Moderate Umsetzung bei Zusatzbeiträgen für Altersheime

Mit dem neuen Reglement über Zusatzbeiträge für Ergänzungsleistungen für Alters- und Pflegeheime wächst der Kostendruck und sinkt die freie Heimwahl.

Kosten der Altersheime im Fokus: Die Obesunne soll für die Verwaltung als Orientierung gelten.  Foto: Edmondo Savoldelli
Kosten der Altersheime im Fokus: Die Obesunne soll für die Verwaltung als Orientierung gelten. Foto: Edmondo Savoldelli

Gemäss einem Entschluss des Baselbieter Landrats zum Ergänzungsleistungsgesetz wurde auf Anfang Jahr eine Obergrenze für die Finanzierung von Alters- und Pflegeheimen über die Ergänzungsleistungen eingeführt. Die Solidarität unter den Gemeinden über die Finanzierung der Ergänzungsleistungen wird zugunsten einer eigenständigeren Finanzierung durch die Gemeinden über Zusatzbeiträge reduziert. Damit sollen die Gemeinden zu mehr Kostenbewusstsein und tieferen Heimtaxen bewegt werden. Der Landrat überliess es den Gemeinden, für die Umsetzung des Gesetzes ein eigenes Reglement zu erarbeiten. Die Gemeindeversammlung Arlesheim genehmigte vergangene Woche den Reglementsentwurf des Gemeinderats einstimmig.

Was ist ein geeigneter Heimplatz?

Die Obergrenze für Ergänzungsleistungen wird bis 2021 schrittweise von heute 200 Franken pro Tag auf 170 Franken gesenkt. Die Differenz zwischen der Obergrenze und den Heimtaxen wird künftig von der Wohnortgemeinde getragen. Auf Baselbieter Alters- und Pflegeheime mit hohen Taxen wird der Druck ihrer Gemeinden steigen. In Arlesheim sei dies nicht besonders der Fall, versichert Gemeinderätin Ursula Laager (Frischluft). «Die Taxen der Stiftung Obesunne und Landruhe sind schon jetzt verhältnismässig tief, wodurch kein zusätzlicher Druck aufkommen muss. Der Heimeintritt in Arlesheim muss finanziell möglich sein», betont Laager. Arlesheim werde sich an der Taxe der Obesunne flexibel orientieren. Die Obesunne hat zurzeit höhere Taxen als die Landruhe. Da aber die Landruhe eine Testplanung für einen Neubau startete und sich bei einer Umsetzung die Taxen wohl verändern, sei die Stiftung Obesunne als Orientierung berechenbarer, so Laager. Mit dem neuen Reglement wird die freie Heimwahl eingeschränkt. «Aber moderat», stellt Ursula Laager klar. Günstigere auswärtige Heime sind jederzeit möglich. Der nächst teurere Heimplatz muss «geeignet» sein. Der Begriff «geeignet» sei schwammig, kritisierte Lea Mani (SP). Über den geeigneten Heimplatz verfügt die Verwaltung. Es bestehe jederzeit die Möglichkeit auf Einsprache beim Gemeinderat und Kanton, bestätigte Ursula Laager. «Wir orientieren uns auch an den Hinweisen der Beratungs- und Informationsstelle, die für die Person ein geeignetes Heim aussucht.»

Umstrittene Rückzahlungen

Ebenfalls zu Diskussionen führte die mögliche Rückzahlungsforderung der geleisteten Zusatzbeiträge durch die Gemeinde, falls die unterstützte Person keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen oder Zusatzbeiträge mehr hat oder falls eine Erbschaft der zuvor unterstützten Person den Ergänzungsleistungsfreibetrag von aktuell 37 500 Franken übersteigt. Sowohl Balz Stückelberger (FDP) als Sprecher der Gemeindekommission sowie Roger Pfister (SVP) zeigten sich besorgt über mögliche Verkäufe von Wohneigentum, um die Rückforderung leisten zu können. Gemeinderätin Ursula Laager aber beruhigte. «Wir können die Fristen für die Rückzahlung verlängern und auch Ratenzahlungen vereinbaren. Wir sind flexibel.» Trotzdem nahm die Versammlung einen Antrag der Frischluft klar an, wonach der Gemeinderat in Härtefällen auf die Rückforderung verzichten kann. Für die Gemeinde Arlesheim ist die neue Gesetzgebung finanziell ein Gewinn, da sie wegen ihrer günstigen Heime mehr Solidarität für andere Gemeinden leistete als selber davon profitierte.

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