Grösstmögliche Wahlfreiheit bei der subventionierten Tagesbetreuung

Die Gemeinde Arlesheim stellte vergangenen Woche der Bevölkerung ihr überarbeitetes Subventionsreglement zur familienergänzenden Kinderbetreuung vor.

Chinderhuus Märlizauber: Wer sein Kind hier betreuen lässt, wird künftig von der Gemeinde finanziell unterstützt, falls die
Chinderhuus Märlizauber: Wer sein Kind hier betreuen lässt, wird künftig von der Gemeinde finanziell unterstützt, falls die

Das im November 2015 vom Souverän angenommene Gesetz für eine familienergänzende Betreuung (FEB-Gesetz) ist seit dem 1. Januar 2017 in Kraft und sieht vor, dass jede Gemeinde ein Subventionsreglement ausarbeitet und sich dabei für eine Objekt- oder Subjektfinanzierung entscheiden muss. Ein entsprechendes Reglement ist im November vergangenen Jahres von der Gemeindeversammlung auf Antrag der Gemeindekommission an den Arlesheimer Gemeinderat zurückgewiesen worden. Dies verbunden mit der Auflage, die Institutionen in die Ausarbeitung mit einzubeziehen (das «Wochenblatt» berichtete).

Wurde bis anhin einzig die Stiftung Sunnegarte subventioniert, hätte das neue Reglement eine Subjektfinanzierung im Frühbereich vorgesehen, ab Kindergartenalter wäre aber weiterhin lediglich das schulnahe Angebot des Sunnegarte unterstützt worden, was die Wahlfreiheit der Eltern eingeschränkt hätte. Nach Gesprächen mit Akteuren und Politikern ist das Subventionsreglement überarbeitet worden und soll diesen Juni der Gemeindeversammlung vorgelegt werden. Gemeindepräsident Markus Eigenmann und die für das Ressort Gesellschaft zuständige Gemeinderätin Ursula Laager haben an der Informationsveranstaltung im Pfeffingerhof am Mittwoch vergangener Woche über die Neuerungen informiert.


Subjektfinanzierung auch im Kindergartenbereich

Mit zwei wesentlichen Änderungen will die Gemeinde den Arlesheimer Eltern nun grösstmögliche Wahlfreiheit gewähren und trotzdem das Angebot in Schulnähe sichern: Die Subjektfinanzierung soll neu auch im Kindergartenbereich gelten, sodass die Eltern von Kindergartenkindern ebenfalls wählen können, welcher Institution sie ihre Kinder anvertrauen möchten. Akzeptiert werden alle Kindertagesstätten mit einer kantonalen Bewilligung im Standortkanton sowie kommunale Tagesfamilien mit Anerkennung der Gemeinde Arlesheim. Für die Betreuung durch Tagesfamilien soll die Wahlfreiheit sogar bis Ende Primarschule gelten. Damit die schulnahe Betreuung im Pfeffingerhof und an der Blauenstrasse gesichert ist, möchte die Gemeinde im Primarschulbereich weiterhin bei der Objektfinanzierung bleiben und das Angebot des Sunnegarte an den beiden Standorten unterstützen.


Umfangreiches Angebot in Arlesheim

Nach den Ausführungen zum Subventionsgesetz stellten sich die Arlesheimer Institutionen mit familienergänzenden Angeboten vor. Der im Auftrag der Gemeinde vor fünfzehn Jahren gegründete Sunnegarte bietet ein Tagesheim mit insgesamt dreissig Plätzen für Kinder ab drei Monaten bis Schuleintritt sowie schulergänzende Tagesbetreuung und Mittagstisch. Ferien und Tageslager runden das Angebot ab.

Ähnlich umfassend ist auch das Angebot des 2007 gegründeten Chinder-huus Märlizauber am Pfeffingerweg, dessen Betreuung Arlesheimer Eltern bisher selber berappen mussten. Neben den fünfzehn in ganz Arlesheim verstreuten Tagesfamilien mit ihren flexiblen «Öffnungszeiten» bereichern Elisabetta und Peter Portner mit ihrem Projekt «Über den Wolken» das Arlesheimer Betreuungsangebot. Der Familienbetrieb ist ein interessanter Mix aus Tagesfamilie und Tagesheim und bietet im Wohnhaus der Familie Portner (fünf eigene Kinder) rund achtzehn Kindern pro Tag ein temporäres Zuhause.

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