Gempen erhebt Parkgebühr

Die Gemeindeversammlung regelt im neuen Gebührentarif die Miete für Gemeindegebäude und die Anlassbewilligungen, aber auch das Parkieren auf öffentlichem Grund.

Nach Jahren der negativen Abschlüsse konnte der Gemeinderat von Gempen der Gemeindeversammlung für die Rechnung 2015 einen unerwarteten Ertragsüberschuss von 59 429 Franken präsentieren. Gemeindepräsident Patrik Stadler warnte jedoch vor Euphorie: «Die Durststrecke ist noch nicht überwunden.» Ausserordentliche Erträge und Rückerstattungen seitens des Kantons hätten zum guten Ergebnis beigetragen. Der Silberstreifen am Horizont lasse sich aber erahnen. Zumal die Gempner letztes Jahr einer Steuererhöhung zugestimmt hatten und der Gemeinderat Budgetdisziplin wahre.


Mehrertrag verbucht

Im Voranschlag 2015 war mit einem Aufwandüberschuss von 119035 Franken gerechnet worden. Die Kosten waren steigend, sie lagen 126083 Franken höher als im Vorjahr. Doch konnte Gempen auch einen Mehrertrag verbuchen – 185512 Franken gegenüber dem Vorjahr, gegenüber dem Budget 2015 sogar 306116 Franken, wie Finanzchef Stephan Sauter ausführte. Er wies im Gespräch mit dem «Wochenblatt» darauf hin, dass Gempen angehalten ist, das in den letzten Jahren aufgebrauchte Eigenkapital wieder aufzustocken von derzeit 319303 Franken auf 800000 Franken. Die Rechnung 2015 wurde von den 46 Anwesenden ohne Bemerkungen verabschiedet.
Beim neuen Gebührentarif der Gemeinde Gempen sprach sich die Versammlung mit 22 Ja- zu 18 Nein-Stimmen dafür aus, dass das regelmässige Benutzen der öffentlichen Parkplätze in der Zeit von 20 bis 6 Uhr gebührenpflichtig wird. Die Kostenrahmen von 30 bis 50 Franken pro Fahrzeug und Monat sowie 300 bis 500 Franken pro Jahr wurden genehmigt. Den Befürchtungen der Kritiker vor zu viel Aufwand hielt Stadler entgegen, dass der Gemeinderat den Polizeieinsatz nicht ausbauen wolle, sondern darauf vertrauen könne, dass die Nachbarschaftskontrolle auf dem Lande noch sehr gut funktioniere. Mit dem Gebührentarif verfüge der Gemeinderat über die notwendige Rechtsgrundlage, um die Parkgebühren einfordern zu können.
Bei den Tarifen für die Gemeindeliegenschaften ergänzte die Versammlung auf Antrag der FDP, dass nebst den ortsansässigen Vereinen auch Personenvereinigungen wie Gempen tanzt, Theater Gempen oder Gempenfest sowie Jugendorganisationen die Miete erlassen werden kann, nicht aber die Übergabepauschale von 30 bis 50 Franken. Die Mieten betragen für das Feuerwehrmagazin 100 bis 150 Franken pro Tag mit Heizungskosten von 40 bis 75 Franken in der Saison von Oktober bis April. Die Miete für das Schulhaus und die Mehrzweckhalle beträgt pro Tag 50 bis 100 Franken, für den Sportplatz und Aussenbereich ebenfalls 50 bis 100 Franken pro Tag und für die Küche pro Tag 50 bis 75 Franken zuzüglich einer Übergabepauschale von 30 bis 50 Franken.


Gebührenreglement ab Juli in Kraft

Einen Antrag aus dem Plenum, bei der Mietberechnung zu berücksichtigen, ob der Anlass kommerziellen oder informativen Charakter hat, lehnte die Versammlung ab. Bei der Anlassbewilligung aber sieht der Gemeinderat eine Unterscheidung vor: Der Kostenrahmen für einen kommerziellen Anlass beträgt 50 bis 300 Franken, für nicht kommerzielle Anlässe erhebt der Gemeinderat Gebühren von 10 Franken bis 100 Franken. Ortsansässigen Vereinen, Personenvereinigungen und Jugendorganisationen werden in der Regel keine Anlassgebühren auferlegt, bestimmte die Versammlung und verabschiedete das neue Gebührenreglement. Der Gemeinderat wendet es an ab Juli 2016.

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