Über 80 Prozent sagen Ja zum Ausbau der Demokratie
In Arlesheim können künftig Initiativen auf kommunaler Ebene eingereicht werden. Ein Erfolg für Frischluft und SP.
Wer in Arlesheim etwas ändern möchte, muss nicht mehr zwingend an der Gemeindeversammlung teilnehmen. Denn neu können die Arlesheimerinnen und Arlesheimer auch in ihrer Gemeinde Initiativen einreichen. SP und Frischluft hatten für diese Änderung 525 Unterschriften gesammelt und diese im Juni 2021 der Gemeindeverwaltung übergeben. Das Gemeindegesetz sah vor, dass es für die Einführung des Initiativrechts auf Gemeindeebene eine Volksabstimmung braucht. Am Sonntag hat die Stimmbevölkerung dem Begehren mit über 81 Prozent Ja-Stimmen zugestimmt. Die Gemeindeordnung wird entsprechend angepasst.
Mehr politische Teilnahme
Nicole Barthe, Co-Präsidentin der Frischluft, und Noëmi Sibold, Co-Präsidentin der SP Arlesheim, zeigen sich am Montag nach der Abstimmung beide sehr erfreut über das äusserst klare Ergebnis. Für Arlesheim sei die Möglichkeit der Initiative eine wichtige Ergänzung: «Wenn man etwas ändern wollte, musste man bis dato den Weg über einen Antrag an der Gemeindeversammlung machen. Die Gemeindeversammlung ist zwar wichtig, allerdings kann sie nicht von allen besucht werden. Mit dem kommunalen Initiativrecht wird die Möglichkeit der politischen Teilnahme erweitert», erklärt Barthe.
Sorgen, dass die Gemeindeversammlung durch das Initiativrecht geschwächt würde, macht sich Barthe nicht. «Es ist ein ergänzendes Mittel.» Dem stimmt auch Noëmi Sibold zu und ergänzt: «Durch dieses Instrument können auch Interessengruppen leichter mitwirken. Unsere Hoffnung ist es, dass es sie motiviert, ihre Anliegen einzubringen.»
Was auf nationaler und kantonaler Ebene als selbstverständlich gilt, war auf Gemeindeebene im Kanton Baselland lange nur in den Gemeinden mit Einwohnerräten möglich. Dies änderte sich erst 2016 mit der Revision des Gemeindegesetzes durch den Baselbieter Landrat.
500 gültige Unterschriften braucht es für das Zustandekommen einer kommunalen Initiative. Sie kann als ausgearbeiteter Vorschlag oder auch nichtformuliert eingereicht werden. Mit dem Instrument können der Erlass, die Änderung oder Aufhebung einer Bestimmung in der Gemeindeordnung oder in einem Reglement verlangt werden. Auch kann das Begehren auf einen Beschluss der Gemeindeversammlung gestellt werden. Der Wirkungskreis des Initiativrechts ist auf die Kompetenzen der Gemeindeversammlung beschränkt.