Scheinehe flog wegen Lärmklage auf
Ein Polizeieinsatz wegen einer Lärmbelästigung in Arlesheim führte zu einem Kokainfund und deckte schliesslich eine Scheinehe auf. Eine 40 Jahre alte Russin kassierte deshalb am Dienstag im Baselbieter Strafgericht einen Landesverweis.

Nachbarn hatten sich in Arlesheim wegen Lärms beklagt, offenbar gab es laute Streitereien. Als sich die Polizei im März 2025 in den beiden Wohnungen im ersten und zweiten Stock genauer umsah, erschien einiges merkwürdig: Eine heute 40-jährige Frau aus Russland war in ihrer Wohnung im zweiten Stock alleine, ein weiterer Mann versteckte sich auf dem Dachboden. Im ersten Stock hingegen schien der Ehemann der Russin in einer Wohnung zu leben, gemeinsam mit einer anderen Frau. Diese andere Frau wiederum hatte die Wohnung darüber angemietet, in der die Russin wohnte. Und dort fand man eine Menge Kokain. Wegen des Verdachts auf qualifizierten Drogenhandel sitzt der Mann, der auf den Dachboden geflüchtet war, inzwischen seit über einem Jahr in Haft. Die 40-Jährige sass ebenfalls während dreier Monate in Haft, der Vorwurf des Betäubungsmittelhandels gegen sie wurde später mangels eindeutiger Beweise fallen gelassen.
Auf den Mobiltelefonen der Beteiligten fanden die Ermittler viele intime Fotos und Liebesbezeugungen, bloss anders als erwartet. «Du bist meine Seele, mein Ein und Alles», schrieb die Russin per Whatsapp. Empfänger war allerdings nicht ihr Schweizer Ehemann, sondern der mutmassliche Drogenhändler. Geheiratet wurde im Oktober 2023 in Russland, später stellte ihr Mann Antrag auf Familiennachzug und holte sie mitsamt ihrer Tochter in die Schweiz. Der Vorwurf: eine Scheinehe, um die Schweizer Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft stellte einen Strafbefehl aus, die Frau erhob Einsprache. So kam es am Dienstag zur Verhandlung im Strafjustizzentrum in Muttenz.
Chatverläufe enthielten viele Hinweise auf Scheinehe
«Nach den Gesetzen der Schweiz ist eine Scheinehe eine Straftat. Wir müssen lernen, was wir sagen», zitierte Staatsanwältin Ramona Grabenstaetter aus den gesicherten Chatprotokollen. Die Frau wollte sich zu den Vorwürfen nicht äussern. «Es ist einem Ehepaar überlassen, wie es die Ehe gestaltet. Eine offene Ehe ist erlaubt», argumentierte Verteidigerin Eva Weber am Dienstag im Gerichtssaal und verlangte einen Freispruch.
Das Gericht hatte auch den Ehemann vorgeladen, dieser erschien allerdings nicht. Die Frau erklärte auf mehrmaliges Nachhaken, er habe sich am Montag unwohl gefühlt und musste deshalb kurzfristig ins Spital. Die Verteidigerin verlangte, das Verfahren auszustellen und den Mann nochmals vorzuladen. Das Gericht lehnte das aber ab: Der Mann habe selber ein Verfahren im Zusammenhang mit seiner Aufenthaltsbewilligung am Hals und somit ein Schweigerecht, er habe auch bislang keine Aussagen gemacht. «Er hat immerhin zu Protokoll gegeben, dass er seine Frau liebt», warf die Verteidigerin ein. «Wenn mein Ehemann ins Spital müsste, dann wüsste ich, was der Grund ist», konterte die Staatsanwältin.
Schuldspruch führt auch zu einem Landesverweis
Einzelrichter Andreas Schröder bestätigte am Dienstag den Strafbefehl: Wegen des Verstosses gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz gab es eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Franken. Wegen ihres Kokainkonsums kassierte die Frau zusätzlich eine Busse von 100 Franken, hinzu kommen Verfahrenskosten von rund 5500 Franken. Am stärksten dürfte die Frau aber der Landesverweis treffen: Das Gericht legte dessen Dauer auf fünf Jahre fest.
Schröder betonte, nicht alles, was dem Ideal einer Ehe nicht entspreche, sei gesetzeswidrig. «Wesentlich ist, ob eine Ehe den Zweck einer Lebensgemeinschaft hat. Oder den Zweck, das Ausländerrecht zu umgehen.» Hier liege offensichtlich eine Scheinehe vor. Die Frau kann den Entscheid noch weiterziehen. Möglicherweise wird sie auch versuchen, nachträglich ein Asylgesuch zu stellen.
Die 40-Jährige ist ausgebildete Sozialpädagogin. Offenbar hätte sie, unabhängig von ihrer beruflichen Funktion, in die Ukraine geschickt werden sollen, um dem dortigen Personalmangel in den russisch besetzten Gebieten abzuhelfen. Als sie entdeckte, dass sie auf einer entsprechenden Liste war, sei sie aus Russland geflohen, sagte sie vor Gericht.


