Hausbesitzer drohen mit Gang vors Bundesgericht

Die öffentliche Mitwirkung zur Gesamtrevision Quartierplan Ortskern startete mit Misstönen. Im Vergleich zu heute sollen deutlich mehr Gebäude unter Schutz gestellt werden.

Sorgt für Diskussionen: Im Arlesheimer Ortskern würde es neu 13 kantonal geschützte Gebäude geben. Foto: Marianne Keba
Sorgt für Diskussionen: Im Arlesheimer Ortskern würde es neu 13 kantonal geschützte Gebäude geben. Foto: Marianne Keba

Seit Jahren sind Gemeinderat und Verwaltung in einem partizipativen Verfahren daran, den Teilzonenplan Ortskern zu erneuern. Gemäss vorliegendem Entwurf sollen künftig gemäss juristischer Definition 13 Gebäude kantonal und 14 Gebäude kommunal geschützt werden. 61 Gebäude gelten demnach als erhaltenswert. Je strenger ein Gebäude geschützt ist, desto weniger darf an ihm verändert werden und die Auflagen für Veränderungen sind umso strenger.

Beim aktuell gültigen Zonenplan Ortskern aus dem Jahr 1979 gibt es 18 geschützte und 24 schützenswerte Gebäude. Mit dem neuen Teilzonenplan Ortskern gibt es also für deutlich mehr Gebäude strengere Auflagen. Der Gemeinderat wolle aber nicht die «Käseglocke» über den ganzen Ortskern stülpen – also kein Ballenberg – wie aus dem Publikum an der Informationsveranstaltung zum Start der öffentlichen Mitwirkung moniert wurde, versicherte Gemeinderätin Monika Strobel (parteilos). Entwicklungen sollen möglich bleiben, ohne dass das Bild von Arlesheim verändert wird. Es sei ein Abwägen zwischen dem öffentlichen Interesse der breiten Bevölkerung am Erhalt des historisch bedeutsamen Ortskerns und den Interessen der Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer. Und bei diesen ist der Frust gross. Begriffe wie «Enteignung», «Entmündigung» und Aussagen, dass man ihnen den Heimatschutz an den Hals hetze, fielen mehrmals. Vereinzelt drohten Hausbesitzer damit, bis vor Bundesgericht zu gehen, falls die Pläne gemäss aktuellem Stand durchgesetzt werden sollten.

Flut an Rückmeldungen erwartet

Noch bis am 2. März hat die Öffentlichkeit Zeit, sich im Rahmen der Mitwirkung zur Vorlage zu äussern. Entsprechende ­Unterlagen sind auf der Website der ­Gemeinde aufgeschaltet. Es ist davon ­auszugehen, dass die Rückmeldungen – insbesondere jene der betroffenen Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer – drastisch sein werden. Am 21. September soll gemäss Gemeinderat die Vorlage an der Gemeindeversammlung verabschiedet werden.

Die Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer fürchten um den Wert ihrer Häuser im Ortskern und befürchten, dass ihnen bei Bauvorhaben zu stark reingeredet wird. Im Zentrum der Kritik steht Doris Huggel. Die Pfeffinger Kunsthistorikerin hat im Auftrag der Gemeinde sämtliche Gebäude im Ortskern studiert und zu diesen auch im Staatsarchiv recherchiert. Im Anschluss an diesen ­komplexen Prozess hat sie Vorschläge zur Einstufung gemacht. In ihren Beurteilungen seien Fehler passiert, kritisierten an der Informationsveranstaltung mehrere Personen. Die Ortskernkommission hat sich aber längst nicht an alle Empfehlungen von Doris Huggel gehalten. Gleich 55 Gebäude, welche die Kunsthistorikerin unter Schutz stellen wollte, stufte die Kommission nur als erhaltenswert ein und kam damit den Liegenschaftsbesitzern entgegen.

Informationen nicht für alle einsehbar

Entgegen kam der Gemeinderat den Betroffen auch in einem weiteren Punkt, der an der Informationsveranstaltung für die Hausbesitzer vor zwei Wochen für Verärgerung sorgte. Zuerst hiess es, dass sämtliche Informationen über die Gebäude öffentlich einsehbar sein würden.

Dagegen liefen mehrere Personen Sturm. Sie fürchteten um ihre Privatsphäre. Nun hat Gemeinderat Felix Berchten (Frischluft) angekündigt, dass nur jene Personen Einsicht erhielten, die klar belegen können, dass sie diese brauchen. Damit hätten die Betroffenen auch mehr Zeit, die ihnen ausgehändigten Dokumente zu lesen und Beanstandungen zu melden. Dafür wurden ihnen ­zuerst nur gerade zwei Arbeitstage und ein Wochenende gegeben, was ebenfalls für Unmut sorgte.

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