringe aber auch Herausforderungen mit sich. So schaltete sich die kantonale Fachstelle Heimatschutz ein und forderte die Gemeinde auf, im Rahmen der Ortsplanungsrevision den historischen Bauten mehr Beachtung zu schenken. Die Fachstelle hätte am liebsten den ganzen Ortskern unter Schutz gestellt, berichtete Grimbichler.

Mehrere Liegenschaften sind schützens- und erhaltenswert

In intensiven Gesprächen habe man sich auf einen Kompromiss geeinigt. Deutlich mehr Liegenschaften als ursprünglich geplant sollen als schützenswert oder erhaltenswert eingestuft werden. Ein Ballenberg wolle man in Gempen aber nicht, stellte Gemeindepräsidentin Grimbichler klar. Bei schützenswerten Bauten sind nur minimale Eingriffe möglich. Bei erhaltenswerten Bauten dürfen Veränderungen vorgenommen werden. Es werde aber empfohlen, dafür die kantonale Denkmalpflege ins Boot zu holen. Je nach Schutzstatus kann dies den Wert einer Liegenschaft beeinflussen.

So mutet es überraschend an, dass der Gemeinderat und die Ortsplanungskommission ausgerechnet das zentrale Gemeindehaus nicht mal als erhaltenswert definiert haben. Dies sorgte bei den rund 40 Zuhörerinnen und Zuhörern an der Informationsveranstaltung für Stirnrunzeln. Mehrere Votantinnen und Votanten warfen die Frage auf, weshalb den privaten Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzern Freiheiten genommen werden sollen, währenddem sich die Gemeinde alle Freiheiten belässt. «Das ist eine berechtigte Frage», antwortete Grimbichler. «Es handelt sich um einen wertvollen Ort. Die Frage bei uns war, ob wir die Parzelle blockieren wollen und auf dem Areal mit dem Feuerwehrmagazin die Entwicklungsmöglichkeiten mindern. Wir wollten uns die Option nicht nehmen, dort etwas ganz Neues zu machen.» Diese Antwort sorgte bei einigen im Plenum für noch mehr Verwunderung. Es ist davon auszugehen, dass der Schutzstatus von einzelnen Liegenschaften im Rahmen der Mitwirkung zu reden geben wird.

Am Ende entscheidet der Gemeinderat

Gemäss Vorlage des Gemeinderats soll es keine Einzonungen und Auszonungen mehr geben. Die Stiftung Sonnhalde wird zur Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Aktuell gilt dort eine Sonderzone. Das Areal behält die Gestaltungsplanpflicht. Im Rahmen des Erschliessungsplans ist ein neuer Fussweg vom Schulhaus zur geplanten neuen Bushaltestelle geplant. Zu reden geben wird ein Fussweg über eine private Parzelle vom Neumättli zur Buswendeschlaufe.

Gemeinderat und Ortsplanungskommission werden über die Eingaben aus der öffentlichen Mitwirkung diskutieren. Anschliessend erfolgt die Prüfung durch den Kanton und die Auflage der Reglemente. Am Ende entscheidet im Kanton Solothurn der Gemeinderat, nicht die Bevölkerung.

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