Erste Tempo-30-Zone auf einer Kantonsstrasse?

Dornach erhält möglicherweise als eine der ersten Gemeinden von Solothurn grünes Licht, auf der Kantonsstrasse in einem Bereich die generelle Höchstgeschwindigkeit zu drosseln.

Hauptstrasse: Die Gemeinde möchte den Verkehr in Oberdornach beruhigen. Foto: Fabia Maieroni
Hauptstrasse: Die Gemeinde möchte den Verkehr in Oberdornach beruhigen. Foto: Fabia Maieroni

Mit dem Räumlichen Leitbild Dornach 2040 hat sich die Gemeinde vorgenommen, den Ortskern von Oberdornach zu einem lebendigen Zentrum zu gestalten und den öffentlichen Raum als Begegnungsort aufzuwerten. Dafür strebt der Gemeinderat eine Geschwindigkeitsreduktion auf der Kantonsstrasse an.

Was früher als unmöglich galt, wird vom Kanton Solothurn nun nicht mehr ausgeschlossen. Auf Anfrage bestätigt das Amt für Verkehr und Tiefbau, dass Dornachs Wunsch in Erfüllung gehen könnte. Der Planungsprozess sei noch im Gang, doch die politischen Grundsatzhaltungen betreffend Einführung Tempo 30 auf Kantonsstrassen innerorts hätten sich gewandelt. Bisher galt, dass die kantonalen Strassenzüge mit Durchleitungscharakter den verkehrsorientierten Strassen und zuzuordnen seien und damit Tempo 50 gelte. Heute erfolge die Beurteilung differenzierter. «Unter gewissen Voraussetzungen und basierend auf einer Interessensabwägung, respektive einem entsprechenden Gutachten, kann sich der Kanton durchaus Tempo-30-Strecken auf verkehrsorientierten Kantonsstrassen innerorts vorstellen», geht aus einem Schreiben des Regierungsrates vom April 2021 hervor. Es handelt sich dabei um die Antwort auf eine Interpellation von Kantonsrat Christof Schauwecker (Grüne, Solothurn).

Tempo 30 ja, Begegnungszone nein

Der Dornacher Gemeinderat führte in den letzten zwei Jahren Workshops mit der Bevölkerung durch und liess für einen Abschnitt auf der Hauptstrasse, beginnend auf Höhe der reformierten Kirche bis zur Kurve beim Restaurant Mondial, vier verschiedene Varianten ausarbeiten. Bei den Varianten eins bis drei stehen Strassenabschnitte mit der Höchstgeschwindigkeit von 30km/h im Vordergrund, bei der Variante vier ging man noch einen Schritt weiter: Eine Begegnungszone mit Tempo 20 wäre dabei die Idee gewesen.

Das Amt für Verkehr und Tiefbau des Kantons Solothurn hat im Rahmen einer Vorprüfung auch bereits Stellung genommen zu den Vorschlägen. Die Variante vier als Kombination von Tempo 30 und einer Begegnungszone mit Tempo 20 scheidet aus. «Dieses Konzept überzeugt nicht. Die Funktionalität der Strasse würde zu stark eingeschränkt werden», lautet das Urteil. Hingegen räumen die Kantonsverantwortlichen den Varianten eins, zwei und drei durchaus Chancen ein. Diese unterscheiden sich derzeit durch Details bei der Ausgestaltung.

Dornach darf Planen, der Kanton hat das letzte Wort

Die Verkehrsgesetzgebung stellt hohe Ansprüche an die Planer. So veranschaulicht die Stellungnahme aus Solothurn: «Ist die Kantonsstrasse mit Tempo 30 signalisiert, so müsste bei jedem Übergang in die Quartiere die Tempo-30-Zone signalisiert werden. Beim Übergang eines Quartiers in die Kantonsstrasse müsste zuerst die Tempo-30-Zone aufgehoben und gleich anschliessend Tempo 30 signalisiert werden, was verständlicherweise zu Verwirrung führen würde.» Sollte die Kantonsstrasse in eine Tempo-30-Zone integriert werden, so gelte allgemein Rechtsvortritt, es werde mittels Markierung der Vortritt bewusst unterbunden oder es würden Trottoirüberfahrten angelegt, bei welchen generell kein Vortritt bestehe, so die Stellungnahme weiter.

Vorerst gilt es in Dornach nochmals über die Bücher zu gehen. «Im Rahmen des Betriebs- und Gestaltungskonzeptes haben wir zu den vier erarbeiteten Varianten Stellung bezogen und dabei verschiedene Präzisierungen und Vertiefungen verlangt. Unter anderem auch die Erarbeitung eines Verkehrsgutachtens», erklärt Thomas Schluep, Leiter Projektmanagement Kreis III beim Amt für Verkehr und Tiefbau. Die Federführung in diesem Prozess liege bei der Gemeinde Dornach. Der Entscheid des Kantons werde beim Abschluss des Verfahrens fallen.

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