Dornach drückt sich vor der Grüngutmarke

Die Gemeindeversammlung lehnt erneut ab, für das Grüngut eine Gebührenmarke einzuführen. Sie gab dem Gemeinderat aber grünes Licht, die Abfallgrundgebühr zu verdreifachen.

Bleibt kostenlos: Wer Grüngut hat, bezahlt für dessen Entsorgung weiterhin nichts. Foto: Urs Byland / Archiv

Eine Gemeinde mit viel Grün komme allen zugute – so lautete der Grundtenor an der Gemeindeversammlung von Dornach vom Mittwoch vor einer Woche. Dem Engagement, die Biodiversität zu fördern, dürfe man keine Steine in den Weg legen. Deswegen waren Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer zahlreich zur Gemeindeversammlung erschienen. Sie wehrten sich gegen den erneuten Vorschlag des Gemeinderates, in Dornach eine Gebührenmarke für das Grüngut einzuführen. Die Marke hätte pro 80 Liter Fassungsvermögen zwischen zwei und vier Franken gekostet.

Der letzte Versuch des Gemeinderates, das Entsorgen des Grünguts nach Volumen abzurechnen, war 2021 gescheitert. Damals gab es Kritik wegen der Containerpflicht. Die jetzige Vorlage, die vom Gemeinderat einstimmig verabschiedet wurde, liess der Einwohnerschaft bei den Gebinden Wahlfreiheit. Man habe eine gute Lösung gefunden, die dem Verursacherprinzip gerecht werde, aber auch Rücksicht nehme auf die Gartenbesitzer, meinte die Ressortverantwortliche Janine Eggs (FWD/Grüne). Gemeindepräsident Daniel Urech (FWD/Grüne) wies darauf hin, dass die Gemeinde verpflichtet sei, das Defizit in der Abfallkasse zu beseitigen. Ansonsten werde der Kanton einschreiten.

In der ausführlichen Eintretensdebatte hiess es, der Gemeinderat solle nochmals über die Bücher gehen und nach Einsparungen suchen, zum Beispiel durch die Aufhebung der Sammelstelle Ramstel. Diese Parzelle könnte mit einer Nutzung versehen werden, die gewinnbringend wäre, gaben Votanten zu verstehen.

Der Antrag, erst gar nicht auf die Vorlage einzutreten, wurde mit 47 zu 103 Stimmen abgelehnt (bei sieben Enthaltungen). Die Vorlage an den Adressaten zur Überarbeitung zurückzuweisen, setzte sich ebenfalls nicht durch. Das Abstimmungsprozedere zum Eintreten und zur Rückweisung der Vorlage sorgte für Diskussionen. Urech fragte die Versammlung, ob sie mit seinem Vorgehen einverstanden sei. Die grosse Mehrheit bejahte dies.

In der Detailberatung gab es dann zu einzelnen Paragrafen des Abfallreglements Änderungsanträge und dabei wurde beim Abschnitt Grüngut das Wort «gebührenpflichtig» gestrichen. Der Häckseldienst, den der Gemeinderat streichen wollte, fand den Weg zurück ins Reglement. Bei der Frage, wie man das Loch in der Abfallkasse stopfen soll, gab die Mehrheit dem Gemeinderat grünes Licht, die Grundgebühren entsprechend anzupassen. Das Rekordtief von 40 Franken gehört der Vergangenheit an. Beschlossen wurde ein Handlungsspielraum zwischen 50 und 155 Franken. Der Gemeinderat wollte ursprünglich die Gebühr auf 82 Franken festlegen, geht nun aber von 110 Franken aus, da die Versammlung die Gebührenmarke für das Grüngut abgelehnt hat.

Die Diskussion zeigte, dass das Dornacher Abfallreglement für Grossfamilien ohne Garten zu einer teuren Angelegenheit hätte werden können. Eine Votantin wollte, dass die Abfallgrundgebühr pro volljährige Person erhoben wird. Die Mehrheit sprach sich letztlich dafür aus, die Gebühr pro Haushalt festzulegen.

Hundesteuer wird erhöht

An der Gemeindeversammlung sorgten noch andere Geschäfte für emotionale Diskussionen, unter anderem die vom Gemeinderat beantragte Erhöhung der Hundesteuer von 100 auf 130 Franken. Hinzu kommt die kantonale Steuer von 40 Franken. Insgesamt würde die Gemeinde künftig 170 Franken pro Hund einziehen. Für eine Hundehalterin, die fünf Hunden aus dem Tierheim ein Zuhause gab, wird Dornach damit zu einem teuren Pflaster, wie sie zu bedenken gab. Sie und andere Votantinnen appellierten an die Solidarität. Die Robidog-Behälter könnten auch zur allgemeinen Abfallentsorgung genutzt werden, denn letztlich landet der ganze Müll in der Kehrichtverbrennungsanlage in Basel. Während die Hundehalter mit der Hundesteuer für das Leeren der Robidog-Behälter aufkommen müssten, könnten es sich Spaziergänger erlauben, ihren Dreck einfach liegen zu lassen. Des Weiteren wurde ins Feld geführt, es sei ungerecht, eine Hundesteuer zu verlangen, nicht aber eine Katzensteuer. Die grosse Mehrheit lehnte die Gegenanträge der Hundehalter ab und setzte die kommunale Hundesteuer auf 130 Franken fest.

Die Genehmigung der Jahresrechnung 2023 war unbestritten.

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