Fehlender Wettbewerb: Eltern kritisieren das System der Betreuungsgutscheine

Eltern in Arlesheim fordern mehr Wahlfreiheit bei der schulergänzen-den Betreuung. Die Gemeinde will abwarten, verspricht aber, das Problem anzugehen.

Verfassten einen Brief an den Gemeinderat: Roman Kümin und Slavelina Jauslinkönnen die Ungleichbehandlung der Betreuungsinstitutionen in Arlesheim nicht nachvollziehen. Foto: nicolas blust
Verfassten einen Brief an den Gemeinderat: Roman Kümin und Slavelina Jauslinkönnen die Ungleichbehandlung der Betreuungsinstitutionen in Arlesheim nicht nachvollziehen. Foto: nicolas blust

Bis zur Primarschule können Eltern in Arlesheim frei wählen, wo sie ihre Kinder extern betreuen lassen. Die Gemeinde subventioniert die Betreuung, abhängig von Einkommen und Pensum. Ab dem Primarschulalter ändert das System: Wer seine Kinder in schulergänzende Betreuungsangebote schicken und Gemeindebeiträge erhalten will, muss zur Stiftung Sunnegarte. Die Gemeinde hat im Jahr 2018 – als das Reglement für die familienergänzende Kinderbetreuung ausgearbeitet wurde – eine Leistungsvereinbarung mit der Institution abgeschlossen. Andere Tagesstätten werden daher nicht subventioniert. Dagegen regt sich nun Widerstand.

In einem Brief kritisieren betroffene Eltern die aktuelle Praxis. Familien sollen die Wahlfreiheit zwischen den Institutionen haben, fordern sie. Rund 190 Personen haben den Brief, der in verschiedenen Kitas auflag, bereits unterschrieben. Slavelina Jauslin und Roman Kümin gehören zu den Verfassern des Briefes. Beide haben mehrere Kinder, die die Kita «Über den Wolken» besuchen. Und beide erhielten Betreuungsgutscheine von der Gemeinde. Das ändert sich bald, wenn ihre älteren Kinder eingeschult werden. Um weiterhin finanzielle Unterstützung von der Gemeinde zu erhalten, müssten diese künftig in die Stiftung Sunnegarte gehen – und damit in eine andere Kita als ihre jüngeren Geschwister.

Die beiden Eltern wurden von der Kita auf die Situation aufmerksam gemacht. In der Folge haben Jauslin und Kümin zusammen mit ihren Partnern Anfang April den Brief an den Gemeinderat verfasst. Eine Antwort haben sie bislang nicht erhalten. «Wir sind nicht gegen die Stiftung Sunnegarte. Wir wünschen uns einfach mehr Transparenz», sagen Jauslin und Kümin, die den Sinn hinter der Ungleichbehandlung der Betreuungsinstitutionen nicht verstehen.

Arlesheim will die Kita-Initiative abwarten

«Zum Zeitpunkt der Einführung des Reglements und des Abschlusses der Leistungsvereinbarung war das Angebot an schulergänzender Betreuung in Arlesheim noch vergleichsweise begrenzt. Die gewählte Lösung sollte insbesondere ein verlässliches, flächendeckendes und bedarfsgerechtes Angebot sicherstellen», erklärt die Gemeinde Arlesheim auf Anfrage des Wochenblatts.

Der Gemeinderat anerkenne jedoch, dass sich die Situation seither verändert und sich die Angebotslandschaft im Bereich der schulergänzenden Betreuung weiterentwickelt habe. Vor diesem Hintergrund zeige sich der Gemeinderat offen dafür, bestehende Regelungen zu prüfen. Zuständig ist die frisch gewählte Gemeinderätin Nicole Ziegler. Sie hat im April im Zuge der Ressortneuverteilung in Arlesheim den Bereich Bildung übernommen. «Die familien- und schulergänzende Tagesbetreuung ist schon länger in Diskussion, und der Gemeinderat hat eine Totalrevision geplant», sagt Ziegler gegenüber der bz Basel. Trotzdem wolle der Gemeinderat den Ausgang der kantonalen Kita-Initiative abwarten.

Erst im vergangenen Dezember präsentierte die Baselbieter Regierung nämlich einen Gegenvorschlag. Künftig soll der Kanton 25 Prozent eines Kita-Platzes subventionieren, und das einkommensunabhängig. Die SP-Initiative will noch viel weiter gehen: Die bestehenden Angebote aus Kitas, Tagesfamilien und schulergänzender Tagesbetreuung würden vom Kanton mit 107 Millionen Franken subventioniert. Um Kantonsbeiträge zu erhalten, müssten die Gemeinden gewisse Eckwerte erfüllen. So sieht die Vorlage der Regierung etwa vor, dass bis zu einem Haushaltseinkommen von 45000 Franken 95 Prozent der Kosten eines Kita-Platzes bezahlt wären. Der Gemeindebeitrag beläuft sich auf 70 Prozent. Beiträge müssen bis zu einem Einkommen von 156000 Franken entrichtet werden.

«Aus Effizienzgründen macht es Sinn, wenn die Verwaltung nur einmal das Reglement revidiert», sagt Ziegler mit Blick auf die Entwicklungen auf Kantonsstufe. Wie die Revision letztlich ausfallen werde, sei noch offen. Der Gemeinderat wolle sämtliche Vor- und Nachteile beleuchten, um eine ausgewogene Lösung zu präsentieren. «Die Anliegen der Eltern und Betreuungsangebote werden in die Beurteilung einfliessen», sagt Ziegler.

Leistungsvereinbarung läuft noch bis nächsten Sommer

Die betroffenen Eltern wollen nicht so lange warten. Sie fordern, dass der Gemeinderat bereits jetzt das Reglement überarbeitet – auch wenn später eine Revision des Reglements nötig wäre. Darum auch der Brief und die Unterschriftensammlung. «Wir wollen Druck aufbauen», sagt Kümin. Die Eltern behalten sich vor, an der kommenden Gemeindeversammlung einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Dass das Reglement bereits dann geändert wird, ist unwahrscheinlich. Denn die aktuelle Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Sunnegarte läuft noch bis am 31. Juli 2027, wie die Gemeinde erklärt und ergänzt: «Aus heutiger Optik ist es möglich, auf das Schuljahr 2027/28 das revidierte Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung in Kraft setzen zu können.»

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